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Visa-Tipps aus der Praxis

Wie gewohnt veröffentlichen wir nachfolgend eine Auswahl von Fragen von unseren Kunden, die uns täglich erreichen und von unseren Beratern beantwortet werden. Alle unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung im Einwanderungsrecht für die USA und verfügen über fundierte juristische Kenntnisse der aktuellen Visa- Bestimmungen für die USA; unter anderem gewährleistet durch eine ständige Fort- und Weiterbildung.

Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Antworten, auch wenn Sie auf Ihre eigene Situation u. U. zutreffen mögen, nicht als konkrete Hilfestellung für Ihre speziellen Fragen missverstanden werden sollten.
Auch daher sind die gemachten Angaben stets ohne Gewähr. Eine Einzelfallberatung, die immer notwendig ist, können die Angaben in keinem Fall ersetzen.

The American Dream GmbH ist als Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte-
und Einwanderungsfragen für die USA gemäß deutschem Auswandererschutzgesetz zugelassen und Mitglied der American Chamber of Commerce.

Lassen Sie uns wissen, wenn wir Ihnen weiterhelfen können. Wir bemühen uns schnellstmöglich und flexibel auf Ihre Termin- und Beratungswünsche zu reagieren! Anfragen zu unseren Serviceleistungen und Preisen sind jederzeit online möglich.

IHRE FRAGE: Ich würde gern für ca. 3-5 Monate in die USA einreisen. Ich werde in den USA auf eine Pferdefarm gehen und dort mitarbeiten gegen Essen und Wohnen. Welches Visum ist dafür geeignet?

UNSERE ANTWORT: Für diesen Aufenthalt sind nur Visa zu erhalten, wenn der Arbeitsaufenthalt als solches im Rahmen eines offiziell gesponserten Austauschprogramms gefördert wird (J-1 Visum). Das ist unserer Kenntnis nach nur der Fall, wenn Sie eine Ausbildung z.B. als Pferdewirtin o.Ä. besitzen und die Regierung einen solchen Aufenthalt im Rahmen eines Austauschprogramms als förderungswürdig zulässt. Uns ist nicht bekannt, dass dies der Fall ist.  Der Besuch einer Pferdefarm zum Jobben ist nicht zulässig, wenn Sie kein geeignetes Arbeitsvisum wie das eben beschrieben J-1 oder ein H-2 B Visum erhalten, die derzeit bis Oktober 2009 vergeben sind. Ein Besuchsvisum (B-2) ist für die Arbeitsaufnahme als Alternative leider nicht zulässig. Nähere Informationen finden Sie hier.

IHRE FRAGE: Ich möchte gerne in die USA auswandern, um dort meinen gegenwärtigen Beruf auszuüben zu können. Ich arbeite selbständig als Stuntman für Film und TV in der Schweiz. Nun habe ich mich schon seit längerem damit befasst, aber ich weiss einfach nicht welche Visumart die richtige wäre. Eventuell Firmengründung in den USA oder aber ein O-1 Visum (Sponsor würde ich evtl. finden)? Ich habe bereits viele Kontakte zu Personen in den USA,  die auch im Stunt Business arbeiten und auch in diversen Organisationen usw. sind. Was kann ich machen?
UNSERE ANTWORT: Sie können eine Firma in den USA gründen, müssten dies aber entweder aus einem bestehenden Gewerbe heraus machen und sich dann über ein L-1 Visum in die USA transferieren. Die Firma in der Schweiz müsste dann aber nicht nur auf dem Papier weiterbestehen. Oder Sie investieren in den USA mittels Kauf oder Aufbaus einer Firma, müssten dazu aber erhebliche Investitionen tätigen und US-Personal einstellen. Ein O-1 Visum ist zu bekommen, wenn Sie einen US-Agenten oder eine Produktionsgesellschaft in den USA finden, die Sie einstellt (es muss sich in beiden Fällen um eine Art  Arbeitsvertrag handeln). Wichtig ist, dass zunächst mittels eines so genannten No-objection letter festgestellt wird, dass der betreffende US-Berufsverband keine Einwände gegen Ihre Beschäftigung hat. Dazu müssen Sie zu den wichtigsten Stuntmen in der Schweiz zählen, hierfür nationale sowie Internationale Preise aufgrund Ihrer Tätigkeit erhalten haben, sowie allgemein nachweisen können, dass in Ihrem Beruf - im Vergleich zu den Kollegen Ihrer Berufsgruppe in Europa und auch in den USA- über außergewöhnliche Fähigkeiten und Ansehen verfügen.

IHRE FRAGE:
Ich (US- Bürger) werde in kürze meine Freundin heiraten, die deutsche Staatsbürgerin ist. Da ich in die US- Army eintreten werde, wollen wir auswandern. Was muss ich tun, um ein dauerhaftes Visum für meine baldige Frau zu bekommen?

UNSERE ANTWORT: Egal, ob Sie derzeit in Europa oder in den USA leben, müssen Sie als US-Staatsbürger einen Antrag auf Zuwanderung stellen. Sofern Sie Ihren festen Wohnsitz außerhalb der USA haben, können Sie den Antrag u.U. auch direkt bei der Vertretung der US- Einwanderungsbehörde stellen, das ist in Europa z.B Frankfurt/Main. Der Antrag wird im ersten Schritt auf dem Formular I-130 gestellt, gekoppelt mit dem Vordruck G-325 A. Sofern die Einwanderungsbehörde dem Antrag zustimmt, wird Ihrer zukünftigen Ehefrau später ein Antragspaket des national Visa Centre zugesandt (u.a. mit dem Formular DS-230).
Nach Abwicklung dieses und eines weiteren Antragspakets geht Ihre Frau zum Interviewtermin beim US-Generalkonsulat Frankfurt. Im Vorfeld dessen werden u.a. noch eine medizinische Untersuchung sowie ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig. Sehr wichtig ist der Nachweis, dass Sie als „Sponsor" auch die finanziellen Kriterien für eine Zuwanderung Ihrer Ehefrau erfüllen (Formular I-854 und evtl. I.-864 A).

IHRE FRAGE: Ich möchte einen Fotoworkshop in New York im Februar/ März besuchen und eventuell noch durchs Land reisen. Was brauche ich alles für ein B-2 Visum und wie lange dauert es, bis ich es erhalte?
UNSERE ANTWORT: Sofern Sie maximal 90 Tage in den USA bleiben, einschließlich ihrer im Anschluss an den Workshop geplanten Reise, benötigen Sie kein B-2 Visum, aber die Anmeldung im so genannten ESTA-Programm der US- Regierung (Weitere Informationen finden Sie hier. Ansonsten müssten Sie einen Interviewtermin bei einem der drei Visa- Abteilungen der Generalkonsulate Berlin, Frankfurt oder München vereinbaren. Bei diesem sollten Sie Unterlagen darüber einreichen können, dass Sie Teilnehmer, aber kein Moderator oder Referent sind, der hierfür bezahlt wird (wäre u.U. arbeitserlaubnispflichtig). Des Weiteren empfehlen wir eine Art Reiseplan mit den wichtigsten Stationen Ihrer Reise. Ausreichend finanzielle Mittel sowie feste Bindungen an Deutschland, z.B. belegt durch einen Arbeitsvertrag o.Ä. sollte vorgelegt werden können. Wie schnell Sie das Visum erhalten, hängt davon ab, wie schnell Sie einen Termin dort bekommen können. Die Zusendung des Passes mit Visum erfolgt i.d.R innerhalb einer Woche.

IHRE FRAGE: Ich habe ein Angebot von einer deutschen Bäckerei/Konditorei in den USA. Meine Frage bezüglich des Visums: Kann dies vor Ort geregelt werden? Der Arbeitgeber sagte mir, ich solle mit dem normalen Touristen Visum einreisen und dann wird das vor Ort erledigt.
UNSERE ANTWORT:
Die Aussage des Bäckers ist nicht korrekt: Sie können Ihren Status in den USA auf der visafreien Einreise grundsätzlich nicht ändern, müssten also vorher ein Arbeitsvisum haben. Das könnte ein E-2 Visum sein, sofern der Betrieb selbst eine so genannte E-2 Treaty-Investor Registrierung hat und diese noch gültig ist. Das E-2 Visum für Sie kann auf maximal 5 Jahre vergeben werden (Achtung: es gilt nur für diesen Betrieb!). Ist der Bäcker selbst Einwanderer, könnte er versuchen, ein H-2 B Visum für Sie zu beantragen (als Immigrant kann er keine E-2 Registrierung haben). H-2 B Visa sind wieder ab Oktober 2009 verfügbar. Er müsste dazu im ersten Schritt nachweisen, dass kein US-Amerikaner sich auf Stellenausschreibungen gemeldet oder für die Stelle geeignet war (dieser Nachweis ist beim E-2 Visum nicht erforderlich). Anschließend müsste Ihr Arebitgeber einen Antrag bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS für Sie stellen und, sofern genehmigt, könnten Sie einen Interviewtermin für ein H-2B Arbeitsvisum für eine der drei Visaabteilungen der US-Konsulate in Deutschland vereinbaren. Das Visum gilt begrenzt auf ein Jahr, kann aber jeweils um 1 Jahr auf maximal 3 Jahre verlängert werden.

 



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