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Visa-Tipps aus der Praxis

Wie gewohnt veröffentlichen wir nachfolgend eine Auswahl von Fragen unserer Kunden, die uns täglich erreichen und von unseren Beratern beantwortet werden. Alle unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung im Einwanderungsrecht für die USA und verfügen über fundierte juristische Kenntnisse der aktuellen Visa- Bestimmungen für die USA; unter anderem gewährleistet durch eine ständige Fort- und Weiterbildung.

Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Antworten, auch wenn Sie auf Ihre eigene Situation unter Umständen zutreffen mögen, nicht als konkrete Hilfestellung für Ihre speziellen Fragen missverstanden werden sollten.

Auch daher sind die gemachten Angaben stets ohne Gewähr. Eine Einzelfallberatung, die immer notwendig ist, können die Angaben in keinem Fall ersetzen.

The American Dream GmbH ist als Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte und Einwanderungsfragen für die USA gemäß deutschem Auswandererschutzgesetz zugelassen und Mitglied der American Chamber of Commerce.

Lassen Sie uns wissen, wenn wir Ihnen weiterhelfen können. Wir bemühen uns schnellstmöglich und flexibel auf Ihre Termin- und Beratungswünsche zu reagieren! Anfragen zu unseren Serviceleistungen und Preisen sind jederzeit online möglich.


IHRE FRAGE:

Zurzeit besuche ich noch ein Gymnasium. Mein zukünftiger Mann und ich wollen in die USA auswandern, sobald ich mit meiner Ausbildung fertig bin. Wir hätten das Geld für ein Haus und genug Geld, um dort auch ein paar Jahre ohne Sorgen leben zu können. Wie können wir ein Arbeits- und Aufenthaltvisum bekommen?

UNSERE ANTWORT:

Eine Aufenthaltsgenehmigung kann erteilt werden, wenn Sie über einen US-Arbeitgeber eine temporäre oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (GreenCard) beantragen oder einen Antrag auf Familienzusammenführung (nur nahe Verwandte möglich) stellen können. Das Vorhandensein von ausreichendem Eigenkapital reicht nicht aus, um einen Aufenthalt zu begründen. Weitere Informationen zu diesem Thema liefert Ihnen unser Buch „Der amerikanische Traum. Mit Visum oder GreenCard in die USA“.

 

IHRE FRAGE:

Wir haben in Kalifornien und Texas Verwandte. Und waren schon sechsmal für ca. vier Wochen dort. Meine Frau und ich sind Pensionäre mit einem geregelten Einkommen. Wir möchten 2010 für sechs Monate dort Urlaub machen. Benötigen wir als Rentner /Pensionäre für die Einreise ein B-2 Visum?

UNSERE ANTWORT:

Ja, Sie benötigen ein B-2 Visum. Dem Antrag, der bei einem der drei US-Konsulate mit Visa- Abteilungen in Frankfurt, Berlin oder München eingereicht werden muss (Ausnahme: Personen ab 79 Jahren), sollten Sie Nachweise wie Rentenbescheid, Haus- und Grundbesitz oder Mietvertrag sowie weitere Dokumente zu Ihren nahen Bindungen an Deutschland beilegen.


IHRE FRAGE:

Ich arbeite bei einem Bildungsträger und verbringe bis zu zweimal pro Jahr meinen Urlaub in den USA. Ich habe ausreichend Einkommen(deutscher Arbeitgeber vorhanden), meine Kinder gehen in Deutschland zur Schule. Grundsätzlich ist mein Anliegen ca. acht Monate arbeiten und vier Monate ökonomisch Urlaub in den USA zu machen. Ich bin seit vier Wochen mit dem Touristen Visum hier und lebe bei meinem Freund, der ein L-1 Visum durch seine Firma hat. Die Suche nach einem Job stellt sich als schwierig heraus, mittels dessen ich ein H1B- Visum beantragen könnte. Eine Idee wäre ein Besuchsvisum B1- oder B-2 Visum zu beantragen, um bis zum nächsten Bewerbungsverfahren für das nächste Schuljahr hierbleiben zu können Oder meinen Freund zu heiraten, um als Ehefrau ein L-2 Visum bekommen zu können. Meine Frage dabei wäre, wie lange dauert es nach der Hochzeit ein solches zu bekommen und arbeiten zu dürfen?

UNSERE ANTWORT:

Um auf ein H-1BVisum oder ein L-2 Visum wechseln zu können, benötigen Sie ein gültiges Nichteinwanderungsvisum. Das wäre zwar auch das B-Visum, das Sie aber nicht für den Zweck eines späteren Statuswechsels beantragen können. Anträge mit dieser Begründung müssen abgelehnt werden. Auch dürfen Sie bei einer B-2 Visum Beantragung nicht suggerieren, das Visum für die Arbeitssuche vor Ort nützen zu wollen. Insofern würden wir Ihnen im Falle der Heirat empfehlen, ein L-2 Visum zu beantragen. Dies ist nur bei einem US-Konsulat in Deutschland möglich. Das Verfahren ist in jedem Fall sinnvoll, da Sie für Ein- und Ausreisen ein gültiges Visum benötigen. Im Anschluss Ihrer Einreise auf dem L-2 Visum können Sie eine allgemeine Arbeitserlaubnis (EAD) bei der US-Einwanderungsbehörde beantragen.

 

IHRE FRAGE:

Ich arbeite zurzeit in Südafrika, bin deutsche Staatsbürgerin und möchte unbedingt in den USA anfangen zu arbeiten. Ich habe meinen Lebenslauf an eine Firma geschickt. Diese wäre auch interessiert, kann aber leider kein Sponsorship übernehmen, da sie kein von der Regierung anerkanntes Unternehmen für ein Sponsorship ist. Gibt es irgendeinen anderen Weg ein Arbeitsvisum zu bekommen? Oder muss ich mir eine andere Firma suchen, die mich sponsern kann?

UNSERE ANTWORT:

Vermutlich ist die Firma in den USA falsch informiert. Grundsätzlich kann jede US-Firma einen Antrag auf Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung für Sie stellen. Eine spezielle Registrierung bedarf es bei der US-Regierung nicht. Allerdings ist es derzeit schwer an bestimmte längerfristige Arbeitsvisa zu kommen, wie z.B. das bekannte H-1 B Visum. Das ist jährlich kontingentiert und beliebt bei Firmen, weswegen stets viel mehr Anträge gestellt werden als ausreichend H-1 B Visa vorhanden sind. Manchmal versteckt sich hinter dem Begriff „kein Sponsorship“, da das Unternehmen die Kosten des Verfahrens nicht übernehmen kann/will. Dann könnten Sie unter Umständen anbieten, die Kosten für Anwälte und US-Behörden selbst zu übernehmen.

 

IHRE FRAGE:

Wir (mein Freund, deutscher Staatsbürger und ich, österreichische Staatsbürgerin) haben vor, im nächsten Jahr nach Florida auszuwandern. Wie wir bereits feststellen mussten, ist es mit der Einwanderung und der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung gar nicht so leicht bzw. bekommt man auch im Internet  keine konkrete Antwort. Was brauchen wir, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für die USA zu erhaltem? Welche Dokumente brauchen wir zur Beantragung? Kann man die Aufenthaltsgenehmigung schon im Heimatland (Deutschland und Österreich) bei der Botschaft beantragen? Für meinen Freund stellt sich natürlich auch die Frage, was er braucht, um sich in Florida selbstständig zu machen?

UNSERE ANTWORT:

Der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung wird in der Regel von einem US-Unternehmen oder von einem ausländischen Unternehmen, das in den USA eine Niederlassung betreibt, für Sie gestellt. Sie selbst können nur dann Anträge für sich selbst stellen, wenn dieser Antrag mit einer Investition in ein neues Unternehmen oder den Kauf eines bestehenden Unternehmens verbunden ist. Da Sie nicht verheiratet  sind, müssen Sie jeweils für sich separat eine Genehmigung durch eine US-Firma oder Niederlassung einer österreichischen Firma beantragen lassen. Falls Sie investieren, kann der Investor ein E-2 Visum für sich und eine(n) „erforderliche(n) Angestellte(n)“ erhalten, sofern er/sie die notwendige Qualifikation dafür besitzen. Der Antrag durch eine US-Firma oder eines ausländischen Unternehmens für einen Arbeitnehmer erfolgt in den USA durch dieUS-Einwanderungsbehörde. Das E-2 Visum für den Investor wird bei der US-Botschaft in Wien beantragt.

Hier können Sie jederzeit die Immigration-News abrufen.

 

 

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