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Die Einwanderung über Verwandte

In diesem Newsletter wollen wir kurz erklären, wie man aufgrund von Verwandschaftsverhältnissen eine GreenCard bekommen kann. Es bestehen vielerlei Gerücht um diese Thematik, z. B. dass ein Onkel oder eine Tante in Amerika einen dazu berechtigen, einen Einwanderungsantrag zu stellen. Dies ist zwar leider nicht so, allerdings gibt es schon eine Menge Bestimmungen für die Einwanderung von Verwandten. Grundsätzlich unterschiedlich ist das Verfahren bei US-Staatsbürgern bzw. GreenCard Inhabern, die einen Antrag für einen auswanderungswilligen Familienangehörigen stellen wollen. Daher also eine kurze Darstellung beider Themenkomplexe:

Bürgschaft eines US-Staatsbürgers
Die Einwanderung über Verwandte beginnt normalerweise damit, daß der Verwandte der Person, die einwandern will, sich an die nächstgelegene Einwanderungsbehörde (INS) in den USA wendet und eine Petition (Formblatt I-130) einreicht. Wohnt der Verwandte außerhalb der USA, dann kann das Gesuch bei der nächstgelegenen amerikanischen Vertretung (US-Botschaft oder Konsulat, Abteilung: Einwanderungsbehörde) gestellt werden. Die Person, die für den Familienangehörigen bürgt, wird im Englischen „Sponsor“ genannt. Das Prioritätsdatum ist das Datum, an dem die Petition beim INS vorliegt. Ein US-Staatsbürger kann eine Petition für seine Ehefrau, Kinder oder Eltern einreichen.

Dabei gelten folgende Fristen:

Ehepartner: unmittelbarer Erhalt der GreenCard
Kind unter 21, ledig: unmittelbarer Erhalt der GreenCard
Kind über 21, ledig: Kategorie F1 (siehe Visa-Bulletin im Anhang)
Kind über 21, verheiratet: Kategorie F3
Mutter oder Vater: zum Teil sehr lange Wartezeiten, aber möglich
Geschwister: Kategorie F4, zum Teil sehr lange Wartezeiten von 10 Jahren und mehr!
Onkel, Tante, Großeltern etc.: Keine Familienbürgschaft möglich!

Der Ehepartner (Ehefrau oder Ehemann), die Kinder (sofern sie unter 21 Jahren und unverheiratet sind) und die Eltern eines US-Staatsbürgers gelten als unmittelbare Verwandte. Unmittelbare Verwandte von US-Staatsbürgern unterliegen keiner zahlenmäßigen Beschränkung, d. h. es gibt keine obere Grenze für die Zahl der Visa, die unmittelbaren Verwandten erteilt werden können. Daher erscheinen sie auch nicht in dem Visa Bulletin, da das Quotensystem der Vorzugskategorien bei unmittelbaren Verwandten keine Rolle spielt. Es wird ihnen permanenter Aufenthalt in den USA ohne zahlenmäßige oder länderbezügliche Begrenzungen gewährt.

Wie ist die grundlegende Prozedur der Einreichung der Petition für unmittelbare Verwandte?

Der US-Staatsbürger als Bürge reicht eine Petition beim INS für jeden unmittelbaren Verwandten für den er bürgen möchte, zusammen mit dem notwendigen Nachweis der Verwandtschaftsbeziehung und dem Nachweis seiner US-Staatsangehörigkeit, ein. Bei Genehmigung der Petition kann die Person für die gebürgt wird dann beim US-Konsulat eine GreenCard beantragen oder, sofern sie sich in den USA aufhält, beim INS eine Berichtigung des Status (adjustment of status) zum Permanent Resident beantragen. Noch einmal gesagt, es gibt es hierbei keine Quoten oder Wartelisten.

Ein US-Staatsbürger kann auch für seinen Sohn oder seine Tochter bürgen, wenn sie über 21 Jahren alt sind oder wenn sie verheiratet sind. Er kann ebenfalls für seinen Bruder oder seine Schwester bürgen. Sie sind aber nicht unmittelbare Verwandte, daher fallen sie unter das Quotensystem der Vorzugskategorien. Die Kinder über 21 Jahren fallen dabei in die erste Familienvorzugskategorie (F1), die verheirateten Kinder jeden Alters in die dritte Familienvorzugskategorie (F3) und die Geschwister in die vierte Familienvorzugskategorie (F4).

Zur Zeit hat die Vorzugskategorie der unverheirateten Kinder (21+) von US-Staatsbürgern (F1) einen Rückstand in der Bearbeitung von ungefähr 18 Monaten. Die Vorzugskategorie der verheirateten Kinder hat ca. eine Wartezeit von 4 Jahren. Die Wartezeit für die Vorzugskategorie Bruder/Schwester (F4) beträgt ca. 10 Jahre, so daß sie nur langfristig als Perspektive für die Einwanderung gesehen werden kann. Bei Personen, die z. B. in China, Mexiko oder den Philippinen geboren wurden, beträgt die Wartezeit noch etwas länger. Genaueres dazu im Visa Bulletin.

Muß für die gesamte Familie separat eine Petition eingereicht werden?

Personen, für die gebürgt wurde, können sogenannten derivativen Status (ableitenden Status) an ihre Familie weitergeben. D.h. die Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder) bekommen eine GreenCard ohne eine separate Petition einzureichen. Wenn z. B. ein US-Staatsbürger für seine verheiratete Tochter bürgt (F3), dann bekommt nicht nur seine Tochter eine GreenCard, sondern ebenfalls ihr Ehemann und ihre Kinder.

Dieses gilt aber nur bei den Vorzugskategorien der Familienbürgschaft. Unmittelbare Verwandte können keinen ableitenden Status weitergeben, da sie nicht in das System der Vorzugskategorien fallen. Daher muß der US-Staatsbürger als Bürge für jeden unmittelbaren Verwandten für den er bürgen will eine Petition einreichen.

Bürgschaft eines Permanent Resident (also eines Ausländers mit GreenCard)

Welche Familienmitglieder können von einem GreenCard Inhaber gesponsort werden?

Ein Permanent Resident kann eine Bürgschaft für seinen Ehepartner und für seine unverheirateten Kinder jeden Alters abgeben. Ein Permanent Resident kann nicht für seine Eltern oder seine verheirateten Kinder bürgen.

Dabei gelten folgende Kategorien und Fristen:
Ehepartner: Kategorie F2 A
Kind unter 21, ledig, Kategorie F2 A
Kind über 21, ledig: Kategorie F2 B (sehr lange Wartezeiten!)
Kind, verheiratet, egal welchen Alters: keine Bürgschaft möglich, es kann keine GreenCard ausgestellt werden!

Für Mutter, Vater, Geschwister und alle anderen Verwandten kann ebenfalls keine GreenCard beantragt werden!

Der Permanent Resident als Bürge reicht eine Petition beim INS für die Ehefrau, den Ehemann oder das Kind zusammen mit dem Nachweis der Verwandtschaftsbeziehung und dem Nachweis seines Status als legalem Permanent Resident ein. Eine Anerkennung der Petition hat zur Folge, daß die Person für die gebürgt wird und seine Familie (Ehepartner und Kinder) dann beim US-Konsulat eine GreenCard beantragen können. Sofern sie sich in den USA aufhalten, können sie beim INS eine Berichtigung des Status (adjustment of status) beantragen.

Da Petitionen eines Permanent Residents in die Vorzugskategorien der Familienbürgschaft fallen, kommt die Familie der Person, für die gebürgt wurde in die Gunst des derivativen Status. Derivativer Status erlaubt der Familie eine GreenCard zu bekommen, ohne daß für sie separat von dem Bürgen eine Petition eingereicht werden muß.

Ein Beispiel: Wenn z. B. ein Permanent Resident für seine Ehefrau bürgt (Family 2A), dann bekommt nicht nur seine Ehefrau eine GreenCard, sondern auch die Kinder seiner Ehefrau (sofern unter 21 und unverheiratet) und zwar alle aufgrund der Bürgschaft für die Ehefrau. Normalerweise sind die Kinder der Ehefrau ja auch gleichzeitig die Kinder des Ehemannes, aber sie müssen es nicht sein.

Ein Permanent Resident als Bürge reicht normalerweise eine separate Petition für sein Kind (unter 21 und unverheiratet) nur ein, wenn er keine Petition für die Mutter des Kindes einreicht.

In welchen Vorzugskategorien kommen die Personen, für die gebürgt wurde?

Die Person, für die gebürgt wurde, kommt, sofern sie Ehefrau oder Ehemann eines Permanent Residents ist in die Vorzugskategorie Family 2A (F2A). Kinder (sofern unter 21 und unverheiratet) werden ebenfalls in die Vorzugskategorie F2A eingestuft. Kinder eines Permanent Residents die über 21 sind, werden in F2B eingestuft.

(Beachte: Für ein verheiratetes Kind kann ein Permanent Resident nicht bürgen.)

Die Family 2A Vorzugskategorie ist zur Zeit ungefähr 4 Jahre zurück (4 Jahre Wartezeit) währenddessen die Family 2B Vorzugskategorie eine Wartezeit von ungefähr 6 Jahren oder mehr aufweist.

Können sich die Vorzugskategorien ändern?

Ja, die Vorzugsgruppen bei der Einwanderung über Familienmitglieder können sich ändern.

Wenn ein Permanent Resident, der für ein Familienmitglied bürgt, die US-Staatsbürgerschaft erlangt, dann kommen die Familienmitglieder automatisch in die Kategorie für Bürgen, die US-Staatsbürger sind. Also entweder in die Kategorie für unmittelbare Verwandte (ohne Wartezeit),in die Family 1 oder in die Family 3 Vorzugskategorie.

Wenn ein Kind eines Permanent Resident 21 Jahre alt wird, dann fällt es automatisch von der Vorzugskategorie F2A in die Vorzugskategorie F2B (die eine längere Wartezeit hat) zurück. Wenn ein Kind heiratet, dann fällt das Kind von der Vorzugskategorie F2A oder F2B in den Status eines „Unqualifizierten“, da ein Permanent Resident nicht für sein verheiratetes Kind bürgen kann.

Wie wird das Prioritätsdatum festgelegt?

Das Prioritätsdatum (das Datum auf der Warteliste) ist das Datum, an dem die Petition beim INS ankommt oder außerhalb der USA beim US-Konsulat eingeht. Verwandte, die von dem derivativen Status der gesponsorten Person profitieren, bekommen das gleiche Datum wie das gesponsorte Familienmitglied. Wenn sich die Vorzugskategorie ändert (der Bürge wird z. B. US-Staatsbürger), dann behält die Petition das gleiche Prioritätsdatum in der neuen Vorzugskategorie bei.

(-> im nächsten Newsletter: GreenCard durch Heirat oder durch Investition!)

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