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News » Newsletter-Archiv » 2011 » Newsletter 02/2011 » Visa-Tipps aus der Praxis
Wie gewohnt veröffentlichen wir nachfolgend eine Auswahl von Fragen unserer Kunden, die uns täglich erreichen und von unseren Beratern beantwortet werden. Alle unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung im Einwanderungsrecht für die USA und verfügen über fundierte juristische Kenntnisse der aktuellen Visa-Bestimmungen für die USA, unter anderem gewährleistet durch eine ständige Fort- und Weiterbildung. Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Antworten, auch wenn Sie auf Ihre eigene Situation zutreffen mögen, nicht als konkrete Hilfestellung für Ihre speziellen Fragen zu verstehen sind. Auch daher sind die gemachten Angaben stets ohne Gewähr. Eine Einzelfallberatung können die Angaben nicht ersetzen.
The American Dream GmbH ist als Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte- und Einwanderungsfragen für die USA gemäß deutschem Auswandererschutzgesetz zugelassen und Mitglied der American Chamber of Commerce.
Lassen Sie uns wissen, wenn wir Ihnen weiterhelfen können. Wir bemühen uns, schnellstmöglich und flexibel auf Ihre Termin- und Beratungswünsche zu reagieren! Anfragen zu unseren Serviceleistungen und Preisen sind jederzeit online möglich.
IHRE FRAGE:
Ich reise vom 01.09.2011-30.09.2011 in die USA. Dort mache ich ein unbezahltes Praktikum, das auch als Freiwilligenarbeit bezeichnet wird. Welches Visum brauche ich
UNSERE ANTWORT:
Insofern Sie in den USA ein (auch unbezahltes) Praktikum absolvieren möchten, benötigen Sie in jedem Fall ein J-1 Trainee Visa. Es spielt dabei keine Rolle, über welchen Zeitraum sich das Praktikum erstreckt (bis zu 18 Monate möglich). Um dieses zu erhalten, müssten Sie sich an eine zugelassene Austauschorganisation richten, die Sie im Antragsverfahren unterstützt und Ihnen unter anderem auch das DS-2019 Formular aushändigen kann. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch bei der J-1 Visa-Beantragung gewisse Anforderungen an den J-1 Antragsteller als auch an das US-Unternehmen gestellt werden. Das J-1 Visum ist also nicht voraussetzungsfrei.
Insofern es sich allerdings bei diesem Praktikum um eine Freiwilligenarbeit handelt, könnten Sie ggf. auch ein B-1 Visum beantragen. Hier macht der Gesetzgeber eine Ausnahme. Das B-1 Visum können Sie ohne Zuhilfenahme einer Austauschorganisation im US-Konsulat Berlin, München oder Frankfurt/Main beantragen.
Beachten Sie aber, dass unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie sich für ein B-1 Voluntary Services qualifizieren:
- Das US-Unternehmen muss eine gemeinnützige Organisation sein
- Diese Organisation muss eine Steuerbefreiung in den USA nachweisen können
- Sie dürfen keine Bezahlung erhalten
IHRE FRAGE:
Mein Mann und ich fliegen am 5. März 2011 in die USA und unsere ESTA-Genehmigung ist gültig bis 10. März 2011. Ich habe jetzt mal nachgeschaut, angeblich ist es so, dass wenn eine Reisegenehmigung erteilt ist und abläuft, bevor der Reisende die USA verlässt, man keinen neuen Antrag auf Erteilung stellen muss, d.h. also erst wieder für die nächste/zukünftige Reise. Stimmt das so?
UNSERE ANTWORT:
Grundsätzlich benötigen Sie keine neue ESTA-Genehmigung, da diese zum Zeitpunkt der Einreise noch Gültigkeit besitzt. Die ESTA-Genehmigung muss also nicht für den gesamten Zeitraum der Reise noch gültig sein.
Um Irritationen an der Grenze oder am Flughafen zu vermeiden, raten wir in diesen Fällen sicherheitshalber doch eine neue ESTA-Genehmigung anzufordern (dies können Sie maximal 30 Tage vor Ablauf Ihrer alten ESTA-Genehmigung tun) - also ca. Anfang Februar.
Dann sind Sie auf der absolut sicheren Seite und erleben keine (wenn auch sehr unwahrscheinlichen) unliebsamen Überraschungen bei der Einreise.
Beachten Sie aber bitte, dass die ESTA-Genehmigung seit letztem Jahr kostenpflichtig ist (14 US-Dollar pro Person). Alle anderen Bestimmungen (Gültigkeit etc.) bleiben gleich. Die Gebühr kann mittels Kreditkarte entrichtet werden.
IHRE FRAGE:
Ich bin Rechtsreferendarin und möchte meine Wahlstation in San Francisco machen.
Dazu benötige ich ein Visum. Welches genau kann mir leider keiner sagen. Ich habe bereits bei der Vertretung der amerikanischen Botschaft in Deutschland angerufen. Auch dort konnte man mir nicht weiterhelfen. Ich vermute aber, dass ich ein J-1 Visum benötige. Hierfür ist wie ich bereits im Internet gelesen habe ein DS- 2019 Formular notwendig. Können Sie mir weitere Informationen dazu geben oder Hilfe leisten?
UNSERE ANTWORT:
Um Ihre Wahlstation in den USA absolvieren zu können, benötigen Sie tatsächlich ein J-1 Visum. Es ist auch richtig, dass eines der zentralen Dokumente der J-1 Visa-Beantragung das DS-2019 Formular darstellt. Es handelt sich hierbei um ein Formular, welches nur von Unternehmen ausgestellt werden kann in den USA, welche eine offizielle Genehmigung der US-Einwanderungsbehörde vorliegen haben, ausländische Praktikanten aufzunehmen. In der Regel hat eine solche Genehmigung kaum ein Unternehmen/Kanzlei in den USA vorliegen, da es sich hier um ein sehr aufwendiges und kostenintensives Verfahren handelt.
Damit trotzdem für ausländische Praktikanten eine Möglichkeit besteht, ein J-1 Visum beantragen zu können, müssen sich diese an eine zugelassene Austauschorganisation wenden (z.B. www.interexchange.org etc.), die bei der Beantragung unterstützen und dann auch das DS-2019 ausstellen können.
IHRE FRAGE:
Ich habe eine gültige Sozialversicherungsnummer. Mein Führerschein und mein Konto laufen auch mit dieser Nummer. Ich habe sie überprüfen lassen, der Report kam als positiv zurück. Kann ich über diese ein Arbeitsvisum beantragen oder ist dies nicht möglich?
UNSERE ANTWORT:
Der Erhalt eines US-Arbeitsvisums ist weder über eine Sozialversicherungsnummer, noch über einen US-Führerschein möglich. Es handelt sich hier um vollkommen andere Behörden, die nichts mit der US-Einwanderungsbehörde zu tun haben.
Wenn Sie sich um ein US-Arbeitsvisum bemühen möchten, dann benötigen Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot und daraus resultierend einen US-Arbeitgeber, der für diese Stelle und damit für Sie einen Visa-Antrag stellt. Es existiert auch nicht DAS Arbeitsvisum für die USA, sondern vielmehr unterschiedliche Kategorien mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen und Beantragungsschritten.
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DER AMERIKANISCHE TRAUM!