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Neue Regelung bei den Zahlungsbelegen für Visa-Antragsgebühren

Veröffentlicht von The American Dream am 3 February 2012 | 0 Kommentare


Tags: Einzahlungsnachweis, Nichteinwanderungsvisa, Visa-Gebühr


Ab sofort müssen die Einzahlungsnachweise für Nichtwanderungsvisa-Gebühren zwingend auf den Namen des Antragstellers ausgestellt werden.

 

Die US-Konsulate in Deutschland verlangen auf Anweisung des US-Außenministeriums (Department of State, DOS), dass auf jedem Visa-Einzahlungsnachweis, der seit dem 15. Januar 2012 ausgestellt wird, jeweils der Name des Visum-Antragstellers angegeben wird. Das bedeutet, dass jede Person, die ein US-Visum beantragt, einen eigenen, auf seinen Namen lautenden Zahlungsbeleg für die Visa-Bearbeitungsgebühr vorweisen muss.

 

Die Roskos & Meier OHG, der Anbieter des Online-Zahlungsbestätigungsverfahrens der Visagebühr in Deutschland, hat seine Website an die neuen Anforderungen der Visa-Einzahlungsnachweise angepasst und den Bestellvorgang um einen Schritt erweitert.

 

Neue Regelung bei den Zahlungsbelegen für Visa-Antragsgebühren

 

Die Zahlungsbelege sind nach wie vor ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig, sofern sie noch nicht verwendet wurden.
Bisher war es möglich den Visa-Einzahlungsnachweis auf eine Person auszustellen und bei kurzfristigen Planungsänderungen den Zahlungsbeleg für einen anderen Antragsteller zu nutzen - wichtig war lediglich, dass der Einzahlungsnachweis noch nicht verwendet wurde. Nun darf ausschließlich die Person, die auf dem Visa-Einzahlungsnachweis benannt ist, den unbenutzten Zahlungsbeleg innerhalb eines Jahres nutzen.

 

Eine Erstattung der Visa-Bearbeitungsgebühr erfolgt darüber hinaus ausschließlich bei einem fehlerhaften Gebühreneinzug seitens der US-Regierung. In allen anderen Fällen ist keine Rückerstattung der Visa-Gebühr möglich.

 

Wir empfehlen im Zahlungsbestätigungsformular von Roskos & Meier den Namen des Antragstellers so anzugeben, wie er im Reisepass lautet, um Namensverwechselungen und Verwirrungen im US-Konsulat vorzubeugen. Außerdem sollte ganz besonders darauf achtgegeben werden, dass der Name des Antragstellers korrekt angegeben wurde (keine Buchstabendreher etc.), um Probleme im US-Konsulat zu vermeiden.
Schließlich sollte beachtet werden, dass der komplette Bearbeitungsvorgang bis zum Erhalt des Visa-Einzahlungsnachweises im Regelfall drei Werktage dauert.



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