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Breaking News

Visum-Antragsgebühr sinkt: 

 Seit Montag, den 15. Juni 2009, hat die U.S. Regierung den Euro-Dollar Wechselkurs für Konsulargebühren von 0,82 €/1 US-Dollar auf 0,76 €/1 US-Dollar angepasst. Die Antragsgebühr in Höhe von 131 US-Dollar für ein Nichteinwanderungsvisum sinkt daher von 107,42 € auf 99,56 €. 
Antragsteller eines Visums für die Einreise in die USA müssen ein Online-Zahlungsbestätigungsformular ausfüllen, um einen sicheren Visa-Einzahlungsnachweis zu erhalten. Dieser Beleg muss beim Interviewtermin in der US-Konsularabteilung in Berlin, Frankfurt oder München vorgelegt werden. Der Online-Zahlungsbestätigungsservice wird von der Roskos & Meier OHG angeboten.

 

Weiterhin Einreichung von H-1B Anträgen möglich

Wie die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) mitteilte, ist die Quote von 65.000 H-1B Anträgen für das kommende US Fiscal Year 2009/2010 immer noch nicht erreicht, das am 1. Oktober 2009 beginnt und am 30. Oktober 2010 endet. Bis zum 5. Juni wurden 44.400 Petitionen eingereicht.

Da eine Antragstellung vom Gesetzgeber bereits sechs Monate im Voraus möglich ist, können H-1B Petitionen bereits ab dem 1. April eines jeden Jahres an die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) übermittelt werden.

In den letzten Jahren führte dieses Verfahren dazu, dass die USCIS in der Regel bereits am 02. April einen Antragsstopp verhängte, da innerhalb von 48 Stunden bereits mehr als 150.000 Anträge eingingen. Ein Grund für die diesjährige verhältnismäßig geringe Anzahl wird in der weltweiten Finanzmarktkrise vermutet. Aus dieser resultiert auch folgende Neuregelung:

US-Unternehmen, die Fördergelder der US-Regierung in Anspruch genommen haben, müssen dies nicht nur im H-1B Antrag angeben, sondern werden automatisch als so genannte „dependent employer" eingestuft. Dies hat entscheidende Auswirkungen, denn damit müssen die betroffenen Arbeitgeber zusätzliche Nachweise beim Genehmigungsverfahren durch das Department of Labor (US-Arbeitsbehörde) erbringen.

Sobald die diesjährige Quote ausgeschöpft ist, können H-1B Anträge erst wieder im kommenden Jahr ab dem 1. April 2010 für einen Arbeitsbeginn ab dem 1.10.2010 eingereicht werden.

Wir wünschen allen Antragstellern viel Glück!

 

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