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Vergleich von Einwanderungssystemen

Wer in den USA dauerhaft leben undVergleich der Einwanderungssysteme arbeiten möchte, benötigt eine GreenCard. Doch wie wird die Zuwanderung in anderen Staaten geregelt? 

Im Zuge des drohenden Fachkräftemangels wird in Deutschland seit Monaten über das Thema Zuwanderung diskutiert. „Wer heute nicht dafür sorgt, dass qualifizierte Kräfte gern ins Land kommen, wird auch langfristig keine bekommen", sagt Klaus Zimmermann, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Deutschland fehlt jedoch - im Gegensatz zu den USA mit dem GreenCard Programm - ein transparentes Einwanderungssystem. Außerdem sind englischsprachige Länder wie die USA, Kanada, Australien und Großbritannien wegen der geringeren Sprachbarrieren attraktiver.

Als Vorbild gilt zum Beispiel das Einwanderungssystem Kanadas. Seit 1967 gibt es ein Punktesystem für einwanderungswillige Personen. Nur wer mindestens 67 von 100 möglichen Punkten erhält, kann ein Einwanderungsvisum beantragen. Bildung stellt hierbei das Hauptkriterium dar. Wer beispielsweise einen Doktortitel besitzt, erhält 25 Punkte. Ein einfacher Schulabschluss wird lediglich mit 5 Punkten auf dem „Einwanderungskonto" gutgeschrieben. Darüber hinaus wird Berufserfahrung angerechnet. Wem sogar ein konkretes Jobangebot von einem kanadischen Arbeitgeber vorliegt, der erhält 10 Punkte. Gute Sprachkenntnisse - in Englisch und Französisch - werden mit bis zu 24 Punkten belohnt.

In Australien gibt es ein ähnliches Verfahren. Dort können bis zu 120 Punkte erreicht werden. Auch hier sind Bildung, Qualifikation, Sprachkenntnisse und Alter ausschlaggebende Kriterien. Bewerber im Alter von 18 bis 29 Jahre erhalten übrigens 30 Punkte, was der höchsten Punktzahl entspricht. Ab einem Alter von 30 Jahren werden für das Kriterium "Alter" weniger Punkte vergeben.

Die Europäische Union hat beschlossen im Mai 2011 die letzten Begrenzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU aufzuheben. Des Weiteren soll ab 2011 die sogenannte Blue Card EU-weit eingeführt werden. Es handelt sich hierbei um eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Spitzenkräfte, die auf maximal fünf Jahre begrenzt sein soll. Zu den Bewerbungsvoraussetzungen zählen unter anderem ein Arbeitsvertrag, überdurchschnittliches Gehalt, ein Hochschulabschluss sowie fünfjährige Berufserfahrung.

 

Bewährungsprobe: Neuer Konsulatsablauf in Mexiko

Neuer Konsulatsablauf in MexikoAb dem 11. Januar 2011 ändert sich die US-Visabeantragung für Antragsteller in Mexiko. Im Zuge des neuen Verfahrens müssen die meisten Antragsteller in einem sogenannten „Applicant Service Center" (ASC) vorstellig werden bevor sie ihren Interviewtermin im US-Konsulat wahrnehmen.

 

Die Mitarbeiter des ASC werden künftig alle biometrischen Daten des Antragstellers - wie Fingerabdrücke und Passfoto - aufnehmen. Diese Daten werden in einem zweiten Schritt von den Konsularbeamten in der US-amerikanischen Botschaft oder den US-Konsulaten überprüft bevor der eigentliche Interviewtermin im Konsulat stattfindet. Die Applicant Service Center werden sich in separaten Gebäuden befinden.

 

Viele Antragsteller, die Ihr ablaufendes Visum erneuern möchten, werden dank des neuen Ablaufs keinen Interviewtermin im US-Konsulat mehr wahrnehmen müssen. Im Rahmen des Interview Waiver Programms (IWP) werden die Antragsdokumente und die Fingerabdrücke ausschließlich in dem nächstgelegenen ASC vorgelegt bzw. erfasst. Antragsteller, welche die Voraussetzungen für das IWP nicht erfüllen und somit trotzdem für einen Interviewtermin im US-Konsulat vorstellig werden müssen, können allerdings mit geringeren Wartezeiten am Konsulat als bisher rechnen.

 

Interview Waiver Program (IWP) im Überblick:

Falls Sie Ihr Visum erneuern möchten, müssen Sie unter Umständen nicht beide Termine (ASC und Konsulat) wahrnehmen. Falls Sie alle der folgenden Anforderungen erfüllen, könnten Sie sich für das IWP qualifizieren:

  • Sie beantragen ein Visum mit einem mexikanischen Reisepass
  • Sie beantragen die gleiche Visakategorie
  • Ihr Visum ist noch gültig oder weniger als ein Jahr abgelaufen
  • Sie wurden nie für ein Verbrechen angeklagt oder verurteilt

Es bleibt abzuwarten, ob diese Neuerungen in Zukunft auch auf andere Länder ausgedehnt werden. Die Einführung von ASC in Deutschland ist eher unwahrscheinlich, aber das IWP könnte auch in Deutschland Anwendung finden.

 

Amerikanische Konsulate passen Gebühren an

Wechselkursanpassung von Visagebühren im US-KonsulatDie US-Regierung hat am 1. November 2010 den Euro-Dollar Wechselkurs für Konsulargebühren von 0,82 Euro/1 US-Dollar auf 0,75 Euro/1 US-Dollar angepasst.
Dadurch ändern sich die Gebühren der US-Konsulate.

Durch die Anpassung ist 1 US-Dollar nur noch 0,75 Euro wert. Antragsteller in Deutschland, die die Gebühr in Euro entrichten, müssen daher ab sofort weniger zahlen.

Folgende Gebühren gelten seit dem 1. November 2010 pro Antragsteller:

  • Visa Kategorien B, C, D, F, I, J, M (Touristen, Studenten/Austausch, Geschäfts- und Durchreisen): 105,- € (statt 115,- €)
  • Visa Kategorien H, L, O, P, Q, R (vorübergehend Beschäftigte): 113,- € (statt 123,- €)
  • Visa Kategorie E (Handels- und Investorenvisa): 293,- € (statt 320,- €)

 

Neuigkeiten zum H-1B Visum

An dieser Stelle stellen wir Ihnen wie gewohnt die aktuellsten Antragszahlen für die H-1B Visa zur Verfügung. Während das Kontingent für Antragsteller mit einem US-Masterabschluss oder höher fast ausgeschöpft ist - es verbleiben lediglich noch 300 Anträge - haben circa 11.000 qualifizierte Bewerber weiterhin die Möglichkeit, sich vorrübergehend ein neues Leben in den USA aufzubauen.

H-1B "Regular Cap": 53.900
H-1B "Master's Exemption" (nur für Antragsteller mit einem US-Masterabschluss oder höher): 19.700

Stand: 17. Dezember 2010

 

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