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Das kleine Visalexikon: K-3 Visum

Wir hatten schon mehrfach über die Möglichkeit einer GreenCard durch Heirat eines US-Bürgers ausführlich berichtet, so zum Fianceé-Visa (beabsichtigte Heirat) oder zum I-130 Verfahren (nach Heirat).

Heute wollen wir Ihnen das K-3 Visum vorstellen, das mit dem „Legal Immigration and Family Equity (LIFE) Act“ eingeführt wurde. Eheleute und Kinder von US-Bürgern können unter bestimmten Umständen im K-3 bzw. K-4 Status vorzeitig in die USA einreisen, um Ihr GreenCard- Verfahren abzuschließen. Ein Hauptvorteil der Neuregelung liegt darin, dass Antragsteller Ihre GreenCard deutlich schneller erhalten können, als das derzeit unter dem normalen Verfahren möglich ist.

ZUGANG

Folgende Voraussetzungen  sind notwendig:

- Sie müssen mit einem US-Bürger/einer US-Bürgerin verheiratet sein.
– Ihr Antrag (I-130)  ist beim US-Immigration Service in Bearbeitung.
– Sie haben die Absicht, vorzeitig in die USA einzureisen, um den Ver-
fahrensverlauf dort abzuwarten. 
– Sie haben (bzw. Ihr US-Ehepartner) einen genehmigten Fianceé- Visa
Status vorliegen. 

Mit der genehmigten „Petition“ können Sie dann beim US-Konsulat (in Deutschland NUR Frankfurt) formell ein K-3 Visum beantragen.

Um als Angehöriger eines K-3 Visainhabers ebenfalls in den Genuss einer vorzeitigen Einreise in die USA zu kommen, müssen folgende Bedingungen gegeben sein:

Der Antragsteller ist unter 21 Jahren und das Kind des K-3 Visa Antragstellers. Ein gesondertes Antragformular I-130 bzw. 129- F ist für das Kind nicht erforderlich. Um jedoch Probleme während der Statusanpassung in den USA zu vermeiden, empfehlen wir dennoch ein paralleles I-130 Verfahren zu dem des K-3 Antragstellers.

STATUSANPASSUNG

Nach erfolgter Visaerteilung müssen Sie noch sich dem Verfahren zur „Statusanpassung“ unterziehen. Diese kann allerdings frühestens dann erfolgen, wenn Ihr I-130 Verfahren von der US Einwanderungsbehörde genehmigt wurde.

ARBEITSERLAUBNIS

Inhaber von K-3 bzw. K-4 Visa können eine eigene Arbeitserlaubnis erhalten. Hierzu ist formell ein Antrag auf Ausstellung einer  „Employment Authorization“ (EAD) erforderlich.

REISEN UND BEENDIGUNG DES STATUS

Sobald der K-3/4 Staus genehmigt wurde, können Sie außerhalb der USA reisen bzw. -wiedereinreisen.

ACHTUNG(!): Achten Sie darauf, dass die Gültigkeit des Visums in bestimmten Fällen auch automatisch wieder erlöschen kann, u. a. dann, sollte Ihr I-130 Antrag bzw. Ihre Statusanpassung zwischenzeitlich abgelehnt worden sein. Dann wäre mit erheblichen Problemen bei der Einreise, im Einzelfall leider sogar mit Ihrer Abweisung an der Grenze zu rechnen!

Gerne stehen wir Ihnen zu Details oder Fragen zu Ihren persönlichen Chancen auf ein solches Visum zur Verfügung. Benutzen Sie hierbei bitte am besten unser Formular auf der Homepage: www.americandream.de/d_services/anfrage.php 

 

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