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USA News
Obgleich das ESTA-Programm, das elektronische Reisegenehmigungsverfahren im Rahmen des Visa Waiver Programms, bereits vor über zwei Jahren eingeführt wurde, erreichen uns regelmäßig Kundenanfragen zum ESTA-Antrag. Das Ausfüllen des Online-Antrags bereitet vielen USA-Reisenden nach wie vor Schwierigkeiten, daher haben wir die wichtigsten Fakten sowie Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Programm für die visumfreie Einreise
Seit 1986 ist es für Staatsangehörige bestimmter Länder möglich, ohne die vorherige Ausstellung eines Visums in die USA einzureisen. Sie können das sogenannte Visa Waiver Programm (VWP) nutzen, welches die Einreise aus touristischen Gründen für bis zu maximal 90 Tage am Stück pro Einreise (Mehrfacheinreisen innerhalb der 90 Tage möglich!) gestattet. Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Durchreise ("Transit").
ESTA ("Electronic System for Travel Authorization")
Seit dem 12. Januar 2009 benötigen alle Staatsangehörige von Visa Waiver-Ländern, die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen unter dem Visa Waiver Programm in die USA reisen möchten, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff eine ESTA-Reisegenehmigung.
ESTA ist ein webbasiertes System, d. h. die ESTA-Anmeldung erfolgt online auf der offiziellen Internetseite des elektronischen Reisegenehmigungssystems ESTA: https://esta.cbp.dhs.gov. Das ESTA-Verfahren stellt nahezu unmittelbar anhand von persönlichen und anderen Daten fest, ob die Einreise im Rahmen des VWP genehmigt wird oder nicht. Im Übrigen müssen Kinder mit und ohne Begleitung unabhängig von ihrem Alter eine eigene ESTA-Genehmigung vorweisen.
Insofern Sie eine ESTA-Einreisegenehmigung erhalten, ist diese bis zu maximal zwei Jahre oder bis zum Ablauf Ihres aktuellen Reisepasses (je nachdem was früher eintritt) und für mehrere Einreisen in die USA gültig. Während dieses Zeitraums muss also nicht für jede Reise in die Vereinigten Staaten jeweils eine neue ESTA-Genehmigung eingeholt werden! Allerdings begründet das ESTA-Verfahren keinen Rechtsanspruch auf eine Einreise in die USA. ESTA darf und kann ausschließlich im Rahmen des VWP genutzt werden und ersetzt keine möglicherweise notwendige Visa-Beantragung im Vorfeld Ihres USA-Aufenthalts.
Sollte Ihrem ESTA-Antrag nicht stattgegeben werden, benötigen Sie zur Einreise ein gültiges US-Visum.
Weitere Informationen und Details zu ESTA erhalten Sie auf dem überarbeiteten VWP/ESTA-Bereich unserer Website: http://www.americandream.de/Visa-Service/visa-waiver-program-2.html.
Darüber hinaus haben wir ausgewählte Fragen unserer Kunden in der Rubrik "Visa-Tipps aus der Praxis" für Sie zusammengestellt.
Im Jahr 2030 sollen Russland und die Vereinigten Staaten von Amerika durch einen Eisenbahntunnel, der unter der Beringsee liegt, verbunden werden. Das Beringmeer liegt zwischen der Ostküste Russlands und der Westküste Alaskas.
Der Beringstraßen-Tunnel soll an der der engsten Stelle der Beringstraße zwischen der Tschuktschen-Halbinsel (Tschukotka), im äußersten Nordosten von Russland, und Alaska circa 80 Meter unterhalb des Meeresgrundes verlaufen. Beide Küsten liegen dort etwa 85 Kilometer auseinander. Der Unterwassertunnel wäre mit etwa 100 Kilometer Länge doppelt so lang wie der Eurotunnel, der das Vereinigte Königreich und Frankreich verbindet.
Der Beringstraßen-Tunnel wurde bereits mehrfach geplant. Erste Pläne reichen bis zum Jahr 1905 zurück, als der französische Ingenieur Loic de Laubel vorschlug einen Tunnel für 7,2 Millionen US-Dollar zu bauen. Bereits ein Jahr darauf standen dank amerikanischer, französischer und russischer Unterstützer 6 Millionen US-Dollar für den Tunnelbau zur Verfügung. Der Erste Weltkrieg und die Oktoberrevolution von 1917 haben den Bau jedoch verhindert und in den folgenden Jahren ruhte das Projekt.
Bis dato sind die vom Ende des geplanten Tunnels nächstgelegen Städte über 1.000 Kilometer entfernt. Die aktuellen Planungen sehen den Tunnel jedoch als Teilstück einer 6.000 Kilometer langen Verkehrsverbindung zwischen Jakutsk und Alaska, an der neben einer Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke und einer Autobahn auch Stromleitungen, Pipelines und Datenkabel entlangführen.
Die Baukosten sollen sich auf 70 Milliarden Dollar belaufen.
Ab sofort müssen Reisende, die im Rahmen des Visa Waiver Programms visumfrei in die USA reisen, im ESTA-Antrag auch ihr Geburtsland angeben.
Diese neue Regelung betrifft alle neuen ESTA-Genehmigungen, die seit dem 22. Dezember 2011 beantragt werden.
Falls Ihnen bereits eine gültige ESTA-Reisegenehmigung vorliegt, die vor dem Stichtag beantragt wurde, müssen Sie das Geburtsland nicht ergänzen. Auch wenn Sie einen bestehenden ESTA-Antrag nachträglich aktualisieren möchten (z. B. Reiseziel), sind Sie von dieser Regelung nicht betroffen.
Sofern Ihre alte ESTA-Genehmigung nach zwei Jahren Ihre Gültigkeit verliert, ein neuer Reisepass beantragt wurde oder sich beispielsweise Ihr Name (bei Heirat) geändert hat, ist eine neue ESTA-Genehmigung notwendig, bei der Sie dann auch dazu verpflichtet sind, das Geburtsland anzugeben.
Es bleibt abzuwarten, ob diese neue Regelung zu einer höheren ESTA-Ablehnungsrate bei Personen führt, die in für die USA "problematischen" Ländern geboren wurden.
Grundsätzlich benötigen Staatsangehörige von Visa Waiver-Ländern, die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen unter dem Visa Waiver Programm in die USA reisen möchten, eine ESTA-Einreisegenehmigung. Insofern Sie die ESTA-Genehmigung erhalten, ist diese bis zu maximal zwei Jahre oder bis zum Ablauf Ihres aktuellen Reisepasses (je nachdem was früher eintritt) und für mehrere Einreisen in die USA gültig. Während dieses Zeitraums muss also nicht für jede Reise in die Vereinigten Staaten jeweils eine neue ESTA-Genehmigung eingeholt werden!
Die ESTA-Anmeldung erfolgt online auf der offiziellen Internetseite des elektronischen Reisegenehmigungssystems ESTA: https://esta.cbp.dhs.gov.
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