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GreenCard Check Fast alle dürfen mitmachen. Finden Sie heraus, ob Sie an der GreenCard Lotterie der USA teilnehmen dürfen. Unser Teilnahmecheck gibt Ihnen in wenigen Schritten Gewissheit.

Das kleine Visalexikon: EB-3

Wegen der hohen Nachfrage nach Einwanderungsmöglichkeiten parallel zu Lotterie beschreiben wir Ihnen heute die Möglichkeiten sich über einen Arbeitsplatz für einen Daueraufenthalt zu qualifizieren. Von diesen Visa gibt es immerhin ca. 140.00 jährlich zu vergeben, davon 120.00 in den Kategorien EB- 1 bis 3. (Employment-based Immigrant Visa). Allerdings ist dieses Verfahren natürlich weder einfach noch preiswert.

Die meisten Interessenten werden sich noch am ehesten in der Kategorie EB-3 qualifizieren, die für qualifizierte bis hochqualifizierte Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Hierfür stehen jedes Jahr rund 40.000 zur Verfügung. Da aber in den höheren Kategorien EB-1 und 2 oft weniger Antragsteller erfolgreich sind als Plätze zur Verfügung stehen, kann sich die Zahl der EB-3 GreenCards jährlich auch noch wesentlich erhöhen. Für das Antragsverfahren  sind folgende Grundvoraussetzungen erforderlich:

- Sie müssen über ein langfristiges Arbeitsplatzangebot verfügen
– Der Nachweis, daß kein US-Amerikaner die Position besetzen kann, muß erbracht sein
– Sie müssen die erforderliche Qualifikation  erfüllen

ANTRAG BEIM US-“ARBEITSAMT"

Wie in unseren letzten Newsletter-Ausgaben bereits berichtet, ist insbesondere beim zweiten Punkt Bewegung hineingekommen. Bisher war der „Nationale Arbeitsmarktnachweis“ oft nur schwer möglich oder mit für den Arbeitgeber zu langen Wartezeiten verbunden. Inhaltlich muß der Unternehmer den Nachweis erbringen, das er bereits seit längerer Zeit aktiv auf dem gesamten US-Arbeitsmarkt versucht hat, US Personal anzuheuern und ausführlich begründen, warum ihm das nicht gelungen ist. Leicht vorstellbar, daß ein solcher (bürokratischer) Nachweis sich mühsam, zeit-, kosten- und personalaufwendig gestaltet, warum ihn viele US-Firmen bis heute scheuen.

Deswegen wird derzeit seitens des US-Arbeitsministeriums an einem Beschleunigungsverfahren gearbeitet, daß im günstigsten Fall dazu führt, daß der Unternehmer bereits innerhalb von drei Wochen eine Bescheinigung („Labor Certification“) vom US-Arbeitsministerium („Department of Labor") erhält und dann in einem ebenfalls beschleunigten  Prozedere („Premium Processing") bei der US-Einwanderungsbehörde innerhalb kurzer Frist die GreenCard für Sie erhält.

Aber wie gesagt, es handelt sich zumindest bei der Labor Certification noch um Planungen, deren Umsetzung Zeit brauchen wird. Wir raten daher für die Zwischenzeit an, in jedem Fall bei einem Stellenangebot  auch über eine zeitlich befristete Arbeitserlaubnis (z. B. das H-1B Arbeitsvisum) nachzudenken, die einen Wechsel in eine „GreenCard“ zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrer Ankunft in den USA zulässt.

BEGRIFF DES „PROFESSIONAL“

Die Bestimmungen verwenden als Bildungsvoraussetzung für dieses GreenCard-Verfahren meist den Begriff des  „Professionals“ . Dieser kann über einen akademischen Abschluß, in diesem Fall mindestens ein  „Bachelor Degree"(etwa: Fachhochschulabschluß) erbracht werden. Der Vorteil bei diesem GreenCard-Verfahren liegt darin, daß der Abschluß nicht zwingend in dem zukünftigen Arbeitsfeld erbracht worden sein muß. Dennoch wird natürlich auf die bisherige Berufserfahrung im Ausland bei der Bewilligung stets Bezug genommen.

Auf der anderen Seite kann ein fehlender Universitäts- oder Fachhochschulabschluß leider nicht über Berufserfahrung kompensiert werden, wie es bei der Arbeitserlaubnis H-1 B der Fall ist. In jedem Fall ist aber eine Begutachtung Ihres deutschen Abschlusses zur Gleichstellung  mit dem US-System erforderlich. Die bloße Annahme ist für den Antrag bei den US-Behörden selbst nicht ausreichend. Wie ein solche Gutachten aussehen und wer es für sie anfertigen kann, darüber informieren wir Sie selbstverständlich gerne persönlich.

ANTRAG BEI DER US-EINWANDERUNGSBEHÖRDE

Nach der Bearbeitung durch das „Arbeitsamt“ wird ein Antrag bei der Einwanderungsbehörde INS erforderlich. Dieser ist wie oben angedeutet in den letzten Monaten gesetzlich neu geregelt worden, so daß in jedem Fall ein Zeitgewinn durch die Zusammenlegung bürokratischer Verfahren (INS-Einwanderungsantrag I-140 und Statusanpassung) entstehen wird. 

NATIONAL VISA CENTER UND US-KONSULAT

Nachdem Ihr Antrag dort durch ist, geht eine Akte an das National Visa Center (NVC), einem administrativen Arm des US Außenministeriums. Dort wird eine sogenannte Visanummer erteilt, nachdem Ihnen ein „Priority date“ zugeteilt wurde. Die „priority Dates" können Sie übrigens bequem monatlich über unser Visa Bulletin abrufen. Im Moment ist es sehr einfach zu merken, denn es ist Gott sei Dank „Current", d. h. wenigstens an dieser Stelle entstehen keine Wartezeiten, die es oft genug bei der Familienzusammenführung gibt.

Nachdem das NVC Ihnen eine „Alien-Number“ zugeteillt hat gehen Ihre Unterlagen zum „final countdown" an das US-Konsulat in ihre Heimat, in Deutschland an die „Visa Immigrant Unit" in Frankfurt. Zuvor erhalten Sie vom NVC noch ein Formular-Paket 3 und später ein Formular-Paket 4, das Sie ausfüllen müssen, Teile hiervon später zum Interview beim US-Konsulat mitbringen müssen. Man spricht hierbei vom „Consular processing". Wenn man erst einmal soweit ist, kann man aber eigentlich unbesorft bleiben. Der US-Konsul kann zwar theoretisch Einwanderungsvisa auch ablehnen,  macht jedoch nur in sehr seltenen begründeten Zweifelsfällen davon Gebrauch.

Dann noch die üblichen Gesundheitsuntersuchungen, ein intensiver Sicherheitscheck, der Termin beim Konsulat selbst und leider auch noch recht happige Gebühren und „schon“ geht es ab in die USA!

ACHTUNG(!: Falls Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin mit in die USA nehmen wollen, heiraten Sie bitte unbedingt VOR dem Interview. Sonst müssen Sie sich mit anderen in eine sehr lange Warteschlange stellen, die für Ihren Ehepartner einen Nachzug erst nach mehreren Jahren bedeutet. Ähnliches gilt übrigens auch für den Fall des Lotteriegewinns, auch hier sollte in jedem Fall die Eheschließung vor der Fahrt nach Frankfurt stattfinden, wenn Sie nicht alleine in die USA reisen wollen.

Ein Hinweis noch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften: Sie werden trotz anderslautender bundesstaatlicher Regelungen (z.B im Steuer-, Familien-  und Unterhaltsrecht)  in den meisten Staaten der USA nach wie vor nicht als Ehe im einwanderungsrechtlichen Sinne anerkannt (Einwanderungsrecht ist Bundesrecht).Sollten Sie daher eine gemeinsame Übersiedlung in die USA planen, bleibt Ihnen im Moment nur der Weg unabhängig voneinander ein Daueraufenthaltsrecht zu bekommen.

Gerne stehen wir Ihnen zu Details oder Fragen zu Ihren persönlichen Chancen auf ein solches Visum zur Verfügung. Benutzen Sie hierbei bitte am besten unser Formular auf der Homepage: www.americandream.de/d_services/anfrage.php

 

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