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Arbeitsvisum für kirchliche Mitarbeiter

Schon im letzten Newsletter erklärten wir, wie Mitarbeiter religiöser Organisationen eine ganz besondere Möglichkeit haben, die GreenCard zu erlangen. Dabei wird der Antrag aus politischen Gründen meist sehr viel lockerer gehandhabt als in anderen Kategorien. Noch „einfacher“ ist dabei die Beantragung eines zeitlich beschränkten Arbeistvisums. Hierbei gibt es z. B. nicht die Pflicht, bereits im Heimatland längere Zeit bei einer kirchlichen Organisation beschäftigt sein zu müssen.

Amerika ist Gastgeber für eine Vielzahl von Leuten, die in kirchlichen Einrichtungen oder in Glaubensgemeinschaften arbeiten wollen. Während eine solche Arbeit vor allem mit den Begriffen Priester, Rabbi oder Nonne verbunden ist, können das aber auch Personen sein, die als Übersetzer, Rundfunk- oder Fernsehsprecher oder in Krankenhäusern arbeiten. Die Kategorie R-1 wird oft von Personen benutzt, die für einen befristeten Zeitraum eine derartige Arbeit in den USA aufnehmen wollen.

ANMERKUNG: Der Status R-1 sollte auch von mitreisenden Ehepartnern von Personen mit einer befristeten Arbeitsstelle in Betracht gezogen werden, die eine unabhängige Arbeitserlaubnis für die USA erhalten möchten.


Zugangsberechtigung


Ein Mitarbeiter von Kirchen und Glaubensgemeinschaften ist eine Person, die mindestens seit zwei Jahren Mitglied einer kirchlichen Organisation ist und die Aufgaben in Bezug auf die Kirche oder Glaubensgemeinschaft in einer ähnlichen Organisation in den USA aufnehmen will. Wohlgemerkt: Es reicht, dass Sie Mitglied gewesen sind, eine religiöse Tätigkeit müssen Sie vorher in Ihrem Heimatland nicht ausgeübt haben!

Der Begriff „Glaubensgemeinschaft“ hat zudem eine breite Definition. Jede Gruppe, die die Merkmale einer Religion, wie z. B. geistliche Führung/ kirchliche Verwaltung und jedwede Form des Gottesdienstes, aufweist, kann den speziellen Einwanderungsstatus beantragen. Die einzige Bedingung bei dieser Kategorie besteht darin, daß die Partnerorganisation in den USA eine Befreiung von der Steuer nachweisen kann, die von den amerikanischen Steuerbehörden erteilt wurde. Die Katholische Kirche, die Kirche von England, das Judentum oder der Islam sind dafür Beispiele.Der Begriff „Glaubensgemeinschaft" hat zudem eine breite Definition. Jede Gruppe, die die Merkmale einer Religion, wie z. B. geistliche Führung/ kirchliche Verwaltung und jedwede Form des Gottesdienstes, aufweist, kann den speziellen Einwanderungsstatus beantragen. Die einzige Bedingung bei dieser Kategorie besteht darin, daß die Partnerorganisation in den USA eine Befreiung von der Steuer nachweisen kann, die von den amerikanischen Steuerbehörden erteilt wurde. Die Katholische Kirche, die Kirche von England, das Judentum oder der Islam sind dafür Beispiele.

Es gibt vier Gruppen von Mitarbeitern der Kirchen und Glaubensgemeinschaften, die berechtigt sind, diesen besonderen Status der Einwanderung in Anspruch zu nehmen:


“Geistlicher/ Priester" – eine Person, die durch eine Glaubensgemeinschaft autorisiert ist, den Gottesdienst und die dazu gehörigen Pflichten auszuüben. “Geistlicher Akademiker" – eine Person, die geistliche Pflichten übernimmt, die einen „Bachelor’s Degree" oder einen höheren Abschluss erfordern (z. B. Religionslehrer, usw.). Ein geistlicher Akademiker muß auf jeden Fall den Abschluss nachweisen können. Berufliche Erfahrung als Ausgleichsmöglichkeit ist hier nicht möglich. “Geistliche Fachberufe" – Personen, die Funktionen in den Kirchen und Glaubensgemeinschaften innehaben, wie zum Beispiel Religionslehrer, Kantoren, Missionare und geistliche Übersetzer. “Geistliche Berufung" – Personen, in jedweder Form von Tätigkeit, die eine religiöse Berufung voraussetzt, zum Beispiel durch das Ablegen eines Gelübdes (z. B. Nonnen, Mönche und Ordensschwestern).

BEISPIEL

Das Michigan Center für die Verbreitung des Islam ist eine kommunale Einrichtung, an der Kinder im islamischen Glauben unterwiesen werden. Das Center bietet Fatima, einer britischen Bürgerin, eine Stelle als Religionslehrerin an. Die Aufgaben beinhalten das Unterrichten des Koran, Themen der islamischen Lebensweise und Gebete. Fatima hat einen Bachelor’s Degree auf dem Gebiet „Islamische Studien“. Die Stelle einer Religionslehrerin ist ein „geistlicher Fachberuf" im Sinne der R-1 Klassifizierung, da er mit traditionellen kirchlichen Funktionen verbunden ist. Wenn wir voraussetzen, daß das Michigan Center eine gemeinnützige Einrichtung ist, wird sich Fatima für ein R-1 Visum qualifizieren.

 

ANMERKUNG: Im letzten Newsletter wurde die SPEZIELLE EINWANDERUNG (also Erhalt der GreenCard) über religiöse Tätigkeit erklärt. Im Gegensatz dazu bietet das R-1 Visum zwei entscheidende Vorteile:

1. „Spezielle Einwanderer“ müssen mindestens zwei Jahre Berufspraxis aufweisen, während R-1 Mitarbeiter keine vorherige Erfahrung haben müssen.

2. Für den Status „Spezielle Einwanderer“ muß ein langer Bearbeitungsvorgang bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde INS in Kauf genommen werden, wobei für ein R-1 Visum meistens nur ein Besuch beim zuständigen US-Konsulat notwendig ist.

 

Diese Tatsache macht das R-1 Visum zu einer attraktiven Alternative für Ehepartner von Arbeitnehmern mit befristeter Arbeitsstelle (H, L, E und so weiter), die auf diese Weise eine eigenständige Arbeitserlaubnis für die USA erhalten können. Das genaue Verfahren zur Beantragung dieses Visum finden Sie u. a. in unserem neuen Buch unter www.americandream.de/d_buchtipp/

 

Familienangehörige

Der Ehepartner und die minderjährigen Kinder eine R-1 Visuminhabers erhalten den Status R-2. Personen mit dem R-2 Status sind nicht berechtigt, in den USA zu arbeiten, haben aber das Recht in den USA während ihres Aufenthaltes zu studieren.

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