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Handelsvisum
Die E-1 Treaty Trader Kategorie geht zurück auf den Zeitraum, als noch keine Zusammenschlüsse wie die Europäische Union oder NAFTA existierten und Länder bilaterale Verträge abschlossen, um ihren Bürgern länderübergreifenden Handel zu ermöglichen. Einige Staaten können bereits auf eine nahezu 100-jährige E-Visa-Tradition zurückblicken.
Selbstverständlich haben sich die Voraussetzungen zur Kategorie in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder verändert.
Das E-1 Visum steht qualifizierten Mitarbeitern von Firmen zur Verfügung, welche substantiellen Handel mit den USA betreiben. Ein selbständiger Unternehmer kann sich genauso für dieses Visum qualifizieren, wie Angestellte kleiner bis multinationaler Unternehmen. Im Gegensatz zum L-1 Visum muss kein Standort außerhalb der USA existieren. Ein US-Unternehmen muss allerdings in jedem Fall bestehen, bzw. gegründet worden sein.
HINWEIS: Da das E-Visum ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung vorsieht, sollte diese Option immer geprüft werden. Im Vergleich zu anderen Arbeitsvisa ergeben sich gerade bei erhöhtem Entsendungsbedarf von Unternehmen bereits kurzfristig deutliche Kosten- und Zeitersparnisse.
Welche Voraussetzungen muss das Unternehmen erfüllen?
Welche Anforderungen werden an die Arbeitnehmer/Geschäftsinhaber gestellt?
Existiert für E-Visa eine zahlenmäßige Begrenzung ("cap")?
Wie verläuft der Beantragungsprozess?
Was bedeutet die E-1 Registrierung des Unternehmens?
Ist ein Statuswechsel innerhalb der USA auf E-Visum möglich?
Welche Gültigkeitsdauer besitzt die E-1 Kategorie?
Ist ein Statuswechsel auf andere Visa-Kategorien möglich?
Welches Visum erhalten begleitende Familienangehörige?
Welchen Service bietet Ihnen The American Dream?
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DER AMERIKANISCHE TRAUM!