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Journalistenvisum
In den vergangenen Jahren häuften sich Medienberichte über Zwischenfälle/Schwierigkeiten bei der Einreise an den US-Grenzen. Nicht selten waren ausländische Journalisten davon betroffen, sei es in Form von intensiven Befragungen, Festnahmen oder gar Abschiebungen.
Häufigste Ursache: Fehlen des gültigen Einreisedokuments für journalistische Aufenthalte – das I-Visum.
Viele Staatsangehörige westeuropäischer Länder können sich zwar ohne Visum für bis zu 90 Tage in den Vereinigten Staaten aufhalten – auch zu eingeschränkt geschäftlichen Aktivitäten. Dennoch wird von Journalisten ein gesondertes I-Visum verlangt. Viele Medienmitarbeiter nutzen allerdings immer noch im guten Glauben die visumfreie Einreise ("Visa Waiver Proramm") oder das B-1 Visum.
Vielleicht auch deshalb, da nur wenige Länder weltweit überhaupt eine eigene Visa-Kategorie für Journalisten entworfen haben.
Dennoch: Das I-Visum wurde bereits im Jahre 1952 für die Vereinigten Staaten eingeführt und die Einhaltung der Vorschriften wird seit den Anschlägen des 11. Septembers deutlich strenger überwacht.
Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor einem US-Aufenthalt im Rahmen journalistischer Aktivitäten über eine mögliche Visa-Pflicht.
Wer qualifiziert sich für die I-Kategorie?
Welche Form der journalistischen Tätigkeit ist zulässig?
Erlaubt das I-Visum die Arbeitsaufnahme bei amerikanischen Unternehmen?
Wie verläuft der Beantragungsprozess?
Welche Gültigkeitsdauer besitzt das I-Visum?
Worin liegt der Unterschied zwischen Aufenthaltsstatus und Visum?
Ist ein Statuswechsel auf andere Visa-Kategorien möglich?
Welches Visum erhalten begleitende Familienangehörige?
Welchen Service können Sie von uns erwarten?
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