Gibt es einen Rechtsanspruch für die Einreisedauer?

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte, dass jeder Reisende - unter bestimmten Umständen - an der Grenze durch einen Einwanderungsbeamten abgewiesen werden kann, insofern die Voraussetzungen des VWPs nicht erfüllt werden. Es besteht kein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine Einreise, auch nicht auf die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. Die Beamten haben jede Möglichkeit, Ihren Aufenthalt zu begrenzen. Dieser sogenannte Aufenthaltsstatus wird im I-94 W Formular vermerkt.


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