Sie sind bereits Kunde von THE AMERICAN DREAM und für die diesjährige Lotterie registriert? Dann können Sie sich einloggen und Ihre Daten ändern.
Falls Sie Neukunde sind, so müssen Sie sich hier anmelden.
Jetzt anmelden und Chance auf eine GreenCard sichern.
Als staatlich zugelassene Beratungsstelle unterstützt Sie The American Dream während des gesamten Prozesses, auch im Gewinnfall. Nehmen Sie jetzt in nur wenigen Schritten an der diesjährigen GreenCard Verlosung DV-2014 der USA teil.
Fast alle dürfen mitmachen. Finden Sie heraus, ob Sie an der GreenCard Lotterie der USA teilnehmen dürfen. Unser Teilnahmecheck gibt Ihnen in wenigen Schritten Gewissheit.
News » Newsletter-Archiv » 2011 » Newsletter 03/2011 » Breaking News
Wir haben von einigen unserer Kunden die Frage gestellt bekommen, ob die E-Mail, die sie zur Erinnerung des bald ablaufenden ESTA-Antrags erhalten haben, echt sei. Wir haben nachgeforscht und können Ihnen nunmehr bestätigen, dass diese Erinnerungs-E-Mail echt ist.
Das US-Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS) verschickt tatsächlich eine Erinnerung an die Kunden, um auf den Ablauf der ESTA-Reisegenehmigung hinzuweisen.
In der E-Mail steht Folgendes:
"ESTA Expiration Warning: ATTENTION! Your travel authorization via ESTA will expire within the next 30 days. Please reapply at https://esta.cbp.dhs.gov if you intend to travel to the United States in the near future."
Die E-Mail wird von der E-Mail-Adresse "ESTA-SUPRT@cbp.dhs.gov" verschickt.
Bitte beachten Sie, dass der ESTA-Antrag ausschließlich von Reisenden ausgefüllt werden muss, die über kein gültiges Visum (wie z.B. GreenCard, Touristen- oder Arbeitsvisum) verfügen. GreenCard- und Visa-Inhaber benötigen kein ESTA!
Darüber hinaus raten wir Ihnen den ESTA-Antrag nur zu verlängern, wenn Sie auch wirklich vorhaben in die USA zu reisen und wenn Sie keine GreenCard oder kein gültiges US-Visum besitzen!
Das Reisen soll für Personen, die auf ihre GreenCard warten, ab sofort einfacher werden. Die US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immigration Services, USCIS) hat eine neue ID-Karte eingeführt, die Arbeits- und Reiseerlaubnis in einem ist.
Die Neuerung gilt für Personen, die aufgrund einer Familienzusammenführung („family-based immigration") oder aufgrund ihrer Arbeitsstelle ("employment-based immigration") in die USA einwandern.
Um die neue Karte zu erhalten, müssen Antragsteller gleichzeitig das I-765 Formular für die Arbeitserlaubnis ("employment authorization") und das I-131 Formular für die Reiseerlaubnis ("advance parole") einreichen. Beide Antragsformulare können entweder gemeinsam mit dem I-485 Formular, dem Antrag auf Anpassung des Status, eingereicht werden oder aber nachdem der Antrag auf "adjustment of status" gestellt wurde. Das Reisedokument "advance parole" wird benötigt, wenn einwanderungswillige Personen, deren Antrag auf Anpassung des Status noch läuft, aus den USA ausreisen und wieder einreisen möchten.
Antragsteller sind jedoch nicht dazu verpflichtet die neue Karte zu beantragen. Die USCIS wird Anträge auf eine Arbeitserlaubnis ("employment authorization document", EAD) und eine Reiseerlaubnis ("advance parole") auch weiterhin separat annehmen.
Das neue Dokument wird wie die bisherige Arbeitserlaubnis aussehen mit Ausnahme der zusätzlichen Anmerkung „Serves as I-512 Advance Parole". Darüber hinaus werden die Fingerabdrücke des Karteninhabers sowie sein Foto gespeichert.
Die US-Einwanderungsbehörde kann die kombinierte Karte für einen Zeitraum von ein oder zwei Jahren ausstellen - oder nach Ermessen für einen kürzeren Zeitraum.
Arbeitgeber, die das I-9 Formular ("employment eligibility verification") ausfüllen, sollen die kombinierte Karte im Antragsformular unter "List A" eintragen.
Allerdings bleibt ungewiss, wie lange der Antragsprozess der kombinierten Karte in Zukunft dauern wird. Darüber hinaus befürchten US-Einwanderungsanwälte, dass GreenCard-Anwärter zum Reisen animiert werden, obwohl es mit der neuen Karte Probleme an der Grenze geben könnte. Daher sollten GreenCard-Kandidaten mit dem Reisen warten, bis sie ihre GreenCard tatsächlich erhalten haben - auch wenn dieser Prozess Jahre dauern kann.
Die US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immigration Services, USCIS) gab am 18.03.2011 bekannt, dass H-1B Visaanträge für das US-Steuerjahr 2012 (FY 2012) ab dem 01.04.2011 eingereicht werden können.
Der Antrag gilt an dem Tag als "accepted", an dem die USCIS den ordnungsgemäßen H-1B Antrag, für den die Visagebühr gezahlt wurde, erhält. Das bedeutet, dass das Datum des Poststempels nicht als Eingangsdatum zählt.
Das H-1B Cap - die jährliche zahlenmäßige Limitierung der H-1B Visa - für das Steuerjahr 2012 liegt bei 65.000 Anträgen. Davon ausgenommen sind die ersten 20.000 Anträge von Inhabern einen US-Masters oder eines höheren Bildungsabschlusses.
Die US-Einwanderungsbehörde wird wie gehabt alle eingegangenen Anträge überprüfen und die aktuellen H-1B Antragszahlen veröffentlichen.
Ausfuhrrechtliche Prüfung bei US-Visabeantragung
Arbeitgeber, die ein Visum für einen ausländischen Mitarbeiter, der vorübergehend in den Vereinigten Staaten arbeiten soll, bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) beantragen, müssen seit dem 23.12.2010 im Vorfeld eine ausfuhrrechtliche Prüfung ("deemed export rule") vornehmen. Unternehmen müssen sich folglich mit komplexen exportkontrollrechtlichen Fragen auseinandersetzen.
Gemäß US-Ausfuhrbestimmungen (Export Administration Regulations, EAR) und International Traffic in Arms Regulations (ITAR) wird die Weitergabe von Technologien und technischen Daten an ausländische Mitarbeiter als Export in das Heimatland des Ausländers betrachtet. In Part 6 des Antragformulars I-129 wurde dementsprechend ein neuer Passus aufgenommen ("Certifcation Regarding the Release of Controlled Technology or Technical Data to Foreign Persons in the United States"), der seit dem 20.02.2011 von allen antragstellenden Unternehmen auszufüllen ist.
Das beantragende Unternehmen muss anhand der EAR und ITAR prüfen, ob eine Ausfuhrgenehmigung des Wirtschafts- oder Außenministeriums für die Technologien und technischen Daten, zu denen ausländische Mitarbeiter Zugang erhält, erforderlich ist und dies in Part 6 des I-129 Formulars bescheinigen. Sollte eine Ausfuhrgenehmigung notwendig sein, verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu dem Mitarbeiter erst dann Zugang zu den Daten und Technologien zu gewähren, wenn eine Ausfuhrgenehmigung vorliegt. Bei Falschangaben oder Verstößen drohen bis zu 20 Jahre Gefängnis und 1 Million US-Dollar Strafe.
E-Visa von Neuregelung nicht betroffen
Die ausfuhrrechtliche Prüfung ist jedoch nur durchzuführen, wenn der US-Visumantrag bei der USCIS eingereicht wird. Somit bezieht sich die Neuregelung u.a. auf H-1B und L-1 Visa. Andere Visakategorien wie beispielsweise das E-Visum werden im US-Konsulat des Heimatlandes beantragt und sind somit nicht von der "Deemed Export"-Prüfung betroffen. Unternehmen sollten daher prüfen, ob statt einem L-Visum ein E-Visum beantragt werden kann.
Ein weiterer Vorteil des E-Visums ist der geringere finanzielle Aufwand. Die Konsulargebühren ("Application Fee") für E-Visa liegen derzeit bei 293,- €. Im Vergleich dazu fallen bei der Beantragung eines L-Visums neben den Konsulargebühren ("Application Fee") in Höhe von 113,- € noch weitere Gebühren (325,- US$ "Standard Filing Fee" für das I-129 Formular; 1.000,- US$ "Premium Filing Fee"; 500,- US$ "Fraud Fee") sowie Übersetzungskosten an.
Weitere Informationen zum I-129 Formular finden Sie auf der offiziellen Website der USCIS unter http://www.uscis.gov/i-129.
Zurück zur Übersicht
Wenn Sie mit GreenCard oder Visum in die USA wollen, brauchen Sie dieses Buch:
DER AMERIKANISCHE TRAUM!