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News » Newsletter-Archiv » 2001 » Arbeitserlaubnis für Ehepartner von E-und L
Der Unterausschuss für Einwanderungspolitik des Repräsentantenhauses hat zwei neue Gesetzesinitiativen verabschiedet. Sie sehen vor, Ehepartnern von L- und E-Visainhabern zukünftig ebenfalls eine eigenständige Arbeitserlaubnis zu bewilligen. Dies betrifft also Familien, bei denen einer der Ehepartner entweder durch die Firma in die USA versetzt wurde, oder wo z. B. eine Existenzgründung in den USA Grund für die Übersiedlung war.
Bisher war mit dem abgeleiteten Visastatus L-2 und E-2 keine Aufnahme einer Erwerbstätigkeit möglich. Erleichtert werden auch die Voraussetzungen für L- Visainhaber zum Nachweis einer Beschäftigung im ausländischen Unternehmen: sie werden von 12 auf 6 Beschäftigungsmonate reduziert, was eine Entsendung z.B auch von Firmen-Quereinsteigern wesentlich vereinfachen könnte.
Bevor die Initiativen jedoch Gesetzeskraft erlangen können, müssen Sie noch im Repräsentantenhaus und dem US- Senat verabschiedet, sowie vom Präsidenten gegengezeichnet werden. Aufgrund der aktuellen Ereignisse ist es jedoch äußerst unklar, wann und wie das Gesetz die versch. Gremien passieren kann. Wegen der Debatte um die Anti-Terrorbekämpfung könnte das Vorhaben durchaus schnell auf die hinteren Plätze der Agenda geraten, so dass mit einer schnellen Verabschiedung nicht unbedingt zu rechnen ist. Ehepartner von Personen mit L- und E-Status sollte daher zunächst noch überlegen, ob es für Sie Sinn macht, einen eigenen Visastatus z.B unter H-1 B zu beantragen.
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