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Neues Gesetz zur Einwanderung verabschiedet

Vor kurzem haben sich der scheidende Präsident Clinton und der von Republikanern beherrschte Kongress ein neues „Einwanderungspaket geeinigt“. Dieses soll „Legal Immigration and Family Equity Act (LIFE)" heissen und stellt im wesentlichen die republikanische Alternative zu Clintons ursprünglichen Vorschlag „LIFA (Latino Immigration Fairness Act" dar. Damit soll auch dem neuen Präsidenten Bush eine „Starthilfe" gegeben werden, da dieser einige Versprechungen an die hispanische Bevölkerung gemacht hatte. Die drei wichtigsten neuen Regelungen:


1. Einmalig wird so etwas wie eine „Amnestie“ für Einwanderungswillige gewährt, die sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Gesetzes in den nächsten Tagen bereits in den USA. Unter diesem Gesetzeszusatz bekommen all diejenigen eine Chance, die zwar in eine Einwanderungskategorie fallen und qualifiziert wären einzuwandern, wegen früherer Verletzung der Einwanderungsbestimmungen (z. B. illegaler Aufenthalt in den USA) nicht Ihren Status ändern durften. Normalerweise würden diese Personen mit einer Wiedereinreisesperre von 3 bis 10 Jahren belegt werden, sodass sie Ihren Visaantrag nicht weiterverfolgen könnten. Diese Personen dürfen nun gegen die Zahlung einer Geldstrafe von USD 1.000,– Ihren Einwanderungsantrag weiterverfolgen. Die Anträge müssen bis spätestens 30. April 2001 gestellt werden.


2. Ein neues temporäres V-Visum wird zur Verfügung gestellt. Beantragt werden kann es von Ehepartnern und Kindern von GreenCard-Inhabern, die in den derzeitigen Kategorien (siehe Visa Bulletin weiter unten) länger als drei Jahre auf Ihr eigenes Einwanderungsvisum warten müssten. Mit dem Übergangsvisum dürfen sich die Familienangehörigen bis zur Erteilung der GreenCard in den USA aufhalten und auch arbeiten. Das Visum wird selbst dann ausgestellt, wenn die Person sich zuvor illegal in den USA aufgehalten hat, oder illegal gearbeitet hat.


Interessant ist dies insbesondere für GreenCard-Gewinner, die nicht gleich in die USA übersiedeln wollten. Bisher gab es wegen der langen Wartezeiten fast keine Alternative, als die GreenCard gleich für die ganze Familie zu beantragen. Nun ist es aber unter Umständen leichter möglich, die restliche Familie später nachzuholen … Im Gewinnfall beraten wir Sie gern dazu!


3. Das bestehende „K“ Visum bekommt eine breitere Anwendung. Es gilt fortan nicht nur für Verlobte von US-Bürgern, die in den USA heiraten wollen, sondern auch für Ehepartner und Kinder von US-Bürgern, die im Ausland leben. Eine Arbeitsaufnahme in den USA ist ausdrücklich erlaubt.

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