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ESTA in der Praxis

Oft erreichen uns Fragen zur Einreise in die USA mithilfe einer ESTA Genehmigung oder zu den diversen US Visa. Die am häufigsten gestellten Fragen aus unserer Beratung haben wir hier thematisch für Sie gebündelt.

Gibt es einen schnelleren Weg der Einreise in die USA als mit ESTA?

Frage: Als großer USA-Fan reise ich rund zweimal im Jahr in die Vereinigten Staaten und verbringe dort meinen Urlaub. Ich habe mich schon oft über die langen Wartezeiten beim Einreiseverfahren an den Flughäfen geärgert. Nun hat mir ein Bekannter empfohlen, ein Besuchervisum (B-2) zu beantragen, da man damit im Gegensatz zur visumfreien Einreise (ESTA) schneller durch die Grenzkontrolle käme. Ist das richtig?

Antwort: Leider können wir die Aussage von Ihrem Freund nicht bestätigen. Im Gegenteil, bei der Einreise mit einem Visum kann es sogar für Sie länger dauern, als bei der Einreise im Rahmen des Visa Waiver Programs (ESTA).

Grundsätzlich gibt es bei der Grenzkontrolle keine Unterscheidung in Reisende mit oder ohne Visum (außer Inhaber einer Greencard). Bereits vor einigen Monaten wurde allerdings an vielen großen Flughäfen ein so genanntes „Automated Passport Control (APC) System“ eingeführt. Dieses Programm ermöglicht amerikanischen und kanadischen Staatsangehörigen und Visa Waiver Program Reisenden eine beschleunigte Abfertigung an der Grenze an speziellen Passkontrollstellen.

Personen, die visumfrei reisen (ESTA), können an APC Einreiseautomaten einen Teil des zeitraubenden Einreiseverfahrens selbst durchführen. Die Automaten befinden sich in eigens dafür gekennzeichneten Bereichen. Dort kann direkt der Reisepass eingelesen, die Zollerklärung ausgefüllt und das Foto angefertigt werden. Auch müssen einige Sicherheitsfragen am Bildschirm beantwortet werden. Einem persönlichen Gespräch mit dem Einwanderungsbeamten entkommen Reisende trotzdem nicht: Mit einem ausgedruckten Automatenbeleg und dem Reisepass muss man sich immer noch einer kurzen Befragung unterziehen.

Die Teilnahme am APC-Programm ist freiwillig und bedarf keiner vorherigen Registrierung. Wie Sie aber sehen, steht es nur Reisenden OHNE Visum zur Verfügung (also Visa Waiver Program-Teilnehmern). Sollten Sie sich ein B-Visum besorgen und damit in die USA einreisen, können Sie dieses Verfahren nicht nutzen.

Eine Vorab-Registrierung zur Nutzung der APC-Terminals ist nicht notwendig. Möchten Sie das Verfahren an der Grenze noch weiter zeitlich beschleunigen, dann sollten Sie für sich (je nach Staatsangehörigkeit) ggf. eine Teilnahme am Global Entry Program erwägen. Dieses Programm ermöglicht zuvor registrierten Personen eine beschleunigte Grenzkontrolle und Einreise in die USA.

Falscher Einreisestempel im Pass- bin ich jetzt illegal in den USA?

Frage: Ich bin mit meiner Familie am 03. Juli 2017 für eine dreiwöchige Rundreise durch Kalifornien in Los Angeles eingereist. Da wir alle die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, konnten wir auch problemlos im Rahmen des Visa Waiver Program bzw. mit ESTA einreisen. Der Grenzbeamte hatte kaum Fragen, versah alle Reisepässe mit einem Einreisestempel und man wünschte uns einen schönen Urlaub. 

Erst heute habe ich in meinen Pass geschaut und mich erschrocken: Alle Familienangehörigen haben einen Einreisetempel mit dem Vermerk VWT, dem Einreisedatum und dem Enddatum 01. Oktober 2017. In meinem Pass ist allerdings als Ausreisedatum der 01. Juli 2017 vermerkt (auch mit VWT). Halte ich mich jetzt illegal in den Staaten auf und mit welchen Konsequenzen müssen wir rechnen?

Antwort: Es sieht ganz danach aus, dass dem Einwanderungsbeamten an der Grenze schlichtweg ein Fehler unterlaufen ist. Das kommt häufiger vor, als man meinen mag, insbesondere bei der Anzahl der täglich ankommenden USA-Besucher.

Für Sie grundsätzlich zur Information: Das VWT steht für Visa Waiver Tourist. D.h., es ist hier vermerkt, dass Sie zu rein touristischen Zwecken die USA besuchen. Der 01. Oktober 2017 als Ausreisetermin für Ihre Familie ergibt sich aus der 90-Tage Regelung. D.h., im Rahmen der visumfreien Einreise können Sie bis zu 90 Tage maximal in den USA verweilen. Meist wird automatisch dann dieses Datum als spätestes Ausreisedatum angegeben.

Da Sie am 02. Juli 2017 eingereist sind und man Ihnen als Ausreisedatum den 01. Juli 2017 eingetragen hat, ist der Fehler auf Seiten der Beamten offensichtlich. Trotz allem sollten Sie nicht untätig bleiben, insbesondere, um bei weiteren Einreisen keine Probleme zu bekommen.

Wir empfehlen Folgendes:

1. Prüfen Sie zunächst online Ihren Aufenthaltsstatus und prüfen Sie Ihr aktuelles I-94 Formular gegen. Das ist die eigentliche Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie so wollen. Auf diesem Online-Dokument wird angezeigt, wann Sie eingereist sind, unter welchem Status (z.B. VW) und wie lange Sie sich aufhalten dürfen. Gehen Sie auf der Webseite auf „Get most recent I-94“. Sollte im I-94 der 01. Oktober 2017 auftauchen, wie bei Ihrer Familie, oder ein Datum, welches nach Ihrem geplanten Ausreisedatum liegt, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Sie sollten sich trotzdem sicherheitshalber das I-94 Formular ausdrucken und bei sich führen. Bei der nächsten Einreise in die USA sollten Sie zusätzlich das I-94 Formular dabei haben (als Beleg, dass ein Fehler passiert ist) und Belege, dass Sie die USA fristgerecht verlassen haben.

2. Sollte auch im I-94 Formular der 01. Juli 2017 vermerkt sein, raten wir Ihnen dringend, sich vor Ort mit der U.S. Customs and Border Protection (CBP) in Verbindung zu setzen (US-Grenzbehörde). Suchen Sie eine so genannte „Deferred Inspection Site“ auf. Sie können dort vorab anrufen und fragen, ob eine Terminvereinbarung notwendig ist. Halten Sie an diesem Tag Ihren Reisepass bereit und ggf. noch Unterlagen zu Ihren Flugdaten. Man kann dann direkt vor Ort eine Änderung vornehmen der Daten und den Fehler des Beamten korrigieren.

Als Tipp: Prüfen Sie bei möglichen weiteren Reisen nach dem Passieren des Grenzbeamten immer kurz den Einreisestempel. Sollten Ihnen gleich vor Ort Fehler auffallen, können diese unkompliziert noch an der Kontrollstelle behoben werden.

Muss ein bestimmter Zeitraum zwischen mehreren USA-Reisen liegen?

Frage: Ich fahre mehrmals im Jahr zu touristischen Zwecken in die USA und nutze dafür bisher die visumfreie Einreise mit ESTA. Ich habe mich gefragt, ob es eine bestimmte Zeit gibt, die ich außerhalb der USA verbringen muss, bevor ich wieder einreisen darf.

Antwort: Grundsätzlich gibt es keinen festgelegten Zeitraum, in welchem Sie sich außerhalb der Vereinigten Staaten aufhalten müssen, bevor Sie um Wiedereinreise bitten können. Es empfiehlt sich jedoch, eine bestimmte Zeit zwischen den Einreisen verstreichen zu lassen.

Bei jeder Einreise in die USA prüft der Beamte der US-Zoll und -Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection, CBP), ob Ihr Einreisegrund im Rahmen von ESTA zulässig ist. Einreisegründe können z. B. geschäftliche oder touristische Aufenthalte, Verwandschaftsbesuche oder medizinische Behandlungen sein.

Zudem überprüft der US-Grenzbeamte, ob Sie Ihren Lebensmittelpunkt außerhalb der USA haben und nicht beabsichtigen ihn aufzugeben. Es ist daher ratsam, die Bindungen an Ihr Heimatland belegen zu können, insbesondere wenn Sie viel und oft in die USA reisen.

USA-Reisende mit ESTA können Ihren Aufenthaltsstatus vor Ort nicht verlängern. Das Visa Waiver Program (VWP) schreibt vor, dass Sie die USA nach maximal 90 Tagen am Stück wieder verlassen müssen. Das späteste Ausreisedatum vermerkt Ihnen der CBP-Beamte per I-94 Stempel in den Pass. Kurze Ausreisen nach Mexiko oder Kanada und anschließende Wiedereinreisen in die USA sehen die Beamten nicht gerne. Dieses sogenannte "Grenzhopping" führt nicht selten zu Problemen an der US-Grenze. Nordamerika Rundreisen durch die USA und Kanada oder USA-Urlaubsreisen mit Ausflügen nach Mexiko sind selbstverständlich kein Problem, solange sie innerhalb der regulären 90 Tage sind.

Wie lange Sie sich in den USA aufhalten dürfen, entscheidet immer der US-Grenzbeamte. Wenn der US-Beamte nicht davon überzeugt ist, dass Sie als Besucher einreisen möchten und glaubt, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt in die USA verlegen z. B. weil Sie zu häufig und zu lange eingereist sind, kann er die Einreise auf wenige Tage beschränken oder sie womöglich gänzlich verwehren.

Als Faustregel gilt: Je länger und häufiger die Aufenthalte in den USA und je kürzer die Aufenthalte im Heimatland bzw. außerhalb den USA, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie Probleme bei der Wiedereinreise bekommen.

Was ist bei der Beantragung des ESTAs und einem Express-Pass zu beachten?

Frage: Ich möchte gerne spontan nächste Woche Montag in die USA fliegen. Leider habe ich erst jetzt gemerkt, dass mein Reisepass abgelaufen ist. Ich habe sofort einen Express-Pass beantragt, der mir voraussichtlich bis Freitag ausgehändigt werden kann. Ich habe vom Passamt bereits die Reisepassdaten erhalten (Passnummer und Ausstellungsdatum). Nun folgendes Problem: Ich wollte meine ESTA-Genehmigung erneuern mit dem neuen Pass, leider gibt mir das System aber immer wieder eine Fehlermeldung: "Passnummer ungültig". Sind Express-Pässe für die visumfreie Einreise nicht mehr gültig?

Antwort: Reguläre Reisepässe, die im Expressverfahren in Deutschland ausgestellt worden sind, sind weiterhin für das Programm zur visumfreien Einreise in die USA gültig (= Visa Waiver Program). Lediglich vorläufige Reisepässe können für die visumfreie Einreise mit ESTA nicht mehr genutzt werden. 

Sie können die ESTA-Genehmigung allerdings erst dann einholen, wenn Ihr Pass durch die deutschen Behörden "freigeschaltet" wurde. Sie haben zwar schon die Passdetails erhalten. Das Ausstellungsdatum liegt allerdings noch in der Zukunft, deshalb wird es im System auch noch nicht erkannt.
Bitte warten Sie einfach, bis Sie den Pass abholen können. Sie haben dann noch ausreichend Zeit, die ESTA-Reisegenehmigung zu beantragen. Die Genehmigung wird nach Eingabe der Daten üblicherweise innerhalb weniger Sekunden erteilt. Es kann längstens bis zu 72 Stunden dauern. Ihrem Flug am Montag sollte damit nichts im Wege stehen.

Kann ich trotz vorheriger Geschäftsreise in den Iran noch mit einem ESTA einreisen?

Frage: Ich möchte gerne im kommenden Monat für zwei Wochen in den USA Urlaub machen. Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit, war aber im letzten Jahr für einige Tage für meinen Arbeitgeber im Iran beruflich unterwegs. Das Iran-Visum befindet sich in meinem Zweitpass, ich würde allerdings mit meinem Erstpass in die USA einreisen. Benötige ich trotzallem ein B-2 Visum oder kann ich mit ESTA reisen?

Anwort: Es ist richtig, dass Sie als deutscher Staatsangehöriger am Programm zur visumfreien Einreise (VWP) teilnehmen können. Auf Grund einer Neuregelung sind allerdings Personen ausgenommen, die sich seit dem 01.03.2011 unter anderem im Iran aufgehalten haben. 
Entscheidend für den Ausschluss von der visumfreien Einreise ist also nicht, mit welchem Pass Sie in den Iran eingereist sind, sondern die tatsächliche physische Präsenz im Iran.

Es spielt keine Rolle, ob sich das Visum bzw. der Einreisestempel im selben Pass befindet, den Sie zur Einreise in die USA nutzen wollen. Insofern Sie planen, mit dem Erstpass (ohne Iranvisum) in die USA zu reisen und Ihren vorherigen Aufenthalt im Iran damit verschweigen, verstoßen Sie gegen geltendes US-Einwanderungsrecht und halten sich de facto illegal im Land auf.

Insofern die US-Behörden davon kenntlich werden, kann dies zunächst zur Verweigerung der Einreise führen oder im Nachhinein zu Visumablehnungen/Ausweisungen bzw. zu Einreisesperren.

Insofern raten wir Reisenden dringend davon ab, (illegal) mit Zweitpässen in die Vereinigten Staaten mittels ESTA-Genehmigung einzureisen, wenn eine Einreise im Iran vorherig erfolgt ist.

Bitte beantragen Sie in jedem Fall ein B-Visum für Ihre touristische Einreise. Insofern Sie auch aus geschäftlichen Gründen ab und zu in die USA fliegen müssen, sollten Sie gleich ein B-1/B-2 Visum beantragen, welches für geschäftliche und touristische Zwecke nutzbar ist und darüber hinaus normalerweise auf 10 Jahre erteilt wird. Im Idealfall sollten Sie dann auch ein Bestätigungsschreiben Ihres Arbeitgebers dabei haben, der auch die geschäftliche Einreise in den Iran bestätigt. 

Brauche ich ein neues ESTA nach einer Namensänderung?

Frage: Ich reise nächste Woche in die USA mit meinem Mann. Wir haben die Reise schon vor längerer Zeit gebucht. Zwischenzeitlich haben wir geheiratet und ich habe den Namen meines Mannes angenommen. Ich besitze jetzt also einen neuen Nachnamen und damit auch einen neuen Reisepass. Mein Ticket und meine alte ESTA-Genehmigung sind noch auf meinen alten Nachnamen ausgestellt, gibt es damit ein Problem?

Antwort: Leider müssen Sie auf jeden Fall zwingend eine neue ESTA-Genehmigung für Ihren neuen Reisepass (und damit neuen Namen) anfordern. Die ESTA-Genehmigung für die visumfreie Reise ist pass- und nicht nur personengebunden. Wenn Ihr alter Pass ausläuft oder Sie einen neuen erhalten, müssen Sie immer eine neue ESTA-Genehmigung anfordern. Das können Sie noch problemlos auf der offiziellen ESTA-Webseite veranlassen. Bitte aber spätestens 72 Stunden vor Abflug.

Zur Einreise in die USA ist es zunächst essentiell, dass Ihre Daten in der ESTA-Genehmigung mit den Daten aus dem genutzten Reisepass übereinstimmen. Das Ticket spielt eigentlich keine Rolle.

Aber: Die Vereinigten Staaten nehmen, wie zahlreiche andere Länder weltweit, am Advance Passenger Information System (APIS) Programm teil. Bei Buchung Ihres Fluges in die USA erhalten Sie deshalb im Normalfall vorab ein (Online-)Formular, mit welchem bestimmte Daten von Ihnen abgefragt wurden (Name, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer etc.). Diese Informationen werden den US-Behörden bereits vor Abflug und Ihrer Einreise übermittelt.

Insofern kann es bei Differenzen zwischen Ihren Daten auf dem Ticket und dem Passdokument bzw. der ESTA-Genehmigung zu Schwierigkeiten bzw. Nachfragen kommen.

Viel wichtiger aber noch: Sie sollten die Airline dringend über die Namensänderung in Kenntnis setzen. Es kann sonst schlimmstenfalls dazu führen, dass man Sie bereits beim Check-in am Flughafen nicht zuordnen kann, bzw. sich weigert, Sie an Bord zu lassen. Kontaktieren Sie deshalb also umgehend Ihre Fluggesellschaft.

Kann ich mein ESTA vor Ort in ein US-Visum für ein Studium umwandeln?

Frage: Ich bin mit ESTA in die USA. Hier habe ich mich an mehreren Universitäten beworben und eine Zusage erhalten. Man hat mir gesagt, ich könne auch direkt in den USA bleiben und die Visumformalitäten vor Ort klären. Ist das richtig?

Antwort: Zunächst benötigen Sie für Ihren Studienaufenthalt in den USA ein F-1 Visum (Student Visa). Es ist leider nicht möglich, den Visa Waiver Programm Status auf einen anderen Status innerhalb der USA zu wechseln. Dies ist nur von ganz bestimmten Non-Immigrant Visumkategorien (z.B. L-1) auf eine andere Non-Immigrant Kategorie unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Dieser so genannte Statuswechsel innerhalb der USA kann allerdings nicht von Reisenden genutzt werden, die im Rahmen des Visa Waiver Programms eingereist sind. Diese Personen müssen das Land immer spätestens nach 90 Tagen wieder verlassen.

Insofern müssen wir hier Ihrem Ansprechpartner bei der Universität widersprechen. Es gibt keine Möglichkeit, dass Sie direkt vor Ort Ihr Studium aufnehmen dürfen. Sie müssen also definitiv die USA verlassen, um dann im regulären Konsularverfahren in einem der zuständigen US-Konsulate in Ihrem Heimatland die F-1 Beantragung zu veranlassen. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung des F-1 Visums zwingend das Formular I-20 benötigen, welches Ihnen ausschließlich „SEVIS approved schools“ ausstellen können. Es handelt sich dabei um Bildungseinrichtungen in den USA, die eine offizielle Genehmigung der US Einwanderungsbehörde (USCIS) vorliegen haben, um ausländische Studenten aufzunehmen.

Im Schwerpunkt besitzen fast alle Universitäten diese Zulassung, bitte erfragen Sie sicherheitshalber trotzdem noch einmal, ob eine I-20 Ausstellung möglich ist. Hierzu gibt es eine öffentlich zugängliche Liste.

Unser Tipp: Achten Sie beim Visumantragsverfahren im US-Konsulat darauf, dass Sie neben den generellen Unterlagen auch Dokumente beifügen, die insbesondere belegen, dass Sie in der Lage sind, den Studienaufenthalt zu finanzieren.

Ist eine ESTA Beantragung mit älteren Pässen und Kinderpass möglich?

Frage: Unsere Familie möchte in den Pfingstferien in die USA fliegen – wir möchten dort zwei Wochen Urlaub machen. Wir (mein Mann und ich) haben die deutsche Staatsangehörigkeit und Reisepässe, die nun schon 8 Jahre alt sind. Unsere Tochter besitzt einen Kinderreisepass aus dem letzten Jahr. Wir haben etwas von neuen Reisepassbestimmungen für die USA gelesen. Sind unsere Reisepässe nun gültig oder eben nicht?

Antwort: Es ist richtig, dass einhergehend mit dem „Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Act of 2015“ auch neue Reisepassreglementierungen für die visumfreie Reise (mit ESTA) von den US-Behörden beschlossen wurden. So dürfen ab dem 01. April 2016 nur noch Personen am Visa Waiver Programm teilnehmen, wenn Sie einen elektronischen (bzw. biometrischen) Reisepass vorlegen können: einen so genannten ePass. Diese Pässe enthalten einen Chip, auf dem digital Informationen zur Person gespeichert werden.

Bei allen deutschen Reisepässen, die ab dem 01.11.2015 im Umlauf sind (Erstausstellung seit 1.11.2005), handelt es sich um ePässe. D.h., es sind aktuell keine regulären Reisepässe mehr für deutsche Staatsangehörige im Umlauf, die nicht zur Einreise in die USA per Visa Waiver Programm berechtigen.

WICHTIG: Es muss sich dabei allerdings um reguläre Reisepässe handeln. Vorläufige Reisepässe oder wie in Ihrem Fall, Kinderreisepässe, berechtigen nicht zur Teilnahme am Programm (VWP). Alle Kinderreisepässe für deutsche Staatsangehörige, die ab dem 26.10.2006 ausgestellt worden sind, gestatten nicht eine visumfreie Einreise in die Vereinigten Staaten. Das bedeutet, Sie müssten entweder für Ihre Tochter ein US-Visum (B-2 Visum) beantragen oder aber einen neuen, regulären Reisepass zu beantragen.

In jedem Fall ist die Passneuaustellung mit weniger Kosten und weniger Aufwand verbunden. Sollte die Reise relativ zeitnah erfolgen, dann können Sie auch einen Express-Pass beantragen (nicht zu verwechseln mit einem vorläufigen Reisepass), der innerhalb von 2-3 Werktagen erteilt wird.

Besteht die Möglichkeit, bei einem abgelehnten B2-Visum mit einem gültigen ESTA einzureisen?

Frage: Ich habe gestern einen Besuchervisumantrag (B-2) im US Konsulat Berlin gestellt, da ich eine 6-monatige Rundreise nach meinem Abitur machen wollte. Leider wurde mein Antrag abgelehnt, da ich nicht genügend feste Bindungen vorweisen konnte. Ich war im letzten Jahr bereits einmal in den USA und habe noch eine gültige ESTA Genehmigung. In Internetforen hat man mir jetzt geraten, einfach diese bestehende Genehmigung zu nutzen und visumfrei für zumindest 90 Tage einzureisen. Das ginge wohl problemlos. Notfalls solle ich an der Grenze Belege zur Rückkehrintention dabeihaben und ausreichend finanzielle Mittel vorzeigen können. Stimmt das?

Antwort: Es tut uns zunächst sehr leid, dass Ihr Antrag abgelehnt wurde. Die Informationen aus den besagten Internetforen sind allerdings falsch und mit großer Vorsicht zu genießen. Rein rechtlich ist die Sachlage ziemlich einfach:

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Angaben in Ihrer ESTA-Genehmigung (zur Teilnahme am Programm für das visumfreie Reisen) immer aktuell zu halten. D.h., treten Veränderungen auf, so müssen diese mitgeteilt werden. In den sicherheitsrelevanten JA/NEIN-Fragen im ESTA Antrag müssen Sie unter anderem angeben, ob Ihnen jemals ein Visumantrag abgelehnt wurde.

In der Ihnen aktuell noch vorliegenden ESTA-Genehmigung ist diese Frage mit „NEIN“ beantwortet. Da sich diese Situation aber geändert hat, sind Sie zunächst dazu verpflichtet, eine neue ESTA-Genehmigung auszufüllen und die Frage nunmehr mit „JA“ zu beantworten. Das führt allerdings in 99% der Fälle zu einer Ablehnung Ihres ESTA Antrags – d.h., Sie können also nach einer vorausgegangenen Visumablehnung in den allermeisten Fällen im Anschluss nicht mehr visumfreieinreisen.

In einem ersten Schritt empfehlen wir also, eine neue ESTA Genehmigung zu beantragen. Wie erwähnt, gehen wir davon aus, dass diese abgelehnt wird. Was wiederum bedeutet, Sie müssen zukünftig für private Reisen in die USA ein B-Visum (Besuchervisum) beantragen. Sie haben zwar die Möglichkeit, jederzeit erneut einen B-Visumantrag zu stellen, sinnvoll ist das in den allermeisten Fällen aber erst dann, wenn sich an Ihrer persönlichen Situation etwas geändert hat (Sie z. B. einen Arbeitsvertrag vorweisen können oder sich im Studium befinden etc.).

Welche Konsequenzen kann es für Sie haben, einfach die bestehende ESTA Genehmigung zu nutzen: Die US Behörden sind extrem gut miteinander vernetzt, d.h., bei Ihrer Einreise wird der Beamte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ersehen können, dass Ihnen ein Visumantrag abgelehnt wurde und diese Angaben nicht mit der aktuellen ESTA Genehmigung übereinstimmen. Zunächst wird man Ihnen also unterstellen, dass Sie bei der Einreise falsche Angaben gemacht haben.

Im Normalfall werden Sie dann zu den Umständen in einem separaten Raum befragt – diese Befragungen können sehr unangenehm und langwierig sein. Darüber hinaus liegt es dann in der Entscheidungsbefugnis des Beamten, ob er Sie einreisen lässt, oder nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass man Sie mit dem nächsten Flieger nach Deutschland zurückschickt, ist recht hoch.

Zu einer Visumablehnung, falschen Angaben im ESTA-Antrag käme dann noch eine Einreiseverweigerung an der Grenze und übrigens auch die Kosten für den Rücktransport. D.h. auch, dass Ihre Chancen in absehbarer Zeit danach ein B-Visum zu erhalten, gleich Null sind. 

Es kann durchaus sein, dass manche Reisende schlichtweg Glück hatten und der Datenabgleich der US Behörden zum Zeitpunkt der Einreise noch nicht abgeschlossen war – in Ihrem eigenen Interesse raten wir Ihnen dringend davon ab, mit einer ungültigen ESTA Genehmigung einzureisen. Sollten Sie eine Visaberatung wünschen, können Sie sich gerne an The American Dream - US Visa Service wenden.

Lässt sich eine Rundreise durch Nord- und Mittelamerika mit ESTA machen, auch wenn die Reise 90 Tage übersteigt?

Frage: Wir haben eine mehrmonatige Rundreise durch Nord- und Mittelamerika geplant, die uns auch durch die USA führt. Können wir als deutsche Staatsangehörige diese Reiseroute im Rahmen der visumfreien Einreise durchführen? Wir würden uns ja jeweils unter 90 Tage jeweils physisch in den USA aufhalten und unsere ESTA-Genehmigung wurde uns sogar für zwei Jahre erteilt.

Folgende Route haben wir für uns geplant: Im Oktober 2017 geht es zunächst nach Kanada und von dort aus Anfang November in die USA (per Flugzeug). Gerne würden wir dann bis ca. Mitte Dezember 2017 die Vereinigten Staaten bereisen (Westküste), um dann Mexiko zu besuchen. Unsere Reise führt uns dann allerdings bereits Mitte Januar zurück in die USA, wo wir uns wünschen würden, die Ostküste für weitere zwei Monate zu erkunden. Rückreise nach Deutschland von New York wäre dann Mitte März.

Antwort: Zunächst müssen Sie drei grundlegende Dinge unterscheiden:

  1. Die ESTA-Genehmigung: ESTA bildet die grundlegende Voraussetzung zur Teilnahme am Visa Waiver Program. Es ist richtig, dass diese Genehmigung in aller Regel für zwei Jahre erteilt wird. D.h. aber nicht, dass sich Personen für bis zu zwei Jahren in den USA aufhalten dürfen. Es bedeutet vielmehr nur, dass Sie berechtigt sind während dieses Zeitraums ohne vorherige Beantragung eines Visums einzureisen (für bestimmte Aufenthaltszwecke, beispielsweise als Tourist).
  2. Das Visa Waiver Program (VWP): Dieses Programm ermöglicht es bestimmten Staatsangehörigen für bestimmte Aufenthaltszwecke ohne vorherige Beantragung eines Visums in die USA einzureisen. Sie benötigen dann nur Ihren biometrischen Reisepass und die oben erwähnte ESTA-Genehmigung. Das VWP gestattet eine Einreise von bis zu maximal 90 Tagen pro Einreise in die USA. Das Land muss nach mindestens 90 Tagen spätestens verlassen werden.
  3. Aufenthaltsstatus: Wie oben erwähnt, ermöglicht das VWP einen maximalen Aufenthaltszeitraum in den USA von 90 Tagen – pro Einreise. Die 90 Tage sind kein Rechtsanspruch und bei jeder Einreise entscheidet der Grenzbeamte, ob er die Person einreisen lässt und wenn ja, für wie lange. Er erteilt also bei jeder Einreise den so genannten Aufenthaltsstatus. In der Regel erhalten Personen, die eher selten einreisen automatisch 90 Tage in den Pass gestempelt. Der Beamte hat aber jede Möglichkeit den Aufenthalt zu beschränken oder sogar im schlimmsten Fall zu verneinen. Je häufiger Personen einreisen und je länger die jeweiligen Aufenthalte im Rahmen des VWPs waren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer zumindest eingehenderen Befragung. Wie erwähnt, gelten die 90 Tage nicht pro Jahr, sondern pro Einreise. Gleichwohl schließt der Gesetzgeber aber bewusst das so genannte „Grenzhopping“ aus. D.h., Personen, die kurz nach Mexiko oder Kanada ausreisen und gleich wieder in die Vereinigten Staaten einreisen, in der Hoffnung erneut 90 Tage zu erhalten, können eine böse Überraschung erleben.

Zu Ihrem spezifischen Fall:

Ihre ESTA-Genehmigung ist gültig und insofern Sie gültige Reisepässe haben, steht zunächst der ersten Einreiseperiode nichts im Wege. Der geplante Aufenthalt wäre rund 6 Wochen, bevor Sie die USA in Richtung Mexiko verlassen. Man wird Sie bei der Einreise ggf. nach der Reiseroute fragen, da Sie keinen direkten Rückflug innerhalb der 90 Tage vorweisen können. Halten Sie dann in jedem Fall die weiteren Tickets nach Mexiko und den späteren Rückflug nach Deutschland bereit.

Etwas kniffliger wird es bei der nächsten Einreise (Mitte Januar von Mexiko in die USA), denn hier können mehrere Szenarien eintreten:

  1. Da Sie bei der Wiedereinreise in die Vereinigten Staaten noch einen Stempel von vermutlich 90 Tagen im Pass haben (Einreise Anfang November mit Aufenthaltsstatus bis Anfang Februar), könnte der Grenzbeamte Sie theoretisch nur wieder auf dem alten „Stempel“ einreisen lassen. D.h., verweigern, Ihnen einen neuen Aufenthaltsstatus von 90 Tagen zu erteilen. Sie könnten dann also de facto nur bis Anfang Februar die USA weiter bereisen und müssten dann definitiv das Land verlassen.
  2. Der Grenzbeamte ist Ihnen wohlgesonnen und Sie erhalten erneut 90 Tage Aufenthaltsstatus bei der Einreise von Mexiko – könnten somit also bis Mitte März weiterreisen.
  3. Der Grenzbeamte beschränkt Ihren erneuten Aufenthaltsstatus auf eine bestimmte Periode (eher unwahrscheinlich).

Wichtig wäre in jedem Fall bei der erneuten Einreise von Mexiko aus folgende Unterlagen ggf. präsentieren zu können:

  1. Reiseroute
  2. Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
  3. Rückflugticket nach Deutschland
  4. Ggf. noch Belege zur Rückkehrintention nach Deutschland (z.B. Schreiben vom Arbeitgeber, Immatrikulationsbeschreibung etc.)

Sie sehen also, es gibt leider keine 100%-ige Garantie, dass Ihre Reiseroute sich so gestalten lässt. Wenn Sie mehr Planungssicherheit haben möchten, sollten Sie die vorherige Beantragung eines B-2 Visums in Betracht ziehen, welches Ihnen einen Aufenthaltsstatus von bis zu 180 Tagen gestattet. Bitte beachten Sie aber, dass zunächst geklärt werden sollte, wie hoch die Bewilligungswahrscheinlichkeit im Konsulat für Sie ist. Sollte Ihnen das B-2 Visum nämlich abgelehnt werden, könnten Sie auch nicht mehr visumfrei reisen.