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Kleines Visalexikon

Aufgrund aktueller Vorfälle an den US-Grenzen, die uns Kunden freundlicherweise als Information zur Verfügung stellten, möchten wir uns in unserem Visalexikon heute einem speziellen Thema zuwenden, welches Bewerber betrifft, die Ihre GreenCard bereits erhalten haben. Es geht um die dauerhafte Aufrechterhaltung des GreenCard Status, für den Fall, dass Sie noch oder wieder eine längere Zeit außerhalb der USA leben sollten.

Es kommt immer mal wieder vor, dass unsere Kunden, Jahre nachdem Sie die GreenCard erhalten haben, aus beruflichen oder familiären Gründen noch oder wieder eine längere Zeit in ihnen Heimatländern verbringen müssen. Manchmal passiert es dann, dass der GreenCard Inhaber (die US Beamten nennen Sie dann „lawful permanent resident“) bei dem Versuch der Wiedereinreise den Vorwurf erfährt, er/sie habe seinen/ihren Status aufgegeben. Zwar wird Ihnen auch dann nicht einfach die Karte entzogen, aber Sie müssen sich zumindest einer Anhörung stellen und nachweisen, dass Sie immer noch vorhaben, in die USA einzuwandern. Dies ist in jedem Fall ein Ärgernis, welches man gerade im Urlaub natürlich vermeiden sollte. Im schlimmsten Fall kann Ihnen die Karte aber auch tatsächlich weggenommen werden. Im Zuge der Anschläge des letzten Jahres wurden die Kontrollen auf einigen Flughäfen erheblich verschärft.

Daher: Für den Fall, dass Sie rechtzeitig wissen, dass Sie noch nicht dauerhaft in die USA einreisen wollen/können, bzw. nach einem längeren Aufenthalt gezwungen sind, die USA für längere Zeit zu verlassen, sollten Sie Maßnahmen im Voraus ergreifen, um den Entzug Ihrer Karte zu vermeiden.

Unter den Faktoren, welche die Entscheidung über die (angebliche) Aufgabe Ihres Status beeinflussen, sind die Dauer, der Grund, sowie Art und Anzahl der Verbindungen, welche Sie in den USA haben.. Man nennt diese Bindungen auch „close ties“, ein Terminus, welche die Einwanderungsbeamten gerne im Gespräch verwenden und den es sich daher lohnt zu merken.

Grundsätzlich (wenn auch vereinfacht) gilt weiterhin, dass eine einmalige Einreise innerhalb eines Jahres ausreicht, um die GreenCard auf Dauer zu behalten. Ein Green Card Inhaber muß bei einer Abwesenheit unter einem Jahr lediglich seine Karte (oder seinen gültigen Stempel im Pass) vorzeigen, um einzureisen. Allerdings  reicht dies dem Einwanderungsbeamten an der Grenze nicht immer als Beweis, dass Sie auch tatsächlich US-Einwanderer bleiben und sich in den USA niederlassen möchten. Hegt er berechtigte Zweifel daran, so kann er Sie trotz allem einem besonderen „Verhör“ unterziehen. Es empfiehlt sich daher, vorbeugende Vorsichtsmassnahmen zu ergreifen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie vorhaben, über etliche Jahre hinweg in Deutschland wohnhaft zu bleiben und nur sehr sporadisch in die USA reisen können, obwohl Sie bereits eine GreenCard besitzen.

Eine der wirksamsten Maßnahmen ist, als GreenCard-Inhaber regelmäßig eine US-Steuererklärung („tax return filing“) abzugeben. Aufgrund bilateraler steuerrechtlicher Vorschriften  kann dies durchaus dazu führen, dass Sie ein sog. Nulleinkommen angeben müssen, weil Sie eben (noch) keiner selbständigen oder Arbeitnehmertätigkeit in den USA nachgehen. Gleichwohl ist die Abgabe einer Steuerklärung für die US-Einwanderungsbehörden stets ein Indikator dafür, dass Sie tatsächlich vorhaben, in die USA einzuwandern. Beachten Sie, dass eine Steuerklärung nicht erst nach Ausstellung Ihrer Karte, sondern bereits im ersten Jahr nach Ihrer ersten Einreise als Immigrant erforderlich wird.

Näheres zur Berechnung der Steuern in den USA finden Sie übrigens unter www.zschieschank.de. Einigen Lesern wird Herr Rechtsanwalt Zschieschank vielleicht noch von unserem letztjährigen Gewinnerseminar in Berlin in guter Erinnerung sein.

Gut wäre es auch, wenn Sie über ein eigenes Bankkonto in den USA und im Zusammenhang damit eventuell auch über Kreditkarten verfügen. Diese Konten sollten so aktiv wie möglich sein, d. h. dass in den Kontoauszügen auch Überweisungsvorgänge, Zahlungsein- und ausgänge erkennbar sein sollten. Sollten Sie- wie in den meisten Fällen- lediglich über Einkommen ausserhalb der USA verfügen, könnten Sie dieses beispielsweise bereits teilweise auf das US-Konto überweisen. Des weiteren ist es empfehlenswert, einen US Führerschein zu beantragen sowie so schnell wie möglich nach Einreise die Social Security Card zu besorgen. Soweit möglich, sollten Sie sich auch bemühen, in den USA Haus- oder Grundbesitz zu erwerben bzw. eine Wohnung anzumieten.

Wenn Ihre Abwesenheit aus beruflichen Gründen unvermeidlich ist, ist ein Schreiben Ihres Arbeitgebers hilfreich, der Aussagen zu Vertragsbedingungen und -dauer enthält. Bei familiären oder persönlichen Gründen ist der Nachweis ungleich schwieriger, aber nicht unmöglich. In manchen Fällen empfiehlt es sich, vorsichtshalber ein sog. re-entry permit (I-131 ) zu beantragen. Das Formular hat eine eher psychologische Wirkung, weil dem Immigration Service dadurch glaubhaft wird, dass Sie sich Ihrer Pflichten (und nicht nur Ihrer Rechte) bewusst sind. Auch bei Vorliegen der Genehmigung, die oft nur dann erteilt wird, wenn o.g. Umstände nachweisbar sind, können die INS officer übrigens weiterhin Nachfragen stellen bzw. Dokumente einsehen wollen.

Praktisch ist es, wenn GreenCard-Inhaber bei Auslandsreisen stets Unterlagen zum Nachweis des Beibehalts ihrer sog „residency“ mit sich führen. Hierfür kann man eine Art kleine Handakte anfertigen, die man leicht dem kontrollierenden Einwanderungsbeamten präsentieren kann.

Sie sollte möglichst systematisch geordnet sein, die Texte in jedem Fall in Englisch oder in beglaubigter(!) Übersetzung vorliegen. Enthalten sollte sie wie oben schon angedeutet: Einkommensteuererklärungen und/oder Bescheide, Nachweise über Haus- oder Grundbesitz bzw. Mietverträge, Kontoauszüge mit Zahlungsein- und Ausgängen, entsprechende Arbeitgeberschreiben sowie Schreiben, welche die Abwesenheit inhaltlich erläutern und begründen..

(Zur Entspannung und Beruhigung, dass es oft auch nicht an einem selbst liegt, dass man Probleme mit den US-Grenzbehörden bekommt, verweisen wir auf bemerkenswerte Vorgänge beim Immigration Service am Flughafen in Newark, New York in unserer Rubrik „Interessantes in Kürze“)

Es ist natürlich auch nicht so, dass alle Einwanderer ständig Probleme bei der Einreise haben. In den allermeisten Fällen wird überhaupt kein Nachweis von Ihnen erfordert werden. Allerdings gibt es bedauerliche Einzelfälle, auf die Sie vorbereitet sein sollten.

Übrigens: Wer all diese Probleme vermeiden möchte, kann fünf Jahre nachdem er die GreenCard erhalten hat auch die US-Staatsbürgerschaft erhalten. Paradoxerweise dürfen Sie sich dann auf einmal unbegrenzt außerhalb der USA aufhalten und werden trotzdem NIE Einreiseprobleme bekommen. Wenn irgendwann auch in Deutschland grundsätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft zugelassen wird (so wie z.B in Großbritannien) , wird diese Option sicher noch interessanter. Die USA selbst kennen sie ebenfalls bis heute nicht.

Über die neuen Möglichkeiten der sog. Beibehaltungsvorschrift im neuen deutschen Staatsbürgerschaftsrecht werden wir Sie übrigens in einem der nächsten Newsletter ausführlicher informieren.

Sollten Sie nähere Fragen zu dem doch recht komplexen Themenfeld haben, so benutzen Sie bitte am besten unser Formular auf der Homepage: www.americandream.de/d_services/anfrage.php

 

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