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News » Newsletter-Archiv » 2011 » Newsletter 02/2011 » Breaking News
Die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) gab am 27.01.2011 bekannt, dass das sogenannte H-1B Cap - die jährliche zahlenmäßige Limitierung der H-1B Visa - für das Steuerjahr 2011 (FY 2011) erreicht ist. Alle H-1B Visaanträge, die nach dem 26.01.2011 bei der USCIS eingegangen sind, werden an die jeweiligen Antragsteller zurückgeschickt und nicht bearbeitet.
In den letzten Wochen wurden so viele H-1B Visaanträge bei der USCIS eingereicht, dass das gesetzliche Limit für das US Steuerjahr 2011 erreicht wurde.
Die US-Einwanderungsbehörde hat angekündigt, dass H-1B Petitionen für das US-Steuerjahr 2011 letztmalig am 26.01.2011 eingereicht werden konnten. Als Stichtag gilt der Tag, an dem genügend Anträge bei der USCIS eingegangen sind, um das Cap von 65.000 zu erreichen. Das Datum des Poststempels gilt allerdings nicht als Eingangsdatum. Im gleichen Zuge werden alle H-1B Anträge, die nach dem 26.01.2011 ankommen, ablehnt.
Darüber hinaus unterliegen die am Stichtag eingegangenen Anträge einem zufälligen Auswahlprozess mittels eines Computerprogramms. Ziel ist es, die letzten Anträge bis zur Erreichung der Obergrenze auszuwählen. Anträge, die nicht selektiert wurden, werden an die Antragsteller zurückgesandt - die Gebühren werden zurück erstattet.
Nichtsdestotrotz nimmt die US-Einwanderungsbehörde weiterhin Anträge an, die nicht vom Cap betroffen sind. Hierunter fallen insbesondere Anträge von Personen, die bereits mit einem H-1B Visum im Arbeitseinsatz sind (Verlängerung des Aufenthaltsstatus, Wechsel des Arbeitgebers oder der geänderte Arbeitsbedingungen).
Mithilfe des H-1B "Specialty Occupation" Visums arbeiten viele ausländische Berufsgruppen wie Ingenieure, Wissenschaftler und Informatiker in den Vereinigten Staaten und nicht wenige US-Firmen schöpfen eine große Anzahl ihrer ausländischen Arbeitnehmer aus diesem Kontingent.
H-1B Visa für das US-Steuerjahr 2012 (Oktober 2011 - September 2012) können erst wieder ab 01.04.2011 beantragt werden, für den frühstmöglichen Arbeitsbeginn ab 01.10.2011.
Unter den H-1B Visainhabern stellen Arbeitskräfte aus Indien vor China, Kanada und den Philippinen die mit Abstand größte Gruppe dar.
2009 wurden noch ein Drittel der H1-B Visa an indische Fachkräfte ausgestellt. Laut einem offiziellen Bericht sind im US Steuerjahr 2011 fast die Hälfte aller H-1B Visainhaber Inder, die meist für technische Berufe in den USA eingestellt werden.
Aufgrund der Quotenregelung ist der Anteil an ausländischen Arbeitskräften mit neuausgestellten H1-B Visa im Vergleich zum gesamten Arbeitsmarkt jedoch sehr gering und lag im Jahr 2009 bei lediglich 0,06%.

Wie schnell die Quote im nächsten Steuerjahr 2012 ausgeschöpft sein wird, ist schwer abzuschätzen. Die jährliche H-1B Quote für das US Steuerjahr 2010 war bereits seit Dezember 2009 erschöpft. In diesem Jahr konnten sogar bis zum 26.01.2011 H-1B Anträge eingereicht werden. Dennoch ist eine möglichst frühzeitige Beantragung zu empfehlen.
H-1B Visa für das US Steuerjahr 2012 (Oktober 2011 - September 2012) können erst wieder ab 01.04.2011 beantragt werden.
Das US-Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS) und das US-Außenministerium (Department of State, DoS) gaben am 9. Februar 2011 die Einführung einer kommentierten ("annotated") Version des B-1 Visums für ausländisches Hafenpersonal und Seefahrer ("foreign maritime workers") bekannt. Dieses B-1 Visum mit Anmerkung berechtigt ausländische Arbeitskräfte dazu eine Transportation Worker Identification Credential (TWIC) Karte zu beantragen. Der TWIC-Ausweis ermöglicht Hafenarbeitern einen uneingeschränkten Zutritt zu gesicherten maritimen Hafenanlagen und Schiffen.
Ausländische Seemänner, die eine TWIC-Karte für die Ausübung ihrer Dienstpflichten benötigen, müssen das US-Außenministerium hierüber in Kenntnis setzen, indem sie ein B-1 Visum beantragen und ein Schreiben des Arbeitgebers vorlegen, welches bestätigt, dass der ausländische Angestellte in gesicherten Hafenanlagen eingesetzt wird.
Nachdem das neue "annotated" B-1 Visum von einem US-Konsulat ausgestellt wurde, muss ein gesonderter Antrag für den TWIC-Ausweis bei der Transportation Security Administration (TSA) erfolgen. In diesem Zusammenhang werden umfangreiche Sicherheitsüberprüfungen seitens der Behörde durchgeführt.
US-Heimatschutzministerin Janet Napolitano zufolge könnten ausländische Seemänner Ihre Tätigkeiten nun schneller wahrnehmen.
Derzeit sind etwa 4.000 bis 6.000 ausländische Mitarbeiter in US-amerikanischen Häfen von der Neuregelung betroffen, da sie einen TWIC-Ausweis für die Ausübung ihrer Dienstpflichten benötigen.
Mehr unter http://www.dhs.gov/ynews/releases/pr_1297280840745.shtm und http://www.tsa.gov/what_we_do/layers/twic/index.shtm.
Der US-Bundesrechnungshof „Government Accounting Office" (GAO) hat kürzlich das H-1B Programm auf Verbesserungsmöglichkeiten untersucht und folgende Vorschläge ausgearbeitet:
Vorschläge, welche die Zustimmung des Kongresses erfordern:
1. Die Voraussetzungen für ein H-1B Visum - z.B. Qualifikation des Antragstellers, Höhe des „Cap" - auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüfen und ggf. Änderungen vornehmen.
2. Um Doppelarbeit zu vermeiden soll die Labor Condition Application (LCA) nicht beim Department of Labor (DOL) beantragt werden. Stattdessen soll der Antrag zusammen mit dem I-129 Formular bei der USCIS eingereicht werden.
3. Um besser überprüfen zu können, ob ein US-Arbeitgeber die Voraussetzungen des H-1B Programms erfüllt oder verletzt, soll das US-Arbeitsministerium bestimmte Unterlagen und Datensätze des Arbeitgebers einsehen dürfen.
4. H-1B Visa-Inhaber, die über eine Zeitarbeitsfirma bei einem US-Arbeitgeber beschäftigt sind, sollen besser geschützt werden, indem Zeitarbeitsfirmen die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen wie US-Arbeitgeber, die den LCA-Antrag stellen.
Vorschläge, welche die Zustimmung des Präsidenten erfordern:
1. Elektronische Infrastruktur und Informationsaustausch zwischen Department of State, USCIS und den US-Konsulaten verbessern.
2. H-1B Visa-Beantragung flexibler gestalten:
- US-Arbeitgeber dürfen Anträge nach Wichtigkeit ordnen
- Aufteilung des jährlichen H-1B Caps in Zeitfenster, die z.B. eine quartalsweise Beantragung ermöglichen
- US-Arbeitgeber, die sich immer an die Vorschriften gehalten haben, können H-1B Visa zügiger beantragen
3. Einrichtung einer zentralen Internetseite, auf der US-Arbeitgeber Stellen für „H-1B worker" unter Angabe der Job-Kategorie und des Einsatzortes eintragen.
4. Verbesserung der Datenbank des US-Arbeitsministeriums, in dem die Labor's Wage and Hour Division (u. a. zuständig für die Einhaltung von Mindestlöhnen) Zugriff auf die Daten der Employment and Training Administration (u. a. zuständig für Aus- und Weiterbildungsprogramme) erhält.
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