EB-5 Visa - "Immigration Investor Program" Investoren

Im Rahmen des "Immigration Acts" aus dem Jahre 1990 wurde die fünfte Einwanderungskategorie über die Arbeitsstelle ("employment-based") ins Leben gerufen: das Immigration Investor Program.
Zum ersten Mal wurde es Investoren damit ermöglicht, sich für eine GreenCard direkt zu bewerben.

 

HINWEIS: Häufig wird die EB-5 Kategorie (Einwanderungsvisum) mit dem E-2 Treaty Investor Visum verwechselt. Beachten Sie bitte, dass es sich beim EB-5 Verfahren um einen Einwanderungsstatus (GreenCard) handelt - die E-2 Kategorie berechtigt lediglich zum begrenzten Aufenthalt (Nicht-Einwanderungsvisum) in den USA. An das EB-5 Verfahren werden folglich deutlich höhere Anforderungen gestellt, insofern sollten Antragssteller gegebenenfalls die E-2 Kategorie für sich prüfen.


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