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News » Newsletter-Archiv » 2010 » Newsletter 07/2010 » Visa-Tipps aus der Praxis
Wie gewohnt veröffentlichen wir nachfolgend eine Auswahl von Fragen unserer Kunden, die uns täglich erreichen und von unseren Beratern beantwortet werden. Alle unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung im Einwanderungsrecht für die USA und verfügen über fundierte juristische Kenntnisse der aktuellen Visa-Bestimmungen für die USA, unter anderem gewährleistet durch eine ständige Fort- und Weiterbildung. Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Antworten, auch wenn Sie auf Ihre eigene Situation zutreffen mögen, nicht als konkrete Hilfestellung für Ihre speziellen Fragen zu verstehen sind. Auch daher sind die gemachten Angaben stets ohne Gewähr. Eine Einzelfallberatung können die Angaben nicht ersetzen.
The American Dream GmbH ist als Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte- und Einwanderungsfragen für die USA gemäß deutschem Auswandererschutzgesetz zugelassen und Mitglied der American Chamber of Commerce.
Lassen Sie uns wissen, wenn wir Ihnen weiterhelfen können. Wir bemühen uns schnellstmöglich und flexibel auf Ihre Termin- und Beratungswünsche zu reagieren! Anfragen zu unseren Serviceleistungen und Preisen sind jederzeit online möglich.
IHRE FRAGE:
Ich habe eine kurze Frage: Und zwar besitze ich das E-1 Visum und arbeite und lebe gerade in Los Angeles. Mein Visum läuft im Januar 2011 aus. Ich habe vor für ca. 1 Monat dann nach Deutschland zu kommen und möchte danach für ca. 2-3 Monate als Besucher/Urlauber zurück in die USA kommen. Geht das? Oder darf ich für eine bestimmte Zeit nicht mehr einreisen?
UNSERE ANTWORT:
Sie unterliegen mit dem Auslaufen des E-1 Visums selbstverständlich keiner Einreisesperre. Insofern Sie sich also einen Monat hier in Deutschland aufhalten und dann wieder einreisen möchten, besteht theoretisch kein Problem. In der Praxis können allerdings leider doch Nachfragen an der Grenze von Seiten der Einwanderungsbeamten auftauchen - häufig im Hinblick darauf, dass man Ihnen eine illegale Arbeitsaufnahme unterstellt etc. Insbesondere sollte man mit Detailfragen rechnen, z.B. warum Sie jetzt wieder ohne Visum einreisen, wen Sie besuchen, welcher Tätigkeit Sie in Deutschland nachgehen etc. Auf derlei Fragen sollte man sich an der Grenzsituation einstellen. Ggf. hilft ein Schreiben des neuen Arbeitgebers oder ein kleiner Reiseplan bzw. Nachweise zu finanziellen Mitteln.
IHRE FRAGE:
Bin seit Juni 2010 mit meiner Familie in Texas bei meiner Mutter, die pflegebedürftig ist. Meine Frau will meine Mutter pflegen und mir wurde ein Arbeitsplatz angeboten den kein anderer machen kann, die Firma würde auch alles übernehmen! Wie komme ich schnellstmöglich von hier aus an ein Arbeitsvisum, da das Touristenvisum im September ausläuft?
UNSERE ANTWORT:
Wir gehen davon aus, dass Sie und Ihre Frau im Rahmen des Visa Waiver Programms für 90 Tage in die USA eingereist sind. Leider ist es zunächst nicht möglich, von diesem aufenthaltsrechtlichen Status auf einen anderen Status (z.B. Arbeitsvisum) innerhalb der USA zu wechseln. Sie und Ihre Familie werden also in jedem Fall ausreisen müssen im September. Auch eine Verlängerung des Aufenthalts ist im Rahmen der visafreien Einreise nicht möglich. Insofern man Ihnen allerdings ein Arbeitsplatzangebot gemacht hat, würde das bedeuten, dass Ihr US-Arbeitgeber für Sie einen Antrag auf Arbeitsvisum stellen müsste. Für welche Kategorie Sie sich qualifizieren, hängt zum einen von Ihren individuellen Qualifikationen ab und natürlich auch von der angebotenen Stelle. Daraus ergeben sich dann auch unterschiedlichste Beantragungsschritte und Bearbeitungszeiten bzw. -kosten.
IHRE FRAGE:
Ich bin sehr am H-1B Visum interessiert und habe auch einen US-Arbeitgeber in Aussicht. Ich habe 2006 die Schule mit dem Abitur abgeschlossen und gleich daraufhin eine Ausbildung zur Hotelfachfrau in einem 5 Sterne Hotel begonnen und diese 2009 erfolgreich beendet. Gleich im Anschluss habe ich über das J-1 Visum in selbiger Kette gearbeitet und kam im März diesen Jahres wieder zurück nach Deutschland. Seit 1 Monat arbeite ich nun wieder in einem Hotel, würde jedoch gerne wieder in den USA arbeiten. Dazu folgende Fragen: a.) Wird mir meine schulische und betriebliche Bildung Äquivalent dem Bachelor Degree anerkannt werden, sodass ich überhaupt erst einmal für das H-1B in Frage kommen werde? b.) Wie hoch werden die Kosten sein, die auf meine Firma zukommen werden?
UNSERE ANTWORT:
Grundsätzlich müssten Sie, um sich für das H-1B Visum zu qualifizieren, mindestens einen Bachelor-Abschluss nachweisen können. Es ist richtig, dass auch ein Nachweis über ein Äquivalent mittels der Arbeitserfahrung möglich ist. In der Regel werden aber hierzu mindestens 12 Jahre Berufserfahrung (mit steigender Verantwortlichkeit) plus Ausbildung benötigt, um dies belegen zu können. Es kann und muss für den Antrag deshalb eine Work Experience Evaluation bei so genannten Evaluierungsstellen in den USA eingeholt werden (z.B. www.jsilny.com). Insofern Sie also gerade Ihre Lehre abgeschlossen haben und noch nicht lange im Beruf tätig sind, werden Sie leider (unserer Erfahrung nach) die Voraussetzung nicht erfüllen.
Die Kosten sind beim H-1B Visum nicht unerheblich, die reinen Antragsgebühren liegen bei ca. 2.500 bis 3.500 US-Dollar (je nach Unternehmensgröße). Dazu kommen noch die Gebühren des Anwalts/der Agentur sowie Evaluierungs- und Übersetzungskosten.
Da Sie sich jedoch nicht für das H-1B Visum qualifizieren, käme nur das H-2B Verfahren in Betracht. In diesem muss jedoch der US-Arbeitgeber nachweisen, dass er auf dem US-Markt keinen US-Arbeitnehmer gefunden hat, der diese Tätigkeit ausüben kann (Labor Certification). Es handelt sich hier um ein sehr komplexes Verfahren.
IHRE FRAGE:
Ich habe einen Studienplatz in den USA, habe meine Anträge gestellt, das I20-Formular bekommen und in einem Monat ist mein Interview. Ich habe im Moment nur Sorge, dass der Antrag abgelehnt werden könnte, weil ich keine ausreichenden Bindungen nach Deutschland nachweisen kann, und vor allem, weil ich wahrscheinlich tatsächlich gerne nach dem Studium in den USA arbeiten (oder meinen Master machen) würde. Ich wüsste außerdem gerne, ob es möglich ist, von den USA aus nach dem Bachelor-Abschluss das Visum zu verlängern, so dass ich dort meinen Master machen kann - oder auch, ob ich ein Arbeitsvisum von dort beantragen kann, wenn ich nach der Uni ein Jobangebot habe.
UNSERE ANTWORT:
Wir können Sie zunächst ein wenig beruhigen, denn die sogenannten Rückkehrintentionsnachweise werden bei F-1 Visa Anträgen nicht so streng geprüft. Insbesondere dann, wenn Sie einen längeren Studienaufenthalt planen. Man wird von Ihnen nicht verlangen, bei Aufenthaltszeiten von mehreren Jahren, dass Sie z.B. einen potentiellen Arbeitgeber etc. nachweisen können. Was faktisch kaum möglich ist.
Empfehlenswert sind aber insbesondere Nachweise, dass Sie hier noch eine Unterkunft haben (und wenn es bei den Eltern ist) und vor allen Dingen Ihre finanzielle Absicherung in der Zeit.
Es ist auch möglich, dass Sie Ihr F-1 Visum verlängern lassen, wenn Sie den Master-Abschluss auch in den USA absolvieren möchten. Es ist aber nicht empfehlenswert und auch nicht notwendig, dies bereits beim jetzigen Antrag anzugeben.
Insofern Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt ein Jobangebot aus den USA vorliegen sollte, müsste der US-Arbeitgeber für Sie einen Antrag auf Arbeitsvisum stellen - für welche Kategorie Sie sich dann qualifizieren würden, müsste man im konkreten Fall erörtern. Mit hoher Wahrscheinlichkeit würden Sie sich dann aber für ein H-1B Visum qualifizieren.
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