Gibt es Ausschlussgründe für die Nutzung des VW-Programms?

Nicht allen Staatsangehörigen der am Visa Waiver Programm teilnehmenden Länder steht die Nutzung der visafreien Einreise offen. Folgende Personengruppen sind ausgeschlossen:

  • Antragssteller, die eine Arbeitsaufnahme in den USA planen oder nachgehen möchten

  • Antragssteller, die ein Praktikum, ein Studium, einen Schulbesuch oder einen Aupair-Aufenthalt absolvieren möchten

  • Personen, denen schon einmal eine Einreise in die USA verweigert wurde

  • Personen, die innerhalb der letzten fünf Jahre aus den USA ausgewiesen wurden

  • Personen, die vorbestraft sind

  • Personen, die an einer übertragbaren Krankheit oder an einer schweren psychischen  Erkrankung leiden

  • Personen, die drogenabhängig sind

  • Personen, die an den Verfolgungen des nationalsozialistischen Regimes beteiligt waren

  • Mitglieder subversiver oder terroristischer Vereinigungen

  • Besitzer von bundesdeutschen blauen Reise- oder Fremdpässen

Sollten Sie einen der oben genannten Punkte erfüllen, müssen Sie im Vorfeld ein US-Visum beantragen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gerade die Erfolgsaussichten auf Erteilung eines US-Visums für Antragssteller mit Vorstrafen als eher schlecht einzuschätzen sind. Dies betrifft nicht nur schwerwiegende Delikte wie Körperverletzung oder Raub. Auch Vorstrafen wegen geringfügigerer Betrugsfälle oder Diebstähle können bereits zu einer Ablehnung des Visums führen.


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