Visa-Service » Arbeitsvisa » L-1 Visum » Gibt es Besonderheiten bei der Entsendung in neugegründeten US-Firmen?
Die Kategorie ermöglicht den Transfer von Personal auch in einen "neu eröffneten" Standort/Büro/Niederlassung. Die US-Behörden benötigen in diesem Fall, über die üblichen L-Visa Anforderungen hinaus, zusätzliche Informationen. So z.B. den Nachweis über den Kauf oder die Anmietung von Büroflächen, die besonderen Fähigkeiten des Antragstellers im Gründungsprozess, die wirtschaftliche Lage der Mutterfirma sowie geeignete Business-Pläne für das US-Vorhaben. Insbesondere die zukünftige US-Personalpolitik ist für die amerikanischen Beamten interessant.
Sollte die Firma den L-1 Status über das anfängliche Jahr hinaus verlängern wollen, muss sie zum Verlängerungszeitpunkt anhand von Geschäfts- und Steuerunterlagen beweisen, dass sie mit ihren Vorhaben sowie einer guter Zukunftsprognose im Zeitplan liegt.
HINWEIS: Bei einer solchen Konstellation verringert sich der Erstbewilligungs-zeitrahmen des L-Visums auf ein Jahr, kann dann allerdings verlängert werden.
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