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Visa-Tipps aus der Praxis

RückperspektiveWie gewohnt veröffentlichen wir nachfolgend eine Auswahl von Fragen unserer Kunden, die uns täglich erreichen und von unseren Beratern beantwortet werden. Alle unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung im Einwanderungsrecht für die USA und verfügen über fundierte juristische Kenntnisse der aktuellen Visa-Bestimmungen für die USA, unter anderem gewährleistet durch eine ständige Fort- und Weiterbildung. Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Antworten, auch wenn Sie auf Ihre eigene Situation zutreffen mögen, nicht als konkrete Hilfestellung für Ihre speziellen Fragen zu verstehen sind. Auch daher sind die gemachten Angaben stets ohne Gewähr. Eine Einzelfallberatung können die Angaben nicht ersetzen.

The American Dream GmbH ist als Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte- und Einwanderungsfragen für die USA gemäß deutschem Auswandererschutzgesetz zugelassen und Mitglied der American Chamber of Commerce.

Lassen Sie uns wissen, wenn wir Ihnen weiterhelfen können. Wir bemühen uns, schnellstmöglich und flexibel auf Ihre Termin- und Beratungswünsche zu reagieren! Anfragen zu unseren Serviceleistungen und Preisen sind jederzeit online möglich.


FRAGE/ANTWORT: 

IHRE FRAGE:

Ich plane die Beantragung eines B-2 Visums - bin deutsche Staatsangehörige, lebe derzeit ca. 7 Monate im Jahr in Frankreich und arbeite dort. Die restliche Zeit des Jahres lebe ich in Deutschland. Ich möchte für längere Zeit in den USA Urlaub machen. Leider bin ich mir unschlüssig, wo ich den Visa-Antrag stellen soll, in Frankreich oder in Deutschland?

UNSERE ANTWORT:

Generell werden B-2 Visa-Beantragungen immer in dem Land vorgenommen, in dem der Antragsteller aktuell seinen Lebensmittelpunkt hat. Es kommt also schwerpunktmäßig nicht auf Ihre Staatsangehörigkeit an, sondern darauf, in welchem Land Sie sich derzeit überwiegend aufhalten.
In Ihrem speziellen Fall sollte die Beantragung in dem Land veranlasst werden, zu dem Sie mehr sogenannte Rückkehrintentionsnachweise liefern können. Insofern also Ihr Arbeitsvertrag mit einer französischen Firma besteht, Sie dort auch eine Wohnung haben etc., würden wir empfehlen, die Beantragung im US-Generalkonsulat Paris vorzunehmen. Insofern Sie die Beantragung in Deutschland vornehmen, müssten Sie alle nicht englisch- oder deutschsprachigen Unterlagen übersetzen lassen.

 

IHRE FRAGE:

Ich habe vor ca. 10 Jahren die GreenCard gewonnen, konnte diese aber leider nie wirklich nutzen. Daher möchte ich meinen Status als US Resident aufgeben. Welche Schritte müsste ich dazu einleiten? Ich lebe derzeit hier in Deutschland!

UNSERE ANTWORT:

Insofern Sie planen, die GreenCard bzw. Ihren aufenthaltsrechtlichen Legal Permanent Resident Status abzulegen, müssten Sie folgende Schritte veranlassen:
Im Rahmen eines persönlichen Termins im US-Generalkonsulat Frankfurt/Main (USCIS-Office) können Sie Ihre GreenCard dort zurückgeben. Füllen Sie das Formular I-407 (dies finden Sie auf folgender Internetseite mit allen weiteren Informationen) aus und vereinbaren Sie einen Termin. Die Terminvereinbarung funktioniert nur über das INFO-Pass System im Internet unter der oben genannten Webseite.
Zum Termin selbst müssten Sie dann - neben dem ausgefüllten Formular - Ihre GreenCard und Ihren Reisepass mitnehmen. Am Tag des Termins wird man Ihnen eine Kopie des Antrags aushändigen. Bitte beachten Sie, dass die Rückgabe der GreenCard nicht rückgängig gemacht werden kann!

 

IHRE FRAGE:

Unsere Familie fliegt in einer Woche in die USA in den Urlaub. Gerade haben wir festgestellt, dass unser Sohn lediglich einen Kinderreisepass besitzt, der letztes Jahr (2010) ausgestellt wurde. Wir besitzen alle die deutsche Staatsangehörigkeit. Kann unser Sohn tatsächlich nicht die visafreie Einreise nutzen?

UNSERE ANTWORT:

Es verhält sich leider tatsächlich so, dass der Ihrem Sohn vorliegende Kinderreisepass nicht für die visafreie Einreise (Visa Waiver Programm) genutzt werden kann. Kinderreisepässe, die nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, sind nicht mehr für Reisen im Rahmen des Visa Waiver Programms gültig.
Sie müssten deshalb bitte für Ihren Sohn einen neuen, regulären Reisepass beantragen. Es besteht hier auch die Möglichkeit der Beantragung eines regulären Express-Passes, der innerhalb von 3-5 Tagen von den Passämtern erstellt wird. Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihren Sohn keinen vorläufigen Reisepass beantragen, denn diese sind auch nicht mehr für die visafreie Einreise gültig. Es muss sich also um einen regulären Reisepass handeln.
Als zweite Variante könnten Sie auch für Ihren Sohn ein US-Visum (B-2 Visum) mit dem aktuell vorliegenden Kinderreisepass beantragen, der Aufwand wäre aber deutlich höher. Da Sie bereits in einer Woche fliegen möchten, würde eine Visa-Beantragung in diesem Zeitraum auch kaum mehr zu realisieren sein. Wir empfehlen deshalb die Beantragung des neuen Express-Passes.
Bitte beachten Sie, dass sobald Ihnen dieser neue Pass vorliegt, Sie dann auch eine neue ESTA-Genehmigung für Ihren Sohn vor der Reise einholen müssen.

 

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