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Visa-Tipps aus der Praxis

RückperspektiveWie gewohnt veröffentlichen wir nachfolgend eine Auswahl von Fragen unserer Kunden, die uns täglich erreichen und von unseren Beratern beantwortet werden. Alle unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung im Einwanderungsrecht für die USA und verfügen über fundierte juristische Kenntnisse der aktuellen Visa-Bestimmungen für die USA, unter anderem gewährleistet durch eine ständige Fort- und Weiterbildung. Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Antworten, auch wenn Sie auf Ihre eigene Situation zutreffen mögen, nicht als konkrete Hilfestellung für Ihre speziellen Fragen zu verstehen sind. Auch daher sind die gemachten Angaben stets ohne Gewähr. Eine Einzelfallberatung können die Angaben nicht ersetzen.

The American Dream GmbH ist als Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte- und Einwanderungsfragen für die USA gemäß deutschem Auswandererschutzgesetz zugelassen und Mitglied der American Chamber of Commerce.

Lassen Sie uns wissen, wenn wir Ihnen weiterhelfen können. Wir bemühen uns, schnellstmöglich und flexibel auf Ihre Termin- und Beratungswünsche zu reagieren! Anfragen zu unseren Serviceleistungen und Preisen sind jederzeit online möglich.


FRAGE/ANTWORT: 

IHRE FRAGE:

Eine Führungskraft unseres Unternehmens fliegt regelmäßig in die USA. Er hat von einem vereinfachten Verfahren an der Grenze gehört, die eine schnellere und unkompliziertere Einreise ermöglicht. Könnten Sie uns hier mehr Informationen zur Verfügung stellen?

 

UNSERE ANTWORT:
Die US-Grenzbehörde (CBP) bietet das sogenannte "Global Entry Program" an, um eine beschleunigte Abfertigung für bestimmte internationale Fluggäste zu ermöglichen. Reisende, die sich bei diesem Programm im Vorfeld registriert haben, können die Schlange an der Passkontrolle umgehen und sich direkt zu einem Global Entry Automaten begeben. Dort werden die persönlichen Angaben überprüft und es erfolgt eine Identifizierung über den Fingerabdruck.
Bitte beachten Sie, dass dieses Programm derzeit nur einem ganz bestimmten Personenkreis zur Verfügung steht:
- US-Staatsangehörigen
- Staatsangehörige aus Mexiko mit Aufenthaltsgenehmigung
- Staatsangehörige der Niederlande (Privium angemeldet)
- NEXUS-Mitglieder (Kanada)

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.globalentry.gov/eligibility.html.
Es wird immer wieder diskutiert, dass Deutschland eventuell in dieses Programm aufgenommen werden soll, aber hierzu bestehen derzeit noch keine konkreten Angaben.

 

IHRE FRAGE:
Ich besitze in den USA ein Haus mit einem großen Grundstück und habe gehört, dass ich damit ein Visum beantragen könnte. Ich bin zusätzlich finanziell unabhängig.

 

UNSERE ANTWORT:
Leider besteht laut US-Einwanderungsrecht keine Möglichkeit, dass sich aus privatem Grundbesitz in den USA (oder Hausbesitz etc.) ein aufenthaltsrechtlicher Status für Sie ableitet. Um sich längerfristig in den USA aufhalten zu können, bedürfte es entweder eines US-Arbeitsvisums oder aber eben einer GreenCard. Der Erhalt einer GreenCard ist darüber hinaus nur im Rahmen der Lotterie, der Familienzusammenführung, der Arbeitsstelle oder über hohe Investitionen in ein US-Unternehmen möglich.
Ansonsten könnten wir Ihnen nur zum B-2 Visum raten, welches zumindest einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen vorsieht in den USA und in der Regel auf 10 Jahre erteilt wird.

 

IHRE FRAGE:
Ich habe vor einigen Jahren eine GreenCard besessen und länger in den USA gelebt. Seit nunmehr 3 Jahre lebe ich wieder in Deutschland und bin seither auch nicht mehr in die Vereinigten Staaten eingereist. Ich erwäge jetzt wieder in die USA umzusiedeln, ist das möglich?

 

UNSERE ANTWORT:
Wenn Sie sich länger als 365 Tage außerhalb der USA aufgehalten haben, haben Sie leider Ihren aufenthaltsrechtlichen Status verwirkt. D.h., die GreenCard hat dann ihre Gültigkeit verloren.
Es gibt theoretisch nur noch die Möglichkeit den Status wieder aufleben zu lassen, durch die Beantragung eines Returning Resident Visa. Hierzu müssten Sie aber belegen können, dass die Gründe, weshalb Sie mehr als ein Jahr außerhalb der USA verweilten, nicht Ihrem Verschulden zuzurechnen sind (z.B. Krankheit etc.). In der Regel ist dies nicht so leicht nachzuweisen. Sie finden hier noch weitere Informationen:
http://travel.state.gov/visa/immigrants/info/info_1333.html
http://germany.usembassy.gov/visa/iv/visacategories/returning_residents

 

IHRE FRAGE:
Ich möchte gerne im Rahmen eines Freiwilligenprojekts ein Praktikum in den USA bei einem Wellness-Resort absolvieren? Kann ich mich für ein B-1 Voluntary Visum bewerben?

 

UNSERE ANTWORT:
Es verhält sich leider so, dass Freiwilligenarbeit und das damit in Zusammenhang stehende B-1 Visum, nur für US-Non-Profit Organisationen möglich ist. Diese müssen den Nachweis der Steuerbefreiung in den USA erbringen können.
Für ein Wellness-Resort trifft dies sicherlich leider nicht zu.
Sie müssten sich folglich um ein J-1 Visum bemühen, welches Sie über Austauschorganisationen erhalten können.

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