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News » Newsletter-Archiv » 2009 » Newsletter 05/2009 » Breaking News
US-Unternehmen können ab dem 1. Juni 2009 mit dem Antragverfahren für ein H-2B Visum für eine Arbeitsaufnahme des zukünftigen Mitarbeiters zum 1. Oktober 2009 beginnen. Wie das H-1B Visum unterliegt auch diese Arbeitsvisum-Kategorie einer zahlenmäßigen Beschränkung („cap"). Für jedes US-Steuerjahr (1. Oktober - 30. September) steht nur eine bestimmte Anzahl von Visa zur Verfügung. Aktuell sind es 66.000, die sich auf zwei Beantragungsperioden verteilt:
- 33.000 H-2B Visa stehen für das jeweils erste Steuer-Halbjahr zur Verfügung (1. Oktober - 31. März)
- 33.000 H-2B Visa stehen für das jeweils zweite Steuer-Halbjahr zur Verfügung (1. April - 30.September)
Detaillierte Informationen erhalten sie hier.
Wie die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) mitteilte, ist die Quote von 65.000 H-1B Anträgen für das kommende US Fiscal Year 2009/2010 noch nicht erreicht, das am 1. Oktober 2009 beginnt und am 30. Oktober 2010 endet. Bis zum 11. Mai wurden 45.000 Petitionen eingereicht, d.h. es fehlen noch 20.000 Anträge bis zum Erreichen der Quote.
Da eine Antragstellung vom Gesetzgeber bereits sechs Monate im Voraus möglich ist, können H-1B Petitionen bereits ab dem 1. April eines jeden Jahres an die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) übermittelt werden.
In den letzten Jahren führte dieses Verfahren dazu, dass die USCIS in der Regel bereits am 02. April einen Antragsstopp verhängte, da innerhalb von 48 Stunden bereits mehr als 150.000 Anträge eingingen. Ein Grund für die diesjährige verhältnismäßig geringe Anzahl wird in der weltweiten Finanzmarktkrise vermutet. Aus dieser resultiert auch folgende Neuregelung:
US-Unternehmen, die Fördergelder der US-Regierung in Anspruch genommen haben, müssen dies nicht nur im H-1B Antrag angeben, sondern werden automatisch als so genannte „dependent employer" eingestuft. Dies hat entscheidende Auswirkungen, denn damit müssen die betroffenen Arbeitgeber zusätzliche Nachweise beim Genehmigungsverfahren durch das Department of Labor (US-Arbeitsbehörde) erbringen.
Sobald die diesjährige Quote ausgeschöpft ist, können H-1B Anträge erst wieder im kommenden Jahr ab dem 1. April 2010 für einen Arbeitsbeginn ab dem 1.10.2010 eingereicht werden.
Wir wünschen allen Antragstellern viel Glück!
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