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Immobilienerwerb in den USA

Florida gilt als der Liegestuhl der USA. Viele US-Bürger lassen sich hier nieder, um ihren Ruhestand zu geniessen. Auch bei Deutschen ist der Bundesstaat nach wie vor ein beliebtes Ziel. Alleine mit dem nötigen Kleingeld ist es dabei jedoch nicht getan. Wer dort eine Immobilie erwerben möchte, benötigt vor allem einen guten Anwalt. Selbiges gilt auch für Kalifornien und zunehmend die Bundesstaaten im Süd-Osten.Offiziell gibt es beim Immobilienerwerb für Ausländer keine Einschränkungen, doch es kann sein, dass sich die Vorschriften je nach Bundesstaat unterscheiden.

Einen geeigneten Makler findet man über Maklerverbände, so wie z.B über die National Association of Realtors (NAR.) Die Provision für den Makler zahlt in der Regel der Verkäufer. Deren Höhe muss unbedingt vor Auftragsvergabe schriftlich vereinbart werden. Spontankäufe sollte man in jedem Fall vermeiden. Viele Ausländer setzen den Kaufpreis nach heimischen Maßstäben, also oft zu hoch an, mit der Folge, dass sie Objekte auch noch dann als günstig einschätzen, die im US -Vergleich von US Amerikanern als Wucher angesehen würde. So weiß Anwalt Peter Koch, dass vor allem im ländlichen Raum oft das Doppelte des Marktüblichen bezahlt wird.

Ein Kaufvertrag („Contract of Sale and Purchase“) muss unbedingt mit Hilfe eines ostansässigen Anwaltes abgeschlossen werden. Im Zweifelsfall sind damit juristische Fallen zu umgehen, die bares Geld wert sein können. Einen Grundbucheintrag kennt man in den USA übrigens nicht. Statt dessen wird anhand eines „Title Search“ das Recht des Verkäufers an der Immobilie geprüft.

Da in den USA ein gutgläubiger Erwerb unbekannt ist, empfiehlt sich eine sog. Title Insurance zur Versicherung gegen etwaige Rechtsmängel. Sollten Rechte bereits an “ Dritte“ vergeben sein, erhielte der Käufer in diesem Fall wenigstens einen Schadensersatz. Die notarielle Beglaubigung eines Kaufvertrages unterscheidet sich ebenfalls, hierbei werden nur die Unterschriften beglaubigt.

Wir möchten an dieser Stelle trotz anderslautender Aussagen andernorts darauf hinweisen, dass der Immobilienbesitz keinen günstigen Einfluss auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hat. Das wird zu Unrecht von bestimmten Maklern und Rechtsanwälten als Anreiz für Käufer behauptet. Grundbesitz als solches stellt leider bis heute keine Rechtsgrundlage für einen Aufenthaltstitel dar! Abweichend hiervon können z. B. Rentner bei Nachweis eines Hausbesitzes in den USA auf ein Besuchsvisum bis max. 6 Monaten hoffen, das ansonsten aber keine Erwerbstätigkeit vor Ort zulässt. Auch ein ganzjähriger Aufenthalt im Ferienhaus ist ohne GreenCard absolut unmöglich.

 

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