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Das kleine Visa-Lexikon

Zu Recht haben Sie an dieser Stelle heute den letzten Artikel zum J1 Visum erwartet.                                              

Aus aktuellem Anlass aber und weil wir glauben, dass die meisten unserer Kunden sich langfristig für eine dauerhafte Niederlassung in den USA interessieren, wollen wir Sie heute über die neuesten Entwicklungen im Bereich der arbeitsplatzbezogenen Einwanderungsvisa informieren. Dort gibt es zumindest bereits erfreuliche Vorschläge, die hoffentlich die (baldige) Zustimmung des US Parlaments finden.

Das US Arbeitsministerium hat vor kurzem die geplanten Vorschläge zur Neuregelung hinsichtlich des neuen Verfahren für das  „employment-based immigrant visa“ bekanntgegeben. Diese würden das bisherige aufwendige und langsame System vollständig auf den Kopf stellen, eine kleine uns allen vermutlich willkommene Revolution im Beamtenapparat also! Im Zentrum der Vorschläge steht das sogenannte PERM Programm, das die Bearbeitungsverfahren für den Großteil der Anträge quasi automatisieren soll. Das Arbeitsministerium verspricht, dass es in Zukunft die Anträge innerhalb von 21 Tagen, also drei Wochen, abwickeln möchte. Das wäre natürlich beeindruckend – selbst wenn es die doppelte Anzahl von Tagen dauern würde. Bisher üblich waren zwei bis vier Jahre! Das war der Hauptgrund, warum Sie bisher auf Ihrer Arbeitssuche bei den meisten US-Arbeitgebern hinsichtlich Ihrer Bewerbung sich den wenig hilfreichen Satz: „Kommen Sie mit einer GreenCard wieder, dann sehen wir weiter“ anhören mussten. Das gehört nun also vielleicht bald der Vergangenheit an!

Nur kurz zur Erinnerung: das Labor Certification Verfahren ist ein Teil des Gesamtverfahrens. Hierbei muss der Arbeitgeber dezidiert nachweisen und begründen, dass und warum er keinen US Amerikaner oder Einwanderer für seine Position einstellen konnte. Dem schließt sich wiederum ein Antrag bei der US Einwanderungsbehörde an. Aber auch hier gibt es erfreuliche Anzeichen, dass die Verfahren ähnlich schnell dem „Premium-Processing“ für L-, E- oder H- Visa möglich werden (wir berichteten ausführlich in unseren letzten Ausgaben darüber). Letzter Teil ist der Antrag beim US-Konsulat („Consular processing“).

Die gesamten Vorschriften im Einzelfall darzustellen, könnte diesen Newsletter füllen, wir beschränken uns daher auf die für Sie unserer Meinung nach absolut wichtigsten Aspekte. Ohnehin enthalten viele Vorschriften nur solche Hinweise, die den US -Arbeitgeber betreffen.

DAS PERM-PROGRAMM IM EINZELNEN: Ähnlich dem (bisher wenig erfolgreichen) Vorläuferprogramm sieht das PERM Programm vor, vor Abgabe des Antrages potentielle Bewerber auf dem US Arbeitsmarkt zu suchen und das entsprechend nachzuweisen. Derzeit werden Anträge zunächst einer Zwischenstufe, dem „SESA“ vorgelegt. Sie heißen in Zukunft „State Workforce Agencies („SWA's“) und werden in Zukunft nur noch für die Begutachtung der  sog. „prevailing wage" verantwortlich sein, eine Maßnahme zur Bestimmung des Durchschnitts des Gehaltsniveaus innerhalb vergleichbarer Firmenpositionen (Ihnen vom H-1 B Verfahren vermutlich bekannt). Zukünftig können Arbeitgeber Ihre Anträge direkt bei der Education and Training Administration(„ETA") des Arbeitsministeriums stellen, bisher musste dieser umständlicherweise vor der eigentlichen Bearbeitung noch einer weiteren Abteilung des US Arbeitsamtes vorgelegt werden. Insgesamt wird also mindestens eine Zwischenstufe ganz aus dem Verfahren genommen,  die andere mit eingeschränkten Zuständigkeiten versehen.

“RECRUITING“ Die Arbeitgeber haben in Zukunft die Auswahl von verschiedenen Verfahren, die sie selbst über eine Liste definieren. So müssen Sie u. a. nicht mehr unbedingt Nachweise Ihrer Einstellungsbemühungen dem Antrag beifügen, sondern können diese im Prüfungsfall der Behörde in der Firma zur Einsicht geben. Neue maschinenlesbare Antragsformulare machen die automatisierte Bearbeitung möglich, des weiteren sollen Sie via Internet ausgefüllt und abgesandt werden  (ähnlich dem neuen Webfreundlichen „Labor Condition Application“ Verfahren bei H-1 B)

Nach der Erstprüfung  wählt der Computer anhand von Kriterien kritische Anträge aus der Masse der Einsendungen aus, die dann einer Prüfung unterworfen werden. Andere werden zufällig aussortiert, auch wenn sie nicht unbedingt Besonderheiten aufweisen mögen. Die restlichen werden quasi automatisch befürwortet und das innerhalb von nur drei Wochen.  Bei den kritischen Anträgen wird der Arbeitgeber angeschrieben mit der Bitte, spezifische Nachweise einzureichen. Danach werden die Anträge einem regional zuständigen Büro („Regional Certifying Officer“) übersandt. Der RCO kann den Antrag genehmigen, ihn unter Umständen ablehnen und sogar  ein von ihm überwachtes Einstellungsverfahren des Arbeitgebers anordnen, wenn Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Einstellungsverfahren bestehen.

STELLENANZEIGEN In Zukunft müssen Arbeitgeber im Gegenzug damit rechnen, das stärker als bisher überprüft wird, ob Sie ausreichend Werbung für ihre ausgeschriebene Stelle gemacht haben. Dies betrifft den Nachweis,  dass alle denkbaren Medien, also auch die elektronischen, intensiv genutzt wurden, mindestens aber, welche er für andere Positionen, die keine Einstellung eines Ausländers erfordern, bei ihm üblich sind. Das betrifft aber nur die o.g. zufällig oder nach bestimmten Suchkriterien ausgewählten Anträge, nicht deren Gesamtheit.

“PAYING THE SALARY“ Der von vielen Arbeitgebern verwunschene Nachweis, dass der Arbeitgeber in der Lage ist, Sie ausreichend zu bezahlen fällt Gott sei Dank weg. Erstens kann man davon ausgehen, das Sie sonst dort ohnehin kaum arbeiten würden, antragstechnisch gesehen ist es darüber hinaus eine Doppelung, diese Fragen muss der Arbeitgeber bereits im Antragsformular  (I-140) für die US Einwanderungsbehörde beantworten.

Gerne stehen wir Ihnen zu Details oder Fragen zu Ihren persönlichen Chancen auf ein solches Visum zur Verfügung, benutzen Sie hierbei bitte am besten unser Formular auf der Homepage: www.americandream.de/d_services/anfrage.php  

 

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