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News » Newsletter-Archiv » 2008 » Newsletter 11/2008 » Visa-Tipps aus der Praxis
Wie gewohnt veröffentlichen wir nachfolgend eine Auswahl von Fragen unserer Kunden, die uns täglich erreichen und von unseren Beratern beantwortet werden. Alle unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung im Einwanderungsrecht für die USA und verfügen über fundierte juristische Kenntnisse der aktuellen Visa- Bestimmungen für die USA; unter anderem gewährleistet durch eine ständige Fort- und Weiterbildung.
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Antworten, auch wenn Sie auf Ihre eigene Situation unter Umständen zutreffen mögen, nicht als konkrete Hilfestellung für Ihre speziellen Fragen missverstanden werden sollten.
Auch daher sind die gemachten Angaben stets ohne Gewähr. Eine Einzelfallberatung, die immer notwendig ist, können die Angaben in keinem Fall ersetzen.
The American Dream GmbH ist als Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte und Einwanderungsfragen für die USA gemäß deutschem Auswandererschutzgesetz zugelassen und Mitglied der American Chamber of Commerce.
Lassen Sie uns wissen, wenn wir Ihnen weiterhelfen können. Wir bemühen uns schnellstmöglich und flexibel auf Ihre Termin- und Beratungswünsche zu reagieren! Anfragen zu unseren Serviceleistungen und Preisen sind jederzeit online möglich.
IHRE FRAGE:
Ich habe mit meiner Freundin im Dezember eine Reise in die USA gebucht, geplant sind vier Wochen. Wir besuchen die Schwester meiner Freundin über die Feiertage. Jetzt habe ich ein bislang nicht geahntes Problem erfahren: ich bin zwecks BTM (Betäubungsmittelgesetz) vor acht Jahren zu einem Jahr Haft und anschliessenden zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Seit dieser Zeit bin ich damit nicht mehr in Berührung gekommen und habe seit Jahren eine sichere Arbeitsstelle. Ich weiss nicht weiter, ich habe nun Bedenken, dass ich wegen meiner Vorgeschichte gar nicht in die USA einreisen kann.
UNSERE ANTWORT:
Eine Einreise ohne Visum ist in Ihrem Fall leider nicht möglich. Falls zu einem späteren Zeitpunkt herauskommt, dass Sie kein gesondertes Visum bei der Einreise hatten, das vorher aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben genehmigt werden konnte (die Einwanderungsbehörde muss das US-Konsulat hierzu ermächtigen), kann das unter Umständen langjährige Einreisesperren nach sich ziehen. Leider stehen die Chancen für eine Visum-Erteilung nach einer Haftstrafe, besonders wegen der Verurteilung nach dem Betäubungsmittelgesetz, denkbar schlecht, auch wenn die Strafe schon länger her ist. Möglicherweise müssen Sie sich für Jahre darauf einstellen, die USA nicht betreten zu können.
IHRE FRAGE:
Ich befinde mich gerade in den USA und besuche hier meine Verwandten. Nun wollte ich sie fragen ob ich hier auch arbeiten kann, da ich drei Monate lang hier bleibe. Welches Visum benötige ich und wie kann ich es beantragen?
UNSERE ANTWORT:
Sie dürfen leider keine Arbeit aufnehmen, da die visafreie Einreise nur für touristische oder geschäftlich bedingte Zwecke gedacht ist und nicht, um Arbeit aufzunehmen. Insofern bezieht sich der Begriff „visafrei“ nur auf diesen Umstand, berechtigt aber nicht zu jedem Zweck. Den Antrag auf eine Arbeitserlaubnis kann nur ein US-Unternehmen für Sie stellen, was aber in der Praxis meist nicht funktioniert, da Sie auf der visafreien Einreise Ihren jetzigen Status als Tourist grundsätzlich nicht ändern können. Ausserdem ist zu vermuten, dass wegen des hohen Aufwands kein US-Unternehmen bereit wäre, ein Arbeitsvisum für solch relative kurze Zeit zu beantragen.
IHRE FRAGE:
Ich habe eine Frage zu einem E-2 Treaty- Investor Visum: es gibt verschiedene Aussagen bzgl.des Investitionskapitals. Manche sagen Minimum sind 100.000 US-Dollar, andere sagen, es kommt auf das Unternehmen an (Grösse, Kosten, Personal etc). Was stimmt jetzt?
UNSERE ANTWORT:
Es ist letztlich eine Kombination aus beidem. Wichtig ist, dass nicht nur die bereits getätigten Investitionen nachgewiesen werden können, sondern auch, dass die unternehmerische Tätigkeit einen Mehrwert für die Region darstellt, hier geht es besonders um Arbeitsplätze. Je geringer die Investition, umso höher die Erwartungen an die Zahl der zu schaffenden Arbeitsplätze, wobei sichergestellt sein muss, dass das eingestellte US-Personal auch langfristig bezahlt werden kann. Eine Regelung über die Minimum-Investitionen sieht das Gesetz nicht vor. Dennoch kann man davon ausgehen, dass bei Investitionen, die bis 100.00 US-Dollar liegen höchstens ein Visum auf ein bis maximal zwei statt den üblichen fünf Jahren erteilt werden kann.
IHRE FRAGE:
Habe zur Zeit ein J-1 Visa für 12 Monate, dass im November ausläuft und das nicht verlängert werden kann (laut meiner Organisation). Mein Arbeitgeber würde mich aber sehr gern hier behalten und ich wäre dem auch nicht abgeneigt, würde das sogar sehr begrüßen. Habe Hotel und Restaurant Management in England studiert und mit einem Bachelor Degree abgeschlossen. Ich arbeite als Praktikant hier in einem Hotel und bin zurzeit im F&B Management tätig.
UNSERE ANTWORT:
Ihr Arbeitgeber kann zum 1. April 2009 ein so genantes H-1 B Visum für Sie beantragen, da Sie die Mindestvoraussetzungen mit Ihrem Bachelor erfüllen, der allerdings einem US-Bachelor technisch gesehen gleichgestellt werden sollte (von einer US-Institution). Die Arbeitsaufnahme kann aber leider erst am 1. Oktober 2009 beginnen, vorher sind für diese Gruppe der H-1 B (es gibt auch andere Kategorie, ohne ein Kontingent) derzeit leider keine Visa mehr vorhanden. Leider können Sie bei gleichzeitig laufendem Antrag auf Statusänderung nicht unbedingt in den USA bleiben. Wenn ihr J-1 Status schon abgelaufen sein sollte, müssten Sie sich also unter Umständen darauf einstellen, die USA für eine Weile verlassen zu müssen. Achten Sie auch darauf, dass sichergestellt ist, dass Sie keine formelle Sperre auf H-1 Visa haben (auf dem J-1 Visum durch einen Vermerk zu erkennen). Das kann dann auftreten, wenn Sie über Ihre Organisation Zuschüsse zu Ihrem Aufenthalt oder den Reisekosten aus Haushaltsmitteln der USA oder Deutschland erhalten haben.
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