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News » Presse-Archiv » Presse Archiv 2010 » Arbeitsvisum ist nicht gleich Arbeitsvisum
P.M: Warum bieten Sie in Deutschland einen Visaservice für die USA an?
Unser Unternehmen ist bereits seit fast 15 Jahren
erfolgreich am Markt vertreten. Anfänglich lag unser Schwerpunkt im Bereich der GreenCard-Lotterie. Sehr schnell erreichten uns allerdings abseits dessen zahlreiche Anfragen im Zusammenhang mit den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für die Vereinigten Staaten.
Dies ist nicht verwunderlich, denn noch immer zählen die USA zum beliebtesten außereuropäischen Auswanderungsland und stellen gleichzeitig den bedeutendsten Absatzmarkt für deutsche Unternehmen dar.
Mittlerweile betreut unser Visa-Service-Team schwerpunktmäßig Firmenkunden in nahezu allen Fragen des US-Einwanderungsrechts. Insbesondere schätzen unsere Kunden die Möglichkeit, die komplexen rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen mit unseren deutschsprachigen Mitarbeitern erörtern zu können.
P.M: Welche Themen und Aspekte werden von deutschen Firmen beim Arbeitseinsatz in den USA übersehen oder vernachlässigt?
Noch immer stellt, laut unseren Erfahrungen, die
Thematik des Aufenthaltsrechts ein „Stiefkind" in der Entsendepraxis vieler Unternehmen dar. Bemerkbar macht sich dies darin, dass Visa-Fragen häufig erst sehr spät vor einem US-Aufenthalt gestellt werden. Es mag nicht zuletzt daran liegen, dass die Dauer und die Komplexität von einwanderungsrechtlichen Verfahren gerade für die Vereinigten Staaten noch immer unterschätzt werden. Je nach Visa-Kategorie können sich Beantragungswege relativ langwierig gestalten und mehrere Monate in Anspruch nehmen. Und, es kann nicht oft genug betont werden: die US-Behörden können und werden hier in aller Regel keine Rücksicht auf individuelle Reiseplanungen und Unternehmenssituationen nehmen. Eine frühezeitige Planung hilft dies zu verhindern.
P.M: Bieten Sie neben der Visabeschaffung auch eine Kundenberatung an?
Ausdrücklich. Unser Leistungsportfolio unterscheidet sich
sehr stark von dem klassischer Visa-Agenturen. Auf Grund der Komplexität des US-Einwanderungsrechts haben wir uns bewusst für eine Spezialisierung auf ausschließlich diesen Bereich entschlossen. Es existiert eine Vielzahl an Visa-Kategorien mit den unterschiedlichsten Voraussetzungen und Zugangsbedingungen - insofern stellen also gerade die Darlegung der individuellen Optionen und die ausführliche Beratung einen Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit dar.
P.M: Ihr Visa-Service funktioniert via Internet, Telefon, Fax und Post. Fahren Sie auch persönlich zu Kunden?
Ein Großteil unserer Arbeit ist tatsächlich telefonisch oder via E-Mail zu erbringen. Nicht wenige Kunden nehmen allerdings die Möglichkeit wahr, sich in unserem Büro in Berlin persönlich beraten zu lassen. Selbstverständlich besuchen wir unsere Firmenkunden auch gerne jederzeit vor Ort - dies geschieht häufig im Rahmen größerer Projekte oder in Form von Schulungen oder Seminaren für Personalabteilungen oder Vorbereitung von Mitarbeitern auf die konsularischen Termine.
P.M: Warum ist ein Arbeitsvisum für die USA nicht gleich Arbeitsvisum? Welche Unterschiede gibt es?
Es existiert nicht DAS Arbeitvisum für die USA, sondern vielmehr unterschiedlichste Kategorien.
Folglich muss immer der individuelle Einzelfall des Kunden berücksichtigt werden. Zu klären sind Fragen des konkreten Aufenthaltszwecks, der Aufenthaltsdauer, zur Nationalität, Bezahlung, Qualifikation, Unternehmenskonstellation etc. Je nach Visa-Typ ergeben sich dann unterschiedliche Beantragungswege, Kosten und Zeitabläufe.
P.M: Was kann geschehen, wenn Firmen Mitarbeiter mit einem Besuchervisum zum Arbeitseinsatz entsenden?
Besuchervisa oder auch Aufenthalte im Rahmen der visafreien Einreise erlauben nicht die Arbeitsaufnahme in den USA. Falsche Visa können zur Einreiseverweigerung an der Grenze führen oder zu Festnahmen bei Kontrollen der US-Einwanderungsbehörde. Dies kann für die Mitarbeiter unter anderem Einreisesperren, Festnahmen oder Ausweisung beinhalten. Auf die Unternehmen selbst kommen dann empfindliche Geld- oder Strafverfahren zu.
P.M: Gehört zu Ihrem Kundenservice auch das Krisenmanagement?
Durch eine frühzeitige und umfassende Beratung und Betreuung im gesamten Visa-Prozess versuchen wir genau diese Szenarien für unsere Kunden zu vermeiden. Es kommt allerdings sehr häufig vor, dass wir als eine Art „Visa-Feuerwehr" gerufen werden und dann gemeinsam mit den Unternehmen versuchen, schnellstmögliche Lösungen für einwanderungsrechtliche Fragen zu finden.
P.M: Gilt ein Arbeitsvisum für die ganze USA oder nur für entsprechende Staaten?
Arbeitsvisa sind nicht auf einen Bundesstaat beschränkt, unterliegen allerdings anderen Bestimmungen. So können Mitarbeiter mit einer US-Arbeitsgenehmigung in aller Regel nur für einen bestimmten Arbeitgeber tätig werden oder sind an einen bestimmten Standort des Unternehmens gebunden. Dies ist allerdings vom Visa-Typ abhängig.
P.M: Inwieweit bestehen in unterschiedlichen Staaten abweichende Regelungen?
Was die diversen Visa-Typen angeht, existieren für alle Bundesstaaten die gleichen rechtlichen Voraussetzungen. Andere relevante Unterschiede ergeben sich allerdings für z.B. die Beantragung eines Führerscheins, berufliche Zulassungen sowie steuerliche und sozialversicherungstechnische Aspekte. Durch unser breit gefächertes Kooperationsnetzwerk können wir unseren Kunden aber auch hinsichtlich dieser Fragestellungen weiterhelfen.
P.M: Was sind typisch deutsche Fehler im US-Arbeitsleben?
Die englische Sprache und amerikanische Filme gehören zu unserem Alltag. Deshalb glauben wir, Amerika zu kennen und dort problemlos zurecht zu kommen, aber entscheidend sind immer noch die Unterschiede hinsichtlich der Kultur und Kommunikation. So trifft nicht selten eine Risikominimierungsmentalität deutscher Mitarbeiter deutscher Mitarbeiter auf die „Just-do-it"-Strategie der amerikanischen Belegschaft. Ratsam ist es darüber hinaus, sich mit direkter Kritik im Geschäftsleben zurück zu halten und die Kunst des Small-Talks zu kultivieren. Die Hemmschwelle für eine Klage, auch hinsichtlich sexueller Belästigung oder Diskriminierung ist in den Vereinigten Staaten deutlich geringer, also Vorsicht bei Zweideutigkeiten.
P.M: Was waren die jüngsten Visa- und arbeitsrelevanten Veränderungen und welche stehen noch an?
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, haben sich die gesetzlichen Visa-Bestimmungen auch seit dem 11. September 2001 nur unwesentlich verändert. Bejaht werden kann allerdings eine teilweise strengere Auslegung der einwanderungsrechtlichen Bestimmungen sowie eine verschärfte Sicherheitskontrolle an den Grenzen.
Die seit Jahren diskutierte Immigration-Reform steht noch immer unbearbeitet im Raum und es bleibt abzuwarten, ob die Obama-Regierung diese noch vor der nächsten Wahl in Angriff nehmen wird. Abseits dessen werden sich in den nächsten Monaten im konsularischen Ablauf erhebliche Veränderungen ergeben, auch wird eine Gebührenerhöhung diskutiert.
P.M: Sie haben Veränderungen im Visumantragsprozess an den Konsulaten angesprochen, was bedeutet dies konkret für die Personalabteilungen?
Ab dem 1. März 2010 wird in den US-Konsulaten in Deutschland ein neues Antragsformular DS 160 für Nicht-Einwanderungsvisa (z.B. B-1, E Visa) eingeführt, welches die Formulare DS 156, DS 157 und DS 158 ersetzen wird. Das neue Formular wird zusammen mit einem digitalen Passfoto den US-Behörden online vor dem persönlichen Interviewtermin übermittelt.
Wir haben uns auf diese Verfahrensänderung in den letzten Monaten intensiv vorbereitet, um unseren Kunden eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten. Abgesehen von etwas ausführlicheren Fragemasken und der elektronischen Übermittlung, die nur persönlich vom Antragsteller vorgenommen werden darf, ergeben sich für unsere Kunden keine wesentlichen Veränderungen.
Von dem DS 160 erhoffen sich die US-Behörden eine Vereinfachung und Beschleunigung des Antragsprozesses, sowie bessere Möglichkeiten, um Sicherheitsrisiken und Missbrauch entgegen zu wirken.
In der Anfangsphase muss allerdings mit längeren Wartezeiten für einen Interviewtermin in den US-Konsulaten gerechnet werden. Personalabteilungen sollten deshalb bei anstehenden US-Einsätzen ihrer Mitarbeiter ggf. eine längere Vorbereitungszeit für Visa-Beantragungen im Frühjahr 2010 einplanen.
P.M: Planen Sie eine Erweiterung Ihres Leistungsportfolios?
Wir versuchen unser Dienstleistungs-Repertoire selbstredend an den Bedürfnissen unserer Kundschaft zu orientieren. So bieten wir bereits seit einiger Zeit nicht nur Unterstützung für deutsche Firmenkunden bei US Visa-Beantragungen an, sondern auch im europäischen Bereich, beispielsweise verstärkt auf dem skandinavischen Markt. Darüber hinaus arbeiten wir ständig am Ausbau unseres Kooperations- und Expertennetzwerkes.
P.M: Vielen Dank für das Gespräch.
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