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Die US-Konsulate haben die Visa-Antragsgebühren erhöht und somit an den aktuellen Euro-Dollar-Wechselkurs angepasst. 1 Euro entspricht aktuell 1,3806 US-Dollar (Stand: 19.10.2011). Mitte Juni dieses Jahres waren es noch 1,4317 US-Dollar. Da der Dollar in der letzten Zeit gegenüber dem Euro weiterhin zugelegt hat, müssen Antragsteller in Deutschland ab sofort höhere Visa-Gebühren zahlen.
Die aktuellen Visa-Gebühren lauten wie folgt:
Antragsteller, die die Gebühr bereits vor dem 17. Oktober 2011, dem Tag der Erhöhung, entrichtet haben, können den schon erhaltenen Einzahlungsnachweis für den Interviewtermin nutzen. Der Differenzbetrag muss in diesem Fall nicht ausgeglichen werden.
Um möglichen Problemen am Tag des Interviewtermins allerdings vorzubeugen, empfehlen wir Visa-Antragstellern dringend den jeweiligen Differenzbetrag sicherheitshalber passend in bar in Euro für Termine in den jeweiligen Konsulaten bereitzuhalten. Falls der Antragsteller gebeten wird, den Fehlbetrag zu begleichen, wird ihm hierüber eine Quittung ausgehändigt.
Seit 1986 ist es für Staatsangehörige bestimmter Länder möglich, ohne die vorherige Ausstellung eines Visums in die USA einzureisen. Sie können das sogenannte Visa Waiver Program (VWP) nutzen, welches die Einreise bzw. die Durchreise aus touristischen Gründen und für eingeschränkte Geschäftsaktivitäten ("Business Visa Waiver") für bis zu maximal 90 Tage im Jahr gestattet.
Am 12. Januar 2009 wurde das sogenannte elektronische System zur Anreisegenehmigung (Electronic System for Travel Authorization, ESTA) eingeführt. Seitdem benötigen alle Staatsangehörigen von VWP-Ländern, die in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff eine ESTA-Genehmigung.
Die Nutzung des VWP ist jedoch nicht gänzlich voraussetzungsfrei möglich.
Anforderungen an die Beschaffenheit des Reisepasses
Alle Reisenden mit deutscher Staatsangehörigkeit - auch Kleinkinder und Babies - benötigen einen eigenen Reisepass, der entweder
Seit dem 1. Mai 2006 sind vorläufige Reisepässe für Reisen in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP nicht mehr zulässig. Inhaber solcher Pässe müssen entweder einen biometrisch lesbaren Reisepass oder ein Besuchervisum beantragen. Reguläre biometrische Express-Pässe werden im Übrigen innerhalb weniger Werktage von vielen Passämtern erstellt.
Kinderreisepässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, können weiterhin für die visumfreie Einreise genutzt werden. Am oder nach diesem Stichtag ausgestellte Kinderreisepässe können für das visumfreie Reisen nicht mehr vorgelegt werden, da diese nicht als elektronische (maschinenlesbare) Pässe ausgestellt wurden. In diesem Fall wird eine Neubeantragung oder ein Visum erforderlich.
Kinderausweise sind für die visumfreie Einreise grundsätzlich nicht gültig.
Darüber hinaus müssen Inhaber eines Reiseausweises oder Reiseausweises für Ausländer, die in die USA einreisen möchten, in jedem Fall ein Visum für die USA beantragen.
Gültigkeitsdauer des Reisepasses
Bei deutschen Staatsangehörigen muss der Reisepass mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes Gültigkeit besitzen, da Deutschland zum sogenannten "six-month club" gehört. Aufgrund dieses Abkommens werden Reisepässe aus Ländern des "six-month club" von den US-Behörden noch bis zu sechs Monate nach dem Ablaufdatum als gültig erachtet.
Bei Bürgern bestimmter anderer Länder schreiben die US-Behörden vor, dass die Gültigkeit des Reisepasses nach der Ausreise aus den USA noch mindestens 6 Monate beträgt. Seit der Aktualisierung vom 10. März 2009 gehören die folgenden Länder nicht mehr zum "six-month club": Bangladesch, Botsuana, Kuba, Ecuador, Eritrea, Kuwait, Laos, Oman, Senegal, Syrien, Tansania.
Nachdem Mitte dieses Jahres mit SEVIS II die Einführung eines neuen Informationssystems für ausländische Studenten und Austauschbesucher angekündigt wurde (siehe Newsletter 06/2011), hat die US Immigration and Customs Enforcement die Liste der (Hoch-)Schulen, die für das "Student and Exchange Visitor Program" (SEVP) zertifiziert sind, kürzlich aktualisiert.
Die Bewerbung und Zulassung an einer SEVP-zertifizierten (Hoch-)Schule bzw. bei einem vom US-Außenministerium (Department of State, DoS) festgelegten Sponsor ist die Voraussetzung für den Erhalt eines F-, M- oder J-Visums im Rahmen eines Auslandsstudiums oder eines Austausches in den USA.
Die aktuelle Auflistung der zulässigen Schulen können Sie auf der offiziellen Website der US Immigration and Customs Enforcement (ICE, Polizei- und Zollbehörde, die dem DHS unterstellt ist) abrufen.
Des Weiteren stellt die ICE auf Ihrer Internetseite eine Landkarte der Vereinigten Staaten zur Verfügung, auf der Sie sich sämtliche (Hoch-)Schulen, die für das "Student and Exchange Visitor Information System" (SEVIS) zertifiziert sind, anzeigen lassen können.
Weitere Informationen über das SEVP erhalten Sie auf der offiziellen Website der US Immigration and Customs Enforcement.
Die aktuellen Antragszahlen für H-1B Visa zeigen, dass in den vergangenen vier Wochen mehr H-1B Visa-Anträge bei der USCIS eingegangen sind als in den Vormonaten.
Aus diesem Grund ist das Kontingent für Antragsteller mit einem US-Masterabschluss oder höher ("Master’s Exemption") mit bis dato 19.600 eingereichten Anträgen nahezu ausgeschöpft.
Sobald über 20.000 H-1B "Master’s Exemption"-Anträge bei der US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immigration Services, USCIS) eingereicht wurden, werden alle folgenden Anträge von Antragstellern mit US-Masterabschluss oder höher dem regulären Kontingent zugerechnet – so lange bis das H-1B "Regular Cap" erschöpft ist.
Für das reguläre H-1B Visum ("Regular Cap") hat die USCIS bisher 43.300 Anträge erhalten. Damit wurden im Vergleich zum Vorjahr weniger H-1B Visa-Anträge gestellt. Dies spiegelt die noch immer angespannte Lage auf dem US-Arbeitsmarkt wider und zeigt, dass Unternehmen in den USA kaum Mitarbeiter einstellen und somit auch nicht so viele Arbeitsvisa für ausländische Mitarbeiter beantragt werden.
Dennoch verfügen qualifizierte Fachkräfte über sehr gute Chancen am US-Arbeitsmarkt.
Die aktuellen Antragszahlen für H-1B Visa lauten wie folgt:
H-1B "Regular Cap": 43.300 (von 65.000)
H-1B "Master’s Exemption" (nur für Antragsteller mit einem US-Masterabschluss oder höher): 19.600 (von 20.000)
Stand: 14.10.2011
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