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News » Newsletter-Archiv » 2009 » Newsletter 06/2009 » Visa-Tipps aus der Praxis
Wie gewohnt veröffentlichen wir nachfolgend eine Auswahl von Fragen von unseren Kunden, die uns täglich erreichen und von unseren Beratern beantwortet werden. Alle unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung im Einwanderungsrecht für die USA und verfügen über fundierte juristische Kenntnisse der aktuellen Visa- Bestimmungen für die USA, unter anderem gewährleistet durch eine ständige Fort- und Weiterbildung.
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Antworten, auch wenn Sie auf Ihre eigene Situation u. U. zutreffen mögen, nicht als konkrete Hilfestellung für Ihre speziellen Fragen missverstanden werden sollten.
Auch daher sind die gemachten Angaben stets ohne Gewähr. Eine Einzelfallberatung, die immer notwendig ist, können die Angaben in keinem Fall ersetzen.
The American Dream GmbH ist als Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte-
und Einwanderungsfragen für die USA gemäß deutschem Auswandererschutzgesetz zugelassen und Mitglied der American Chamber of Commerce.
Lassen Sie uns wissen, wenn wir Ihnen weiterhelfen können. Wir bemühen uns schnellstmöglich und flexibel auf Ihre Termin- und Beratungswünsche zu reagieren! Anfragen zu unseren Serviceleistungen und Preisen sind jederzeit online möglich.
IHRE FRAGE: Mein Mann ist Rentner und wir würden gerne ein Haus in den USA kaufen und dort leben. Gibt es eine Möglichkeit ein Dauervisum zu bekommen?
UNSERE ANTWORT: Eine spezielle Daueraufenthaltsgenehmigung für Rentner und Pensionäre sieht das US-Einwanderungsrecht leider nicht vor. Sie müssen sich wie andere Personen auch im allgemeinen Einwanderungssystem der USA qualifizieren. Die meisten unserer Kunden nutzen hierzu hilfsweise die GreenCard-Lotterie, wenngleich das natürlich, das ist uns bewusst, nur eine Glücks-Variante sein kann. Ansonsten nutzen die meisten Deutschen Rentner hilfsweise ein so genanntes B2-Touristen Visum, das auf ausgestellt Jahre ausgestellt wird und immerhin einen maximalen Aufenthalt von 180 Tagen im Jahr ermöglicht.
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IHRE FRAGE: Ich habe mich mit meinen Bekannten in den USA in Verbindung gesetzt und überlege, für eine längere Zeit (z.B. für drei Monate), in den USA zu bleiben, um mich um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Was halten sie davon?
UNSERE ANTWORT: Einreisen zur Arbeitssuche in den USA sind immer recht riskant und sollten sehr gut vorbereitet sein. Auf keinen Fall sollten Bewerbungsunterlagen bei der Einreise mit geführt werden. Wenn Sie länger als drei Monate bleiben wollen, benötigen Sie ein gesondertes Besuchervisum, das Sie vorher beantragen müssen. Auch hier können wir Ihnen natürlich behilflich sein, wobei man beachten sollte, das besuchsweise Aufenthalte zur Arbeitssuche zwar legal sind, aber die dahinter vermutete Einwanderungsintention leider nicht. Beantragt man also ein Besuchervisum mit dem Zweck der Arbeitsuche, wird vermutet, dass man keine ausreichenden Bindungen an Deutschland hat, was zur Folge hat, dass das Visum nicht genehmigt werden kann. Das wiederum führt dazu, dass man auch die visafreie Einreise nicht mehr nutzen kann.
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IHRE FRAGE: Das Einwohnermeldeamt unserer Stadt teilte mir mit, dass mein Sohn für die Einreise in die USA einen Reisepass benötigt; der vorhandene gültige bordeauxrote Kinderreisepass mit Lichtbild sei nicht ausreichend. Der Kinderreisepass ist am 08.08.2006 ausgestellt worden und ist gültig bis zum 20.02.2016. Ich bitte um eine kurze Stellungnahme.
UNSERE ANTWORT: Die Information ist nicht zutreffend: Kinderreisepässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können für die visafreie Einreise weiterhin benutzt werden. Kinderreisepässe die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, können für die visafreie Einreise NICHT benutzt werden, da diese nicht als elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) mit einem integrierten Computerchip ausgestellt wurden. Ein Visum wird benötigt. Kinder können jedoch einen regulären elektronischen Reisepass beantragen.
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IHRE FRAGE: Wir sind eine junge Familie mit einer 1,5 Jahre alten Tochter und möchten in die USA auswandern. Wir waren bereits fuer drei Monate dort, sind jetzt nach Visaablauf ausgereist und planen die nächsten Schritte. Wir möchten gerne die GreenCard beantragen und uns würde interessieren, ob es für uns die Möglichkeit gibt, vor Wiedereinreise ein Besuchervisum zu beantragen. Wir haben keine amerikanische Verwandtschaft, aber einen guten Freund, der sich für uns einsetzen würde. Wie sieht es aus, eine Aufenthaltsgenehmigung über eine Studiumaufnahme zu bekommen? Was ist der generelle Weg, einen Arbeitgeber zu finden, über den man ein Arbeitsvisa erwirken kann?
UNSERE ANTWORT: Ein Besuchervisum sollten Sie nicht beantragen, dies kann, nachdem Sie gerade erst drei Monate in den USA waren, sehr schnell missverstanden werden und würde wohlmöglich abgelehnt werden. Dann wäre Ihnen anschliessend auch die Einreise im Visa Waiver Programm verstellt. Den Antrag auf ein so genanntes B-2 Visum können Sie nur in Deutschland stellen.
Anders kann es sich verhalten, wenn Sie ein Visum für Geschäftsreisende beantragen, ein so genanntes B-1 Visum; das ginge dann, wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen betreiben, das aber aktiv sein muss. Ein GreenCard- Verfahren kann nur ein US-Arbeitgeber für Sie initiieren. Das wird er aber nur dann machen, wenn Sie bereits auf einem geeigneten temporären Visum in den USA arbeiten, so z.B ein H-1 B oder ein E- oder L-1 Visum. Manche Deutsche Unternehmen erklären sich bereit, solche Verfahren zu unterstützen, abhängig von der Betriebszugehörigkeit und immer damit verbunden, dass die Mitarbeiter bereits längere Zeit für sie in den USA in deren Niederlassungen arbeiten.
Ihr Freund in den USA kann i.d.R. nichts für Sie machen, es sei denn, er hätte ein US-Unternehmen und die Einstellung Ihrer Person würde sich durch Ihre spezielle Qualifikation rechtfertigen und kein US-Arbeitnehmer stünde zur Verfügung (von diesem Prinzip gibt es aber abhängig von dem bestehenden Visa-System auch Ausnahmen). Er kann jedenfalls keinen Zuwanderungsantrag für Sie stellen, wenn er kein US-Arbeitgeber ist, die Verfahren dauern dann aber auch ca. drei bis vier Jahre. Ein reines Sponsoring einer in den USA legal befindlichen Person, so wie es noch bis Mitte der 70er Jahre möglich war, gibt es im heutigen Recht nicht mehr.
Informationen über Arbeitssuche in den USA können Sie bei uns aus unserem Buch „Der amerikanische Traum" entnehmen. Hier erhalten Sie nähere Infos über den Inhalt des Buches und wie Sie es erwerben können.
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