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Gebührenerhöhung H-1B und L-1 Visa

Vor zwei Wochen verabschiedete der US-Senat überraschend eine „Emergency Border Enforcement Bill", welche zusätzliche 600 Mio. US$ für die Sicherheitsmaßnahmen an den US-Grenzen zu Mexiko (Grenzzaun) einbringen soll. Finanziert werden soll das Projekt durch höhere Gebühren bei H-1B und L-1 Visa-Anträgen von US-Arbeitgebern.

Bis dato waren die Angaben zu einer Gebührenerhöhung für H-1B und L-1 Visa Anträge von Seiten der US-Behörden noch unpräzise. Nach einer am 19.08.2010 abgehaltenen, öffentlichen Telefonkonferenz der US-Einwanderungsbehörde konkretisieren sich allerdings die Details.

Fest steht mittlerweile Folgendes:

Betroffen von der Gebührenerhöhung sind nur US-Unternehmen, die 50 oder mehr Mitarbeiter in den USA beschäftigen und deren Belegschaft gleichzeitig zu mehr als 50% aus L-1 und H-1B Visa-Inhabern besteht. Bemühen sich diese Arbeitgeber erneut um einen ausländischen Mitarbeiter im Rahmen einer L-1 oder H-1B Visa Antragstellung, so erhöht sich die so genannte Fraud Prevention and Detection Fee erheblich:

- Bei H-1B Visa Anträgen von aktuell 500 US$ auf 2,000 US$
- Bei L-1 Visa Anträgen von aktuell 500 US$ auf 2,250 US$

Bei der Fraud Prevention and Detection Fee handelt es sich lediglich um eine Teilgebühr, die bei Erstantragstellung entrichtet werden muss. Alle anderen Gebühren, die bei H-1B und L-1 Anträgen anfallen, sind von der Erhöhung nicht betroffen.
Umgesetzt wird diese Regelung für alle Anträge, die die USCIS seit dem 14. August 2010 erreichen. Unklar ist weiterhin, ob auch L-Blanket Verfahren von der Gebührenerhöhung betroffen sein werden.

 

ESTA-Gebuehr kommt ab 8. September 2010

Das US-Heimatschutzministerium hat die EinführungESTA der ESTA-Einreisegebühr in Höhe von 14 US$ beschlossen. Die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde „US Customs and Border Protection (CBP)" hat in einer Mitteilung erklärt, dass Reisende aus den Ländern, die am Visa Waiver Programm (VWP) teilnehmen, ab dem 8. September 2010 eine Einreisegebühr entrichten müssen.

Die Regelung gilt für alle Geschäfts- und Urlaubsreisende, die mittels des VWP visumfrei in die USA einreisen und Ihren ESTA-Antrag ab dem 8. September 2010 ausfüllen. Eine Aktualisierung - z.B. Änderung der Zieladresse in den USA oder der Reisedaten - bleibt weiterhin kostenfrei.

Das bedeutet, dass folgende Reisende zahlen müssen:

- wer ab dem 8. September 2010 zum ersten Mal eine ESTA-Genehmigung beantragt und somit einen neuen Antrag stellt

- wessen ESTA-Genehmigung nach dem 8. September 2010 abläuft und wer dann erneut einen Antrag stellt

- wessen aktueller Reisepass nach dem 8. September 2010 abläuft, da die ESTA-Genehmigung dadurch automatisch verfällt und ein neuer Antrag mit dem neuen Reisepass gestellt werden muss

Die Gebühr wird bei der Beantragung der ESTA-Genehmigung im Internet fällig. Der ESTA-Antrag wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet, wobei die Zahlung ausschließlich per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) oder Debitkarte erfolgen kann. Bei Buchungen im Reisebüro kann die Gebühr auch mit der Sammelkreditkarte des Reisebüros entrichtet werden.

Darum gilt es sich noch vor dem 8. September anzumelden, um in den nächsten zwei Jahren nicht die Kreditkarte zücken zu müssen. 

Zusätzlich zu den bisher bekannten 10 US$ zur Ankurbelung des US-Tourismus, werden 4 US$ zur Deckung der Verwaltungskosten erhoben. Bei einer Ablehnung des Antrages wird lediglich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4 US$ fällig.

Die Regelung wurde als vorläufig deklariert. Kommentare können bis zum 8. Oktober an die US Customs and Border Protection gerichtet werden (http://www.regulations.gov, ID-Nr. USCBP_FRDOC_0001-0919).

Die Einreise-Genehmigung wird generell auf zwei Jahre erteilt und ist für mehrere Reisen in die USA gültig, sofern der Reisepass nicht vorher abläuft.

Bei der Anmeldung gilt es „unknown" in die geforderten Reise-/Flugdaten einzutragen. Diese können dann jederzeit - auch nach dem 8. September 2010 - kostenfrei aktualisiert werden.

Weitere Informationen zum ESTA-Programm finden Sie auf unserer Website.

 

Zehnter Jahrestag der deutschen GreenCard

Pünktlich zum zehnjährigen Jubiläum der deutschen GreenCard, gibt es in Deutschland eine neue Einwanderungsdebatte. Jetzt, wo die Konjunktur wieder anzieht, suchen Unternehmen in Deutschland händeringend hunderttausende Fachkräfte.

Im Februar 2000 wurde die Einführung der GreenCard in Deutschland von dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder auf der Cebit angekündigt und vor nunmehr zehn Jahren überreichte der damalige Arbeitsminister Walter Riester dem indonesischen IT-Spezialisten Harianto Wijaya die erste deutsche GreenCard. Die sogenannte GreenCard trat am 01.08.2000 als „Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-AV)" in Kraft. Das heißt, dass die Regierung mithilfe dieses Programms den Bedarf an IT-Fachkräften decken wollte. Die hoch qualifizierten Spezialisten erhielten unter bestimmten Voraussetzungen eine auf fünf Jahre befristete Aufenthaltsbewilligung und Arbeitserlaubnis.

Das GreenCard-Programm bestand zwischen 2000 und Ende 2004 und wurde vor Ablauf vom Zuwanderungsgesetz abgelöst, so dass Beschäftigungen auch nach Ablauf der fünf Jahre fortgeführt werden konnten. Bis zum Ablauf der Regelung Ende 2004 vergab die Arbeitsagentur insgesamt 17.931 GreenCards, wobei mit etwa 11.000 mehr als die Hälfte in den ersten beiden Jahren vergeben wurden.

Die Anspielung auf die GreenCard in den USA ist allerdings irreführend, da die US-amerikanische GreenCard Zuwanderern einen dauerhaften Aufenthalt garantiert. Im Gegensatz dazu war sie in Deutschland nur eine schriftliche Bestätigung für einen befristeten Aufenthalt. Außerdem richtete sich die deutsche GreenCard ausschließlich an IT-Spezialisten, obgleich die Ausweitung des Programms auf andere Branchen zur Diskussion stand und seit 1. Januar 2009 die Regelung, bei Bedarf Fachkräfte im Ausland anzuwerben, im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes auf alle akademischen Berufe ausgeweitet wurde.

Das europäische Pendant zur GreenCard nennt sich übrigens BlueCard oder offiziell „Blaue Karte EU". Der Name erinnert an das US-amerikanische Vorbild, im Vergleich zur deutschen GreenCard ist eine Verwechslung aber glücklicherweise ausgeschlossen.

 

Liechtenstein - die kleine Schwester der USA

Einwanderungsvisa LiechtensteinWer hätte das gedacht?! Das Fürstentum Liechtenstein, viertkleinster Staat Europas mit lediglich 160 km² und 36.000 Einwohnern, verlost jährlich, ähnlich wie die USA, Einwanderungsvisa.

Etwa 1/3 aller Einwohner Lichtensteins stammen aus dem nahen Ausland, darunter hauptsächlich Deutsche, Italiener, Österreicher und Schweizer. Um diesen Anteil repräsentativ zu halten, verlost das Fürstentum jährlich 36 Aufenthaltsbewilligungen in der „Liechtensteiner Lotterie". Von den 36 Bewilligungen werden 28 „Visa" erwerbstätigen Bewerbern zugeteilt, acht Einwanderungsgenehmigungen werden an Arbeitslose vergeben.

Man mag nun zu Recht schmunzeln, JEDOCH - im Gegensatz zur großen Schwester, den USA, vergibt die kleine Schwester Liechtenstein sechs mal mehr Einwanderungsbewilligungen bezogen auf die Bevölkerungszahl.

 

H-1B Visa Update

Wie immer finden Sie an dieser Stelle die aktuellsten Antragszahlen für H-1B Visa:

H-1B "Regular Cap": 29.700 (Stand: 13. August 2010)
H-1B "Master's Exemption" (nur für Antragsteller mit einem US-Masterabschluss oder höher): 12.300 (Stand: 13. August 2010)

 

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