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Visa-Tipps aus der Praxis

RückperspektiveWie gewohnt veröffentlichen wir nachfolgend eine Auswahl von Fragen unserer Kunden, die uns täglich erreichen und von unseren Beratern beantwortet werden. Alle unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung im Einwanderungsrecht für die USA und verfügen über fundierte juristische Kenntnisse der aktuellen Visa-Bestimmungen für die USA, unter anderem gewährleistet durch eine ständige Fort- und Weiterbildung. Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Antworten, auch wenn Sie auf Ihre eigene Situation zutreffen mögen, nicht als konkrete Hilfestellung für Ihre speziellen Fragen zu verstehen sind. Auch daher sind die gemachten Angaben stets ohne Gewähr. Eine Einzelfallberatung können die Angaben nicht ersetzen.

The American Dream GmbH ist als Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte- und Einwanderungsfragen für die USA gemäß deutschem Auswandererschutzgesetz zugelassen und Mitglied der American Chamber of Commerce.

Lassen Sie uns wissen, wenn wir Ihnen weiterhelfen können. Wir bemühen uns, schnellstmöglich und flexibel auf Ihre Termin- und Beratungswünsche zu reagieren! Anfragen zu unseren Serviceleistungen und Preisen sind jederzeit online möglich.


FRAGE/ANTWORT: 

IHRE FRAGE:

Könnten Sie mir bitte sagen, ob man als deutscher Staatsbürger unter dem Visa Waiver Program für ein Bewerbungsgespräch in die USA einreisen darf?

UNSERE ANTWORT:

Grundsätzlich dürfen Sie zu einem Bewerbungsgespräch visafrei reisen. Die Frage stellt sich vielmehr, ob Sie dies ggf. bei Nachfragen dem Grenzbeamten als Einreisegrund tatsächlich angeben sollten. Der Einwanderungsbeamte könnte Ihnen im schlimmsten Fall unterstellen, dass Sie dann gleich ganz in den USA bleiben möchten bzw. eine Einwanderungsintention unterstellen. Insofern wäre ich hier vorsichtig, was Sie genau für Angaben an der Grenze machen. Wenn Sie es angeben, dann bitte betonen, dass Sie wissen, dass Sie zur Arbeitsaufnahme ein US-Arbeitsvisum benötigen und selbstverständlich wieder nach Deutschland zurückkehren.

 

IHRE FRAGE:

Vor ungefähr zwei Jahren (genau 19.04.2009) haben wir auf elektronischem Wege ESTA beantragt und auch erhalten. Da wir ab 12.04.2011 in die Staaten wollen, wurde von mir die ESTA-Beantragung erneuert (Reiseziel, Datum der Abreise, Dauer des Aufenthalts etc.) und wir erhielten ohne weiteres die neue Genehmigung, aber Ablauf 19.04.2011. Letzte Woche wurden mir zwei E-Mails zugesandt, und mir wurde mitgeteilt, dass die ESTA-Genehmigung am 19.04.2011 ausläuft und ich mich um diese Angelegenheit kümmern solle. Jetzt meine Frage: Muss die ESTA-Genehmigung für den gesamten Urlaubsaufenthalt gelten oder reicht es aus, wenn zur Einreise die ESTA-Genehmigung noch gültig ist?

UNSERE ANTWORT:

Die ESTA-Genehmigung muss lediglich für den Tag der Einreise Gültigkeit besitzen, nicht für den gesamten Zeitraum der USA-Reise. Ansonsten hat alles seine Richtigkeit: Die ESTA-Genehmigung wird immer für zwei Jahre erteilt (oder aber, wenn der Reisepass nicht mehr so lange Gültigkeit besitzt, so lange, wie der Reisepass noch "läuft"). Sie werden auch tatsächlich in einer E-Mail darüber benachrichtigt, wann dieser Status ausläuft. Wenn Sie also vor oder am 19.04.2011 in die USA einreisen, dann verfügen Sie noch über eine gültige ESTA-Genehmigung, auch wenn Ihre Reise länger andauern sollte. Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen möchten, dann können Sie natürlich auch eine neue ESTA-Genehmigung anfordern. Bitte beachten Sie aber, dass diese seit dem letzten Jahr kostenpflichtig ist (14 US-Dollar).

 

IHRE FRAGE:

Ich beabsichtige mit meiner Familie im April in die USA zu reisen und habe gestern die ESTA-Registrierung vorgenommen. Mit einer Ausnahme lief dies problemlos. Der Antrag für meinen jüngsten Sohn (geb. 03.09.2000) konnte nicht weiterbearbeitet werden. Hinweis: dieser Reisepass ist ungültig für visafreie Einreise. Mir ist das unverständlich, da es sich hier um einen Kinderreisepass (rot mit Lichtbild) handelt. Kann es sein, dass es an der kurzen Gültigkeit liegt (23.07.2010 - 02.09.2012). Was kann ich nun tun, damit es keine Probleme bei der Einreise gibt?

UNSERE ANTWORT:

Es verhält sich leider tatsächlich so, dass der Ihrem Sohn vorliegende Kinderreisepass nicht für die visafreie Einreise (Visa Waiver Programm) genutzt werden kann.
Kinderreisepässe, die nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, sind nicht mehr für Reisen im Rahmen des Visa Waiver Programms gültig - siehe auch: http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/

Sie müssten deshalb bitte für Ihren Sohn einen neuen, regulären Reisepass beantragen. Es besteht hier auch die Möglichkeit der Beantragung eines regulären Express-Passes, der innerhalb von 3-5 Tagen erstellt wird. Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihren Sohn keinen vorläufigen Reisepass beantragen, denn diese sind auch nicht mehr für die visafreie Einreise gültig. Es muss sich also um einen ganz regulären Reisepass handeln. Als zweite Variante könnten Sie auch für Ihren Sohn ein US-Visum (B-2 Visum) mit dem aktuell vorliegenden Kinderreisepass beantragen, der Aufwand wäre aber deutlich höher. Sobald Ihnen der neue Pass für Ihren Sohn vorliegt, können Sie dann über die neue Reisepassnummer das ESTA-Verfahren durchführen, welches dann auch problemlos klappen sollte.

 

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