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GreenCard durch Heirat

Generell ist dies die „einfachste“ Methode eine GreenCard zu erlangen, beachten sollte man jedoch die Regeln. Auch wird vom INS mittlerweile sehr genau geprueft, ob die Intention tatsaechlich „Liebe“ oder doch eher nur die schnelle Einwanderung ist. Grundsaetzlich kann natuerlich in den USA oder ausserhalb geheiratet werden.


Heirat in den USA

Wenn der Antragsteller sich schon in den USA aufhaelt, legal eingereist ist und einen US-Staatsbuerger heiratet, dann ist eine Statusangleichung moeglich (adjustment of status) und der Antragsteller darf sich bis zu der Genehmigung der Petition in den USA aufhalten.


Wenn der Ehepartner ein GreenCard-Inhaber ist, dann wird die Wartezeit bis zu der Ausstellung der GreenCard mehrere Jahre dauern und der Ehepartner duerfte sich entscheiden, sich ausserhalb der USA aufzuhalten, da er in den USA sich in nicht-authorisiertem Status befinden wuerde und auch keine Arbeitsgenehmigung erhalten duerfte.


Heirat ausserhalb der USA

Wie sieht die Situation aus, wenn eine Person einen US-Staatsbuerger oder einen Permanent Resident ausserhalb der USA heiratet, dann aber in die USA kommen moechte? Falls die Heirat dem US-Konsul bekannt ist, dann ist es unwahrscheinlich, dass dieser Person ein Besuchervisum ausgestellt wird, da sie als intending immigrant (sie plant in den USA zu leben) angesehen wird und damit keinen Anspruch auf ein Besuchervisum (non-immigrant visitor visa) hat. Der US-Konsul erwartet, dass diese Person ausserhalb der USA wartet, bis die Petition genehmigt wird und die GreenCard ausgestellt wird (einige Monate Wartezeit fuer den Ehepartner eines US-Staatsbuerger und einige Jahre fuer den Ehepartner eines Permanent Resident, also GreenCard-Inhabers).


Visa fuer Verlobte (fiancee visa)

Ein US-Staatsbuerger kann ein Visum beantragen, dass seiner oder seinem Verlobten erlaubt, in die USA zu kommen, um den US-Staatsbuerger zu heiraten. Dieses Visum wird K-Visum genannt. Der US-Staatsbuerger reicht eine Petition beim INS ein zusammen mit dem Beweis, dass er die Person, fuer die er buergt, heiraten will, dass sie verheiratet werden koennen, dass der Antragsteller ein US-Staatsbuerger ist und dass sich das Paar in den letzten beiden Jahren gesehen hat (ausser wenn dies aus Gruenden, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen, verhindert wurde).


Der INS kann die Petition dann genehmigen und zum US-Konsulat schicken. Der Konsul kann dann die Person, fuer die gebuergt wird, interviewen. Ist alles in Ordnung, dann kann der oder die Verlobte in die USA einreisen und innerhalb von 90 Tagen den US-Staatsbuerger heiraten. Dann kann der neue Ehepartner beantragen, das K-Visum in eine GreenCard umzuwandeln. Ein K-Visum kann nur an eine/n Verlobte/n eines US-Staatsbuergers vergeben werden, wenn diese/r sich ausserhalb der USA aufhaelt. Es dauert ungefaehr 6 Monate bis ein K-Visum ausgestellt wird. Der/die Verlobte eines GreenCard Inhabers hat kein Recht auf ein K-Visum.


Bedingte Aufenthaltsgenehmigung (conditional residence)

Wenn eine Person aufgrund einer Heirat die weniger als zwei Jahre besteht, eine GreenCard erhaelt, dann ist dieses eine bedingte Aufenthaltsgenehmigung. Die bedingte Aufenthaltsgenehmigung ist zwei Jahre gueltig, danach verfaellt sie. Am Ende der zwei Jahre kann allerdings eine Petition auf Aufhebung der Bedingung eingereicht werden. Wird diese genehmigt, dann wird die Person Permanent Resident der USA (nicht mehr conditional resident). Die Petition die Bedingung aufzuheben, muss von beiden Ehepartnern unterschrieben werden. Es ist allerdings moeglich, dass die Petition von dem geschiedenen Ehepartner alleine unterschrieben wird und dass die Bedingung aufgehoben wird, wenn bewiesen werden kann, dass die Heirat „echt“ und nicht nur vorgetaeuscht war.


Das INS erkennt eine nur von dem Conditional Resident unterschriebene Petition nur an, wenn die Heirat durch Scheidung oder Tod beendet wurde, in anderen Worten, ein getrenntes Ehepaar kann die Bedingung nur aufheben, wenn beide die Petition unterschreiben oder wenn sie sich scheiden lassen.


Echte Heirat im Gegensatz zu der „GreenCard“-Heirat

Das INS wird eine Heirat nicht als bona fide oder echt anerkennen, wenn man nur heiratet, um eine GreenCard zu bekommen. Wenn Sie versuchen durch eine Scheinheirat an eine GreenCard zu gelangen, und dieses vom INS gemerkt wird, dann koennen Sie nie wieder (!) eine GreenCard bekommen.

Die Geschichte von Michael soll Ihnen zeigen, was passieren kann, wenn sie versuchen durch eine Scheinheirat an eine GreenCard zu gelangen:


Beispiel: Michael


Michael lief mit 14 Jahren von zu Hause weg. Nachdem er sich einige Jahre in Berlin durchgeschlagen hatte, kam er in die Vereinigten Staaten. Er hoffte, in den USA einen Job zu bekommen. Er wohnte bei seinem Freund John in Chicago. Trotz seiner Faehigkeiten war es fuer Michael unmoeglich dort Arbeit zu finden, da er keine Arbeitserlaubnis des INS hatte. Moegliche Arbeitgeber hatten Angst vor den harten Sanktionen, die die US-Gesetze bei Beschaeftigung von Personen ohne Arbeitsgenehmigung vorsehen.

John’s Freundin Tiffany bot Michael an ihn zu heiraten, um ihn zu helfen eine GreenCard zu bekommen.

Als die beiden zu dem GreenCard-Interview gingen war Tiffany sehr nervoes. Als der den Fall Untersuchende sie ueber ihre Heirat fragte, brach Tiffany unter Traenen zusammen und gab zu, dass sie John nur geheiratet hatte, um ihm zu helfen eine GreenCard zu bekommen. Der INS lehnte John’s GreenCard-Antrag ab.

Einige Zeit spaeter bekam John eine Nachricht, dass er zu einer Anhoerung, betreffend seiner Ausweisung aus den USA, geladen wurde. Zu der Zeit war er schon mit Sharon, einer US-Staatsbuergerin verheiratet, die von John ein Kind erwartete. John liebte Sharon wirklich sehr, aber da ihn das INS bei einer Scheinheirat ertappt hatte, kann er in seinem gesamten Leben (!) keine GreenCard durch Petition seiner Ehefrau Tiffany, eines anderen Verwandten oder eines Arbeitgebers bekommen. Selbst eine Teilnahme an der GreenCard-Verlosung ist damit unmoeglich geworden!


Moegliche Beweise der „Echtheit“ der Heirat

Um sicherzugehen, dass das INS die Petition anerkennt, sollte Ihr Ehepartner beweisen koennen, dass die Heirat bona fide ist. Beweis einer „echten“ Heirat beinhaltet:


· Fotos; entweder von der Hochzeit, dem Hochzeitsempfang oder von Ihnen und Ihrem Ehepartner zusammen vor oder nach der Hochzeit

· Nachweis eines gemeinsamen Bankkontos

· Den Mietvertrag Ihrer Wohnung, der auf Ihre beiden Namen ausgestellt ist

· Briefe von Dritten, die an Sie und Ihren Ehepartner an die gleiche Adresse adressiert sind

· Versicherungen, die auf Sie und Ihren Ehepartner ausgestellt sind

· Eidesstattliche Erklaerungen von Freunden, Verwandten oder Kirchenoberen, die die Aufrichtigkeit Ihrer Heirat bestaetigen

· Persoenliche Aufzeichnungen, die zeigen, dass Ihr Ehepartner Ihre Kontaktperson in Notsituationen ist

· Gemeinsame Steuererkaerung

· Gemeinsame Kreditkarten

· Telefonrechnungen oder sonstige Rechnungen, die Ihre beiden Namen zeigen


Das Heiratschwindler-Interview (Marriage Fraud Interview)

Falls Sie und Ihr Ehepartner beide in den USA leben, kann das INS Sie ueber Ihr gemeinsames Leben befragen.

Dieses wird marriage fraud interview genannt. Normalerweise genehmigt das INS viele Petitionen (Petition I-130) von US-Staatsbuergern oder GreenCardinhabern auch ohne ein solches Interview. Sie haben das Recht einen Anwalt oder eine andere bevollmaechtigte Person zu diesem Interview mitzubringen. Bei dem Interview, kann der Untersuchende des INS Sie raeumlich trennen und getrennt voneinander befragen. Er kann Sie z. B. fragen, ob Sie die Verwandten Ihres Ehepartners schon einmal besucht haben, welche Farbe die Waende in Ihrem Appartment haben, wann Sie sich getroffen haben, wann und wo Sie gemeinsam im Urlaub waren, ob Sie einen Fernseher oder PC besitzen. Der Zweck der Fragen ist zu sehen, ob Sie die gleichen Antworten auf diese Fragen geben. Egal wie sich gut Sie sich vorbereiten, bei einer Scheinheirat wird es Ihnen schwerfallen, dieses Interview zu bestehen.


Falls der Pruefer des INS glaubt, dass es sich um eine „echte“ Heirat handelt, wird er die I-130 Petition anerkennen. Falls er aber glaubt, dass die Heirat nicht bona fide ist, wird er die Petition ablehnen oder den Ehepartner auffordern die Petition zurueckzuziehen. In beiden Faellen wird der Ehepartner kein Permanent Resident.

Eine dritte Moeglichkeit ist, dass der Untersuchende nicht gleich entscheidet, sondern eine weitergehende Untersuchung beantragt. Ein Pruefer des INS kann Ihnen dann sogar mehrere Monate nach dem Interview zu Hause einen Besuch abstatten. Solche Untersuchungen sind zwar seltener als gemeinhin angenommen, aber sie kommen vor. Der Untersuchende des INS wird dann bei der Adresse erscheinen, die Sie in der Petition angegeben haben und in ihrer Wohnung nach Beweisen suchen, dass Sie und ihr Ehepartner zusammenleben.

Beweise koennen z. B. Maenner- und Frauenkleider, zwei Zahnbuersten, Rasierschaum, Frauenschmuck o.ae. sein.

Der Untersuchende darf auch Nachbarn befragen.

Der Untersuchende hat natuerlich kein Recht ihre Wohnung ohne Erlaubnis oder Bevollmaechtigung zu betreten.

Andererseits liegt es an ihnen beiden zu beweisen, dass Sie zusammenleben und sich damit fuer eine GreenCard qualifizieren. Wenn Sie den Untersuchenden nicht in der Wohnung herumschauen lassen, kann das INS Ihre Petition ablehnen.

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