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ERNEUT VERLÄNGERTE ANTRAGSZEITEN BEI DEN US-KONSULATEN
Das US-Außenministerium hat vor kurzem angekündigt, daß bei allen Anträgen auf Nichteinwanderungsvisa bei den US-Konsulaten mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen sei. Im Moment gehen wir von Bearbeitungszeiten zwischen max. sechs und acht Wochen aus. Unsere ständigen Leser werden sich daran erinnern können, daß für alle Nichteinwanderungsvisa ein zusätzlicher Fragebogen (DS-157) und seit kurzem auch für bestimmte Kategorien (wie u. a. J-1 und F-1) ein weiterer Bogen zum Ausfüllen notwendig geworden ist. Die damit verbundene verschärfte Durchleuchtung von Visumsinteressenten ist Hintergrund der Verzögerungen. Bitte beachten Sie, daß bei einem Antrag auf eine Arbeitserlaubnis im Regelfall auch die Bearbeitungszeit bei den US-Behörden im Inland hinzugerechnet werden muß. Es gibt aber auch erfreuliche Ausnahmen: Vor kurzem haben wir ein R-1 Arbeitsvisum für eine Kundin innerhalb von zwei Wochen erhalten!
Nicht selten erklären sich Verzögerungen aber auch aufgrund mangelhafter Vorbereitung von Visumsanträgen, im Glauben, es würde sich um eine Art automatisches Genehmigungsverfahren handeln. Insbesondere zeigt sich das bei Besuchsvisumsanträgen (B1/B2) für Aufenthalte über 90 Tage, die vermehrt auch für Deutsche abgelehnt werden. Grund ist meist eine unvollständige und fehlerhafte Antragsdokumentation zum Nachweis der Rückkehrintention oder des Aufenthaltszwecks in den USA. So wird ein Visum fast immer abgelehnt, wenn der Antragsteller nicht eindeutig belegen kann, dass er nach seiner Rückkehr aus den USA weiterhin eine gesicherte Arbeitsstelle in Deutschland haben wird. Auch ausländischen Staatsbürgern, die erst seit wenigen Jahren in Deutschland leben, wird im Konsulat leider selten geglaubt, dass sie nicht heimlich die Absicht hegen, illegal einzuwandern.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unseren Visumsservice für die Beratung bei und die Abwicklung von B-Visa. Sollten Sie Fragen zu unseren Serviceleistungen haben, wenden Sie sich bitte an die im Anschluß genannte Emailadresse oder unsere Hotline.
Nun ungern berichten wir über die sich fortlaufend verschärfenden Einreisemaßnahmen. Lieber wäre es uns natürlich, wir könnten Sie mal wieder über neue Visumsoptionen und Erleichterungen im Einwanderungsrecht informieren! Gleichwohl halten wir es für unsere Pflicht, Sie stets aktuell auf dem Laufenden zu halten, damit Sie sich besser auf Ihren USA-Aufenthalt vorbereiten können und böse Überraschungen vor Ort ausbleiben.
Wie sich erinnern werden, berichteten wir schon mehrfach über Neuregelungen bei der Einreise in die USA für Staatsangehörige aus dem Iran, Irak, Libyen, dem Sudan und Syrien. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Konzeptes zur Verbesserung der Ein- und Ausreisekontrolle, das bereits 1996 beschlossen, bisher allerdings mit wenig Erfolg umgesetzt wurde. Wir wollen hier ergänzende Details zur Information der betroffenen Leser geben. Wir weisen nachdrücklich darauf hin, daß die Maßnahmen leider auch Personen o.g. Nationalitäten betreffen, die nicht mehr in ihren Heimatländern leben. Darüber hinaus können an der Grenze sogar beliebige Personen mit „verdächtigem Aussehen“ herausgefischt und der gleichen Prozedur unterzogen werden!
Neben Fingerabdrücken, Photos und einem Interview an der Grenze – das Verfahren soll nach Angaben der US Einwanderungsbehörde (INS) innerhalb von fünf bis zehn Minuten abgeschlossen sein- wird nach der Einreise eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich. Wenn Sie sich länger als 30 Tage in den USA aufhalten, müssen Sie sich innerhalb von vier bis sechs Wochen bei der Behörde registrieren und leider auch erneut interviewen lassen.
Dieser Prozeß wiederholt sich nach jeder neuen Einreise in die USA, wobei Sie dann innerhalb von zehn Tagen nach dem Stichtag Ihrer Ersteinreise (also dem ersten Grenzübertritt nach Erteilung Ihres Visums im Ausland) bei der Behörde vorstellig werden müssen. Gleiches gilt übrigens auch, wenn Sie sich langfristig (z.B auf Arbeitsvisumsbasis) in den USA aufhalten. Sie können nicht zu jedem INS-Büro gehen, achten Sie daher darauf, daß Sie eine Liste eines in Ihrer Nähe gelegenen Büros bei der Ersteinreise erhalten. Bringen Sie Unterlagen wie Mietvertrag oder Angaben zu Ihrer Unterkunft, bei Studium Nachweise Ihres Studienfortgangs und bei einem Arbeitsvisum Nachweise über ihr bestehendes Arbeitsverhältnis mit.
Halten Sie sich strikt(!) an die Meldepflicht, und geben Sie Änderungen Ihres Arbeitgebers (z. B. bei H-1 B), Ihrer Universität (beim F-1 Visum) und Ihrer Adresse (in beiden Fällen) unbedingt innerhalb von zehn Tagen bei der INS schriftlich an (über Formular AR-11) sonst drohen Ihnen Geldbußen und sogar die Ausweisung! Reisen Sie im Zweifelsfalle über den gleichen Flughafen aus, über den Sie auch eingereist sind, und stellen Sie sicher, daß Ihre Ausreise registriert wird. Wird sie es nicht, kann Ihnen bei der Wiedereinreise die Ablehnung drohen bzw. Ihr Visum gänzlich eingezogen werden. Sehen Sie ansonsten hierzu auch unseren Nachrichtenüberblick unter „Aus allen Ecken der USA“.
Hinweis: GreenCard-Inhaber gleich welcher Staatsangehörigkeit haben solche Prozeduren natürlich nicht zu befürchten!
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