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News » Newsletter-Archiv » 2010 » Newsletter 07/2010 » Breaking News
Die USA und die EU arbeiten seit einiger Zeit an einer gegenseitigen Anerkennung Ihrer Zollsicherheitsprogramme, die bereits für Ende des Jahres 2009 geplant war und bisher verschoben wurde. Die Sicherheitsinitiative der Vereinigten Staaten nennt sich „Customs-Trade Partnership against Terrorism" (C-TPAT), das Gegenstück der EU "Authorized Economic Operator" (AEO) - was so viel bedeutet wie der „zugelassene Wirtschaftsbeteiligte". Die gegenseitige Anerkennung („mutual recognition") ist ein von der Weltzollorganisation (WCO) festgelegtes Prinzip, daher arbeiten aktuell auch Korea und Singapur mit der US-Zollbehörde, der Customs and Border Protection (CBP). Neuseeland, Kanada, Jordanien und Japan haben bereits in den Jahren 2007 bis 2009 entsprechende Übereinkommen mit den USA geschlossen.
Die CBP ist die zuständige Behörde für die Umsetzung und Überwachung der in C-TPAT festgelegten Sicherheitsstandards und die Prüfung ausländischer Sicherheitskonzepte. Mithilfe von Standardsicherheitsvorschriften werden die Bewertung eines ausländischen Partnerschaftsprogramms und die anschließende Anerkennung ermöglicht.
Im März 2010 hat die CBP außerdem ein Merkblatt sowie von US-Unternehmen häufig gestellte Fragen zusammengestellt und veröffentlicht. Entgegen der Diskussion um die Einführung von Mindestsicherheitsstandards bei Exporten, ist in diesem Merkblatt zu lesen, dass derzeit keine Erweiterung von C-TPAT auf Warenexporte geplant sei.
Das Merkblatt der US-Zollbehörde können Sie hier herunterladen. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Mithilfe des neuen Sicherheitsprogramms, dem sogenannten Secure Flight, sollen künftig bereits vor Abflug Passagierdaten mit Beobachtungslisten der US-amerikanischen Sicherheitsbehörden abgeglichen und somit die Flugsicherheit erhöht werden. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften bei Flügen in oder über die USA bestimmte Passagierdaten spätestens 72 Stunden vor Abflug an die US-amerikanische Verkehrssicherheitsbehörde, die Transportation Security Administration (TSA), übermitteln müssen. Das Programm TSA Secure Flight befindet sich bereits seit drei Jahren in Vorbereitung und soll am 1. November 2010 weltweit eingeführt werden. Allerdings sind noch nicht alle Fragen zur Datenerfassung und -übermittlung geklärt.
Der Deutsche ReiseVerband (DRV) hat aus diesem Grund ein Treffen mit Vertretern führender Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern, Reisebüros und Reservierungssysteme (GDS) initiiert. Die Mitglieder des Deutschen ReiseVerbands machten unter anderem auf den möglichen Mehraufwand durch die Datenerfassung und die daraus entstehenden Kosten aufmerksam. Die eigentliche Verpflichtung zur Datenerfassung und -übermittlung liegt gemäß „Secure Flight Final Rule" von 2007 bei den Fluggesellschaften. Diese wenden sich jedoch oftmals an die Reisebüros und Reiseveranstalter, die beim derzeitigen Stand der Vorschriften wiederum nicht dazu verpflichtet sind bestimmte Daten zu erfassen. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel auch fraglich wer für fehlerhafte Daten haftbar gemacht werden kann, ob die Pflicht zur Datenerfassung auf andere Unternehmen in der Branche ausgeweitet wird und in welchem Umfang dieser Mehraufwand vergütet wird. Weitere Punkte, die auf der Tagesordnung anlässlich des Treffens standen, betrafen den Datenschutz und die Notwendigkeit einer gewissen technischen Infrastruktur. Viele Teilnehmer befürworteten ein zentrales Erfassungsportal, welches an das Online-Portal für die ESTA-Genehmigung angelehnt ist.
In einem nächsten Schritt hat der DRV bereits einige Fragen an einen Ansprechpartner von TSA weitergeleitet. Die Fragen sollen nun schnellstmöglich geklärt werden, damit Reisebüros und -veranstalter Buchungen auch weiterhin reibungslos abwickeln können.
Im Jahr 2009 gab es mehr als 400.000 brasilianische Touristen im Großraum Miami.
William D. Talbert III, Präsident und CEO des Greater Miami Convention & Visitors Bureau (GMCVB), ist der Ansicht, dass die Aufnahme Brasiliens in das Visa Waiver Programm (VWP) Reisenden den USA-Urlaub und Geschäftsreisenden die Teilnahme an Businessmeetings vereinfachen würde. Unter diesen Voraussetzungen wären die USA sowohl ein attraktiveres Urlaubsziel für brasilianische Urlauber als auch ein attraktiverer Unternehmensstandort für brasilianische Unternehmen. Bereits seit einigen Jahren wird dieses Thema diskutiert. Talbert zufolge haben Vertreter der brasilianischen Regierung nun sogar Gespräche mit der US-Regierung geführt.
Allerdings gibt es zahlreiche Vorschriften, die Brasilien zuvor erfüllen müsste. Die Ablehnungsrate von Non-Immigrant Visa muss beispielsweise unter 3% liegen und die brasilianischen Reispässe den geltenden internationalen Standards entsprechen.
Antragsteller von Unternehmen, die für einen E-Visa Status registriert sind und ein E-2 Treaty Investor Visum beim US-Konsulat in Frankfurt/Main beantragen möchten, müssen ab sofort kein DS 156E Formular mehr ausfüllen.
Durch die Übermittlung des Formulars DS-160 ist das DS-156E obsolet geworden. Für die Unternehmen bedeutet dies eine zeitliche Entlastung, da das Formular nicht extra von Firmenseite unterzeichnet und an den Antragsteller ausgehändigt werden muss.
Diese Neuregelung gilt allerdings nicht bei der Beantragung eines E-1 Visums. Für alle E-1 Visa-Antragsteller ist das Visa-Antragsformular DS-156E, „Part III - Applicant" auch weiterhin Pflicht.
Gerne informieren wir Sie weitergehend über die Voraussetzungen einer E-Registrierung.
Die US-Zollbehörde, die Customs and Border Protection (CBP), gab bekannt, dass am Grenzübergang in Baudette, Minnesota - an der Grenze zu Kanada - kürzlich eine neue Technologie eingeführt wurde. Die Radio Frequency Identification (RFID) Technologie wird an den meisten Grenzübergängen in Minnesota verfügbar sein. Durch den Einsatz der neuen Technologie können bestimmte Reisedokumente per Funk gelesen und zum Beispiel Identifikationsnummern im Reisepass oder Führerschein - auch von mehreren Reisenden gleichzeitig - bereits bei der Annäherung an die Grenze übermittelt werden. Die Grenzschutzbeamten verfügen demnach bereits vor der eigentlichen Kontrolle über die wichtigsten Personendaten. Die Grenzkontrolle soll somit auch im Sinne der US-Bürger schneller abgewickelt werden. Auf den Reisedokumenten werden selbstverständlich keine persönlichen Daten hinterlegt, sondern eine Nummer, die in der Datenbank der CBP mit den Daten des Reisenden verknüpft sind.
Wie immer finden Sie an dieser Stelle die aktuellsten Antragszahlen für H-1B Visa:
H-1B "Regular Cap": 25.300 (Stand: 16. Juli 2010)
H-1B "Master's Exemption" (nur für Antragsteller mit einem US-Masterabschluss oder höher): 11.000 (Stand: 16. Juli 2010)
Das H-1B Visum ist für Spezialisten und Fachkräfte nach wie vor eine empfehlenswerte Visa-Kategorie. In der Vergangenheit nutzten beispielsweise viele IT-Spezialisten aus Indien das H-1B Visum, um in den USA zu arbeiten. Im letzten Jahr stammte ein Drittel der H-1B Visa-Inhaber aus Indien.
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