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News » Newsletter-Archiv » 2010 » Newsletter 10/2010 » Breaking News
Eine Gesetzesänderung des Kongresses und des
Senats könnte nun endlich die bisher eher weniger erfolgreichen Einwanderungsreformen der USA in das rechte Licht rücken. Die Änderung ist der sogenannte „DREAM Act", mit dem es illegal eingeführten Kindern von Immigranten möglich ist, als rechtlich angesehener US-Einwohner zu gelten, um dann später die amerikanische Staatsbürgerschaft zu beantragen, sofern sie zu dem Zeitpunkt der Einwanderung jünger als 15 Jahre alt waren.
Illegalen Einwanderungskindern bleiben viele Möglichkeiten verwehrt, so zum Beispiel: das legale Arbeiten oder ein Stipendiumsantrag bzw. eine Kreditaufnahme, um das spätere College zu finanzieren - auch eine Karriere als Berufssoldat ist ausgeschlossen.
Der „DREAM Act" bietet gerade den engagierten und motivierten jungen Menschen die Chance aus dem Dunkeln zu treten und aus der Perspektivlosigkeit in eine verheißungsvolle Zukunft zu schauen zum Beispiel als Soldat, starke Führungskraft oder Wissenschaftler.
Von etwa 11 Millionen illegal in den USA lebenden Einwanderern qualifizieren sich etwa 800.000. Die restlichen 10 Millionen in den USA illegal lebenden Jugendlichen halten sich mit „unter der Hand" vergebenden Jobs über Wasser - träumen von einer besseren Zukunft und warten auf Ihre Chance.
Der „DREAM Act" erntet mittlerweile scharfe Kritik, da Einwandererfamilien motiviert werden, ihre Kinder illegal in die USA nach zu holen, da auch diejenigen, die sich nicht für den „DREAM Act" qualifizieren, von der Regierung nicht abgeschoben werden dürfen, sofern Sie einen Antrag eingereicht haben.
Der Steuerzahler ist natürlich verärgert - finanziert er doch die Gesetzesänderung und somit auch weitere illegale Einwanderungen.
Nicht zu vergessen sei jedoch der Gedanke vom amerikanischen Traum, der doch unendliche Möglichkeiten für Jedermann verspricht: „Fixing immigration is not all about border fear and lockdowns. It's about welcoming the hopeful."
So bleibt es nun jedem Einzelnen selbst überlassen, über den „DREAM Act" zu urteilen - sowohl positiv als auch negativ.
Quellen:
http://www.nytimes.com/2010/09/24/opinion/lweb24immig.html?ref=citizenship
http://www.nytimes.com/2010/09/20/opinion/20mon2.html?scp=1&sq=dream%20time&st=cse
Die US-Einwanderungsbehörde USCIS (United States Citizenship and Immigration Services) gab Ende September bekannt, dass nunmehr endgültig über die bereits länger im Raum stehende Gebührenerhöhung entschieden wurde.
Mit Wirkung zum 23. November 2010 passt die US-Behörde ihre Gebühren an. Auf Basis einer detaillierten Kostenanalyse wurden die verschiedenen Gebühren entsprechend dem Bearbeitungsaufwand gesenkt oder angehoben. Davon betroffen ist auch die Gebühr für das Antragsformular I-129, das zum Beispiel für klassische Entsendungsvisa (L-1) benötigt wird. Die schwerwiegendste Erhöhung wird diejenigen Unternehmen treffen, die auf Grund großen Zeitdrucks bei Entsendungen oder Anträgen das beschleunigte Beantragungsverfahren (Premium Processing) wählen. Die Gebühr erhöht sich um 225 US-Dollar.
Die wichtigsten Gebühren im Überblick:
- Antragsformular I-129 (H, L, O, P, Q, R): 325 US$ (statt bisher 320 US$)
- Antragsformular I-140 (Employment based GreenCards): 580 US$ (statt bisher 475 US$)
- Antragsformular I-765 (Employment Authorization Document): 380 US$ (statt bisher 340 US$)
- Antragsformular I-907 (Premium Processing): 1.225 US$ (statt bisher 1.000 US$)
Alle Gebührendetails finden Sie auf offiziellen Internetseite der USCIS.
Wie in der Newsletter-Ausgabe 05/2010 berichtet können Personen, die im Rahmen des Global Entry Programms biometrisch registriert und sicherheitsüberprüft sind, Identitätskontrollen bei Grenzübertritten an ausgewählten Flughäfen schneller durchlaufen.
Selbstverständlich soll das Programm keinen Freifahrtschein für Schmuggler von gefälschten Waren darstellen. Das haben zwei Angestellte einer Fluggesellschaft jetzt am eigenen Leibe erfahren, als sie am Flughafen Washington-Dulles-International geschnappt wurden.
Der erste Angestellte wurde mit insgesamt 53 gefälschten Designerschals, Handtaschen, Schmuck und Sonnenbrillen, die in China gekauft wurden, erwischt. Der normale Warenwert der Designerware beträgt etwa 36.000 US-Dollar. Ein weiterer Angestellter wurde mit 10 gefälschten Sonnenbrillen der Marke Ray Ban erwischt.
Beiden Mitarbeitern wurde umgehend die Teilnahme am Global Entry Programm entzogen. Darüber hinaus müssen Personen bei Zuwiderhandlungen laut Christopher Hess von der Zoll- und Grenzschutzbehörde und Direktor des Grenzübergangs Washington-Dulles mit Bußgeldern und Haftstrafen rechnen.
Die beiden Schmuggler wurden im Rahmen einer Routineinspektion entdeckt zu der die Zoll- und Grenzschutzbehörde - Customs and Border Protection (CBP) - verpflichtet ist.
Bis zum heutigen Tage hat die CBP insgesamt neuen Verstöße im Zusammenhang mit dem Global Entry Programm festgestellt - fünf mal handelte es sich um gefälschte Waren. Alle Verstöße wurden von Airline-Mitarbeitern begangen.
Ab 1. November 2010 führen die US-Behörden neue Regelungen zu Passagierdaten im Flugverkehr ein. In der Praxis bedeutet dies, dass bei Flugbuchungen bis spätestens 72 Stunden vor geplantem Abflug neben dem vollständigen Namen auch das Geburtsdatum und das Geschlecht des Reisenden angegeben werden müssen.
Für bereits getätigte Buchungen sind diese Informationen unbedingt nachzureichen, da nur so eine Beförderung gewährleistet werden kann. Falls Daten fehlen können die US-Behörden die Flugbuchung abweisen.
Die Dateneingabe erfolgt im Rahmen des Buchungsvorgangs bei den Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern oder Reisebüros.
Durch die Einführung dieser Regelung sollen Schwierigkeiten bei der Einreise vermieden werden, da Passagieren aufgrund von Namensähnlichkeiten mit Personen, die auf der so genannten Flugverbotsliste der Transportation Security Administration (TSA) stehen, die Einreise in die USA verwehrt werden kann. Das Secure Flight Programm soll zudem zu einem effektiveren Abgleich mit der Flugverbotsliste beitragen.
Von den Neuerungen im Zuge der Einführung ist die gesamte Tourismusbranche betroffen. Das Secure Flight Programm gilt für alle internationalen Flüge in die USA und aus den Vereinigten Staaten sowie für inneramerikanische Strecken - unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung.
Das Programm wurde vom amerikanischen Heimatschutzministerium, dem Department of Homeland Security, genehmigt und die TSA sammelt die Personendaten entsprechend strenger Vorgaben.
Detaillierte Informationen zum Secure Flight Programm können Sie auf den Seiten der TSA abrufen.
Das US State Department bietet das PDF-Dokument „Welcome to the United States" online zum Download an. Es handelt sich hierbei um einen nützlichen Leitfaden für Einwanderer, der unter anderem wichtige Kontaktadressen der Bundesministerien und -ämter sowie Informationen über Rechte und Pflichten für „permanent residents" enthält. Darüber hinaus werden Informationen und Tipps zum Thema Job- und Wohnungssuche, Steuern, Erhalt einer Social Scurity Number und eines Führerscheins, Gesundheit, Ausbildung, Kinderbetreuung, Geschichte der Vereinigten Staaten und Erhalt der US-Staatsbürgerschaft zur Verfügung gestellt.
Den Leitfaden „Welcome to the United States" können Sie hier herunterladen.
Nach wie vor werden Anträge für H-1B Visa eingereicht und so langsam nähern sich die Antragszahlen den Maximalgrenzen.Die aktuellesten Antragszahlen lauten wie folgt:
H-1B "Regular Cap": 42.800 (Stand: 15. Oktober 2010)
H-1B "Master's Exemption" (nur für Antragsteller mit einem US-Masterabschluss oder höher): 15.700 (Stand: 15. Oktober 2010)
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