Fragen und Antworten GreenCard
Fragen und Antworten GreenCard
Hier finden Sie eine Auswahl von Fragen unserer Kunden, die wir in den letzten Monaten beantwortet haben!
Unsere Antwort:
Es gibt weder ein Mindestalter noch eine Altersbegrenzung für das GreenCard-Programm. Ausschlaggebend ist der Bildungsstand, d. h. man braucht mindestens einen Realschulabschluss oder 2 Jahre Berufserfahrung in einem ausbildungspflichtigen Beruf innerhalb der letzten fünf Jahre. Dies muss erst im Gewinnfall, also meist etwa 1 Jahr nach Antragstellung, nachgewiesen werden.
Darüber hinaus können Ihr Vater oder Ihre Mutter evtl. einen Antrag stellen, auf dem Sie als Kind unter 21 Jahren auch eingetragen werden. Im Falle des Gewinns bekommen Sie dann automatisch auch eine Greencard. Im günstigsten Fall können Sie so bis zu 3 mal an der Verlosung teilnehmen: einmal auf dem Antrag Ihres Vaters, einmal auf dem Antrag Ihrer Mutter und einmal mit einem eigenen Antrag. So können Sie Ihre Gewinnchancen deutlich erhöhen.
Wir schicken Ihnen gern kostenloses Informationsmaterial zu, wenn Sie uns Ihre vollständige Postanschrift mitteilen.
Unsere Antwort:
Bitte tragen Sie zunächst nur Ihre anderen Kinder (falls vorhanden) ein. Melden Sie sich aber sofort nach der Geburt bei uns, und geben Sie uns Namen, Geburtsdatum und -ort, bekannt, sowie ein Foto des neugeborenen Kindes. Dieses Foto muss keineswegs professionell sein, es reicht ein Portrait im Kinderbettchen. Die Daten und das Bild können Sie auch im Log-In Bereich eingeben! Auch wenn Sie sicher viel zu tun haben, vergessen Sie aber bitte nicht die zügige Nachmeldung des Kindes, sollte es nicht schnell angegeben werden, kann dies gravierende Auswirkungen, bis hin zur Disqualifkation Ihres Antrags aufgrund fehlender Angaben, führen!
Unsere Antwort:
Eine Teilnahme an der GreenCard Verlosung ist auch dann möglich, wenn Sie bereits ein Visum (z.Bsp. Touristenvisum, Investorenvisum, etc.) haben oder gerade beantragen.
Da die GreenCard Lotterie eine Sonderverlosung (wird bei Teilnahme nicht als Einwanderungsintention angesehen) der US-Behörden ist, überschneidet sich die Teilnahme mit dem Visum oder einer Visumsbeantragung nicht.
Erst im Gewinnfall, ab der Rücksendung der Gewinnerforumlare an die US-Behörden, wird das offizielle Einwanderungsverfahren angeschoben.
Ihrer Teilnahme an der Verlosung steht also nichts im Wege.
Unsere Antwort:
Sie müssen unbedingt Ihren Noch-Ehemann und sein Kind mit auf dem Antrag eintragen und jeweils ein Passfoto beifügen. Im Gewinnfall brauchen Sie für alle beide die GreenCard nicht zu beantragen, diese müssen auch keine weiteren Unterlagen zurücksenden oder zum Konsulat mitgehen. Insofern werden auch die eingereichten Passfotos dann nie verglichen, sie können hier also auch ältere Fotos verwenden.
Melden Sie sich aber bitte bei uns, falls die Scheidung rechtskräftig vollzogen ist, damit wir die Änderungen dementsprechend vornehmen können. Viel Erfolg!
Unsere Antwort:
Das ist leider nicht möglich, da die Regularien der US-Behörden die Angabe des Ehepartners und aller Kinder vorsehen.
Allerdings sagen die Regeln der Behörden auch aus, dass Ehepartner und Kinder, die im Gewinnfall die GreenCard nicht haben möchten, diese auch nicht zwangsläufig annehmen müssen.
D.h. Sie müssen Ihre Frau und die Kinder zwar jetzt angeben und auch jeweils ein Foto beifügen. Wenn Sie das versäumen bedeutet dies die Disqualifikation Ihres Antrages aufgrund fehlerhafter Angaben.
Allerdings können Sie später auch allein in die USA einreisen, bzw. die GreenCard erhalten.
Unsere Antwort:
Die gleichgeschlechtliche Ehe wird für die Verlosung von den US-Behörden auf Bundesebene leider nicht anerkannt, auch wenn einzelne Staaten mittlerweile fortschrittlicher sind. Aus diesem Grund können Sie den Partner nicht im Antragsformular vermerken. Sie haben daher leider nur die Möglichkeit, separate Anträge für die Lotterie zu stellen, und beide auf einen Gewinn zu hoffen.
Unsere Antwort:
Es ist richtig, dass man im Gewinnfall nachweisen muss, dass man zumindest in den ersten 6 Monaten in den USA nicht zum Sozialfall wird. Wer dies nur mit Geld auf dem Girokonto nachweisen will, der sollte tatsächlich etwa 10.000 US$ vorweisen können. Allerdings lässt sich die Hürde auch mit dem Nachweis von Bürgschaften (Freunde, Familie), zweckgebundenen Schenkungen, dem Nachweis von Rückkaufswerten eigener Versicherungen (also z.B. sogar eine Lebens-, Bausparverischerung etc.), dem Wert von Immobilien oder sogar Autos, einem Jobangebot aus den USA (dies muss, bzw. sollte KEIN Arbeitsvertrag sein, ein Angebot reicht) usw., überbrücken. Unter unseren vielen Tausend Gewinnern ist noch nie jemand aus rein finanziellen Gründen abgewiesen worden, selbst Asylbewerber und Arbeitslose haben (mit ein bisschem eigenem Einsatz) immer den GreenCard-Prozess erfolgreich abschliessen können - auch dank unserer Beratung im Gewinnfall.
Unsere Antwort:
Nach unseren Erfahrungen wird nur Personen die eine ansteckende Krankheit (z.B. offene TBC, AIDS) haben das Visum verweigert.
Bei Behinderungen oder zum Beispiel Krankheiten wie Diabetes, Gicht, etc. wird dem GreenCard Gewinner das Visum in der Regel nicht verweigert. Allerdings wissen wir, dass zum Zeitpunkt des Interviewtermins der finanzielle Nachweis einem höheren Hauptaugenmerk unterliegt. Die US-Behörden wollen ausschliessen, dass Sie aufgrund Ihrer Krankheit nicht zum Sozialfall werden und für Ihre medizinische versorgung ausreichend Sorge tragen können.
Unsere Antwort:
Wir verstehen Ihre Besorgnis, da es tatsächlich zahlreiche unseriöse Angebote rund um die GreenCard-Lotterie gibt.
Wir können Ihnen aber versichern, dass The American Dream zu den absolut seriösen Anbietern gehört. Wir sind sogar staatlich zugelassen, als Auswanderungsberatungsstelle für die USA, registriert beim Bundesverwaltungsamt. Zudem bearbeiten wir nicht nur die Anträge von Privatkunden, sondern auch die Visa-Anträge vieler grosser Firmen, wie sie auf http://www.americandream.de/Visa-Service/visa-unternehmen-referenzen.html sehen können.
Lassen Sie uns ferner weitere drei Links geben, da es sicher überzeugender ist, andere für sich sprechen zu lassen:
- Unter http://www.americandream.de/Greencard-Lotterie/gewinner-stimmen-1.html finden Sie unzählige Stimmen von Gewinnern, die sogar Ihre GreenCard präsentieren, zudem sind oft auch Kontaktmöglichkeiten oder zumindest Realnamen angegeben.
-Unter http://www.americandream.de/Greencard-Lotterie/gewinner-blogs.html finden Sie Blogs von Gewinnern von American Dream, die detailliert über den ganzen Prozess berichten, zum Teil auch über die Betreuung durch American Dream.
- Drittens schauen Sie bitte unter http://www.americandream.de/gewinnerforum. Sie finden dort unten links die Statistik dieses Forums: Weit über 25.000 Beiträge von fast 2.000 Mitgliedern, wobei Mitglieder alles Gewinner von The American Dream sind. Erst nach einem Gewinn werden Sie für dieses sehr informative Forum freigeschaltet.
Unter www.americandream.de/buch finden Sie unser Buch, welches als Standardwerk für USA-Auswanderungswillige gilt, und seit vielen Jahren in jeder gut sortierten Buchhandlung zu finden ist, mittlerweile in dritter Auflage.
Das State Department warnt tatsächlich vor einigen Agenturen, aber bitte verwechseln Sie uns nicht mit Angeboten wie "usafis" oder "usagc", die tatsächlich andere Methoden haben (anrufen, bis man endlich die Kreditkartennummer herausgibt etc.). Auch werden Sie, wenn Sie auf Seiten unseriöser Anbieter surfen, bemerken, dass es dort kein ordentliches Impressum gibt, denn einige Organisationen treten zwar als deutsche oder US-Unternehmen auf, haben aber ihren tatsächlichen Sitz in Zypern, Israel und ähnlichen Ländern (wie wir durch eigene Recherchen herausgefunden haben). Ausserdem gibt es auch echte Betrüger in diesem Markt, die während der Gewinnbenachrichtigungsphase Personen per email kontaktieren und gegen Zahlung einen Gewinn versprechen. Vor solchen Methoden warnen die US-Behörden.
Vor The American Dream warnt das State Department ausdrücklich NICHT! Da alle Gewinner auch einen Interviewtermin im Frankfurter Konsulat wahrnehmen müssen, und die Mehrzahl aller deutschen Gewinner mittlerweile jedes Jahr über The American Dream gewinnt, sind wir im Frankfurter Konsulat wohlbekannt, und können auch auf eine angenehme Zusammenarbeit zurückblicken. Von Problemen diesbezüglich ist uns nie etwas zu Ohren gekommen, im Gegenteil, unsere Kunden gehen selbstverständlich besonders gut vorbereitet zum Konsulatstermin, was auch die Beamten dort erfreut.
Bitte lesen Sie sich abschliessend auch noch einmal die Warnung Ihres Freundes durch: "There have been instances of fraudulent websites posing as official U.S. Government sites. Some companies posing as the U.S. Government (...)"
Diese Warnung richtet sich an Firmen, die "als US-Regierungsseiten" posieren. Damit könnten Seiten wie die oben genannten gemeint sein, oder auch Seiten wie http://www.usbotschaft.de. Diese Firma nutzt tatsächlich eine URL wie eine US-Regierungs-Seite, versteckt sich dann aber unter einer Briefkastenadresse.
Wir haben all dies nicht nötig. Während uns (und dem State Department) durchaus bewusst ist, dass es rund um die GreenCard-Lotterie (wie bei vielen Glückspielen) in Einzelfällen ("There have been instances") betrügerische Machenschaften gibt, distanzieren wir uns ausdrücklich davon, und bieten einen umfangreichen Service an, der ehrlich und sein Geld wert ist. Unser Service hört ja auch nicht bei der Einreichung der Anträge auf, sondern fängt dort erst an! Lesen Sie sich dazu bitte auch unsere Service-Seite http://www.americandream.de/Greencard-Lotterie/green-card-service.html ausführlich durch!
Unsere Antwort:
Grundsätzlich ist die GreenCard eine unbegrenzt gültige und dauerhafte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die USA. Mit dem Innehaben der GreenCard hat man jedoch nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Die Pflichten umfassen auch die glaubhafte Darstellung von Einwanderungsintentionen. Dies beinhaltet auch die regelmässige Einreise bzw. die geplante Umsiedlung in die USA.
Sie haben in der Regel aber vom Zeitpunkt der Gewinnbenachrichtigung noch mindestens drei bis fünf Jahre Zeit, ab dem Zeitpunkt der Antragstellung sogar vier bis theoretisch mehr als sechs Jahre.
Der ungefähre Zeitplan sieht so aus: Im Gewinnfall können Sie bis zu einem Jahr warten bis zum abschließenden Termin im Konsulat. Danach dürfen Sie zwar sofort einreisen und die GreenCard aktivieren, können sich aber auch noch weitere 6 Monate Zeit lassen. In der Zeit danach bis zu einer möglichen tatsächlichen Auswanderung müssen Sie allerdings mindestens einmal alle 365 Tage in die USA reisen, bei Beantragung einer sogenannten Re-Entry Permit sogar nur alle zwei Jahre. Im Gewinnfall werden Sie dazu von uns ausführlich beraten.
Die GreenCard ist also nichts für die Schublade, allerdings müssen Sie auch nicht sofort und unmittelbar in die USA gehen, sondern haben genug Zeit, um einen eventuellen Umzug in aller Ruhe zu planen! Auch kann Ihnen die GreenCard NICHT einfach entzogen werden, maximal erhalten Sie nach einigen Jahren, in denen Sie nur die nötigsten Einreisen in die USA vornehmen, einen Warnhinweis der US-Behörden. Eine Rückgabe der GreenCard kann in der Regel nur freiwillig erfolgen, sofern man sich an die Einreiseregeln hält.
Unsere Antwort:
Als erstes ist zu sagen, dass es einfacher/ratsamer ist, das Kind direkt in den USA auf die Welt zu bringen. Dadurch würde das Kind dann automatisch die US-Staatsbürgerschaft erlangen. Wenn dies nicht möglich ist und das Kind in einem anderen Land zur Welt kommt, dann müssen Sie folgendes beachten/tun:
1) Die Mutter muss innerhalb der ersten 2 Jahre des Kindes mit dem Kind in die USA einreisen (es MUSS die 1. Einreise der Mutter seit Geburt des Kindes sein)
2) Die Mutter darf seit ihrer eigenen 1. Einreise/Aktivierungsreise und seit Geburt des Kindes nicht ohne das neugeborene Kind eingereist sein
3) Es muss eine internationale Geburtsurkunde mitgeführt werden
4) Zur Sicherheit kann ein Passfoto des Kindes mitgenommen werden
5) Das Kind muss einen eigenen Reisepass haben
Achten Sie darauf, dass der I-551 Stempel in den Pass des neugeborenen Kindes gesetzt wird, damit der GreenCard Status dokumentiert ist. Falls der Stempel aus irgendeinem Grund nicht im Pass gestempelt wurde, müssten Sie zum Local USCIS Office gehen und sich den Stempel dort in den Pass des Neugeborenen geben lassen. Wenn das Kind diesen Stempel nicht in dem Pass haben sollten, könnte es bei der erneuten Einreise zu Problemen kommen, wenn zu diesem Zeitpunkt die GreenCard an sich noch nicht da ist.
Bei Fragen zu diesem doch sehr komplizierten Fall, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
Unsere Antwort:
Sollten Sie nach einem Gewinn, z.B. aus persönlichen Gründen, selbigen vorerst nicht weiterverfolgen oder aber die GreenCard zurückgeben, so können Sie trotz allem erneut an der Verlosung teilnehmen, wenn Sie das möchten. Sie haben auch keine Nachteile bei folgenden USA-Reisen zu befürchten.