Sie sind bereits Kunde von THE AMERICAN DREAM und für die diesjährige Lotterie registriert? Dann können Sie sich einloggen und Ihre Daten ändern.

Falls Sie Neukunde sind, so müssen Sie sich hier anmelden.




Jetzt anmelden und Chance auf eine GreenCard sichern.
Als staatlich zugelassene Beratungsstelle unterstützt Sie The American Dream während des gesamten Prozesses, auch im Gewinnfall. Nehmen Sie jetzt in nur wenigen Schritten an der diesjährigen GreenCard Verlosung DV-2014 der USA teil.

GreenCard Check Fast alle dürfen mitmachen. Finden Sie heraus, ob Sie an der GreenCard Lotterie der USA teilnehmen dürfen. Unser Teilnahmecheck gibt Ihnen in wenigen Schritten Gewissheit.

Visa-Tipps aus der Praxis

RückperspektiveWie gewohnt veröffentlichen wir nachfolgend eine Auswahl von Fragen unserer Kunden, die uns täglich erreichen und von unseren Beratern beantwortet werden. Alle unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung im Einwanderungsrecht für die USA und verfügen über fundierte juristische Kenntnisse der aktuellen Visa-Bestimmungen für die USA, unter anderem gewährleistet durch eine ständige Fort- und Weiterbildung. Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Antworten, auch wenn Sie auf Ihre eigene Situation zutreffen mögen, nicht als konkrete Hilfestellung für Ihre speziellen Fragen zu verstehen sind. Auch daher sind die gemachten Angaben stets ohne Gewähr. Eine Einzelfallberatung können die Angaben nicht ersetzen.

The American Dream GmbH ist als Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte- und Einwanderungsfragen für die USA gemäß deutschem Auswandererschutzgesetz zugelassen und Mitglied der American Chamber of Commerce.

Lassen Sie uns wissen, wenn wir Ihnen weiterhelfen können. Wir bemühen uns, schnellstmöglich und flexibel auf Ihre Termin- und Beratungswünsche zu reagieren! Anfragen zu unseren Serviceleistungen und Preisen sind jederzeit online möglich.


FRAGE/ANTWORT: 

IHRE FRAGE:

Ich benötige für ein sechsmonatiges Praktikum ein Arbeitsvisum, beginnend im Februar oder März 2011. Den Antrag für das Visum möchte ich erst nach Zusicherung der Arbeitsstelle losschicken. Deswegen würde ich gerne wissen, wie lange die Bearbeitungszeit ist?

 

UNSERE ANTWORT:

Für ein Praktikum benötigen Sie kein Arbeitsvisum, sondern explizit ein J-1 Trainee Visa. Dieses Visum ermöglicht Ihnen einen maximalen Aufenthalt von 18 Monaten in den USA im Rahmen eines bezahlten oder unbezahlten Praktikums. Bitte beachten Sie, dass Sie das J-1 Visum nicht gänzlich alleine, sondern nur unter Zuhilfenahme einer Austauschorganisation beantragen können. Planen Sie ca. 2-3 Monate Vorlaufzeit ein bis zum Erhalt des J-1 Visums.

Bitte beachten Sie auch, dass das J-1 Visum nicht voraussetzungsfrei ist. D.h., Sie als Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. Arbeitserfahrung, Studium etc.), um sich für ein J-1 Visum qualifizieren zu können. Am besten wenden Sie sich diesbezüglich direkt an eine Austauschorganisation, um diese Thematik dort genau zu erörtern. Auch Ihr US-Praktikumsgeber bzw. das US-Unternehmen muss bestimmte Anforderungen erfüllen.

 

IHRE FRAGE:

Ich möchte gerne mit meinen beiden Töchtern im Januar 2012 eine 3monatige Auszeit in Florida nehmen. Meine Töchter (zu diesem Zeitpunkt 7 und 14 Jahre alt) sollen in dieser Zeit in Florida zur Schule gehen. Was muss ich tun um dies möglich zu machen?

 

UNSERE ANTWORT:

Insofern Sie sich für maximal 90 Tage in den USA aufhalten möchten (zu rein touristischen Zwecken), können Sie als deutscher Staatsangehöriger die visumfreie Einreise nutzen (Visa Waiver Programm). Sie sollten ggf. damit rechnen, dass man Ihnen bei der Einreise Fragen stellen wird zum Zweck Ihres Aufenthaltes und wie Sie diesen finanzieren wollen. Empfehlenswert wären dann beispielsweise Schreiben von Arbeitgebern bezüglich Ihrer Rückkehrintention nach Deutschland oder finanzielle Nachweise.
Es wäre auch möglich, im Vorfeld ein B-Visum zu beantragen, mit diesem Visum könnten Sie dann auch bis zu 180 Tage im Land bleiben. Beachten Sie jedoch, dass die Aufenthaltszeit immer vom Grenzbeamten am Flughafen in den USA festgelegt wird.
Wichtig ist jedoch, dass Ihre Kinder Sie zwar im Rahmen der visumfreien Einreise (insofern Sie auch deutsche Staatsangehörige sind) begleiten könnten, ihnen dann jedoch nicht erlaubt ist, in den USA die Schule zu besuchen. Um eine Schule besuchen zu können, müssten Ihre Kinder ein F-1 Visum beantragen - auch mit einem B-Visum wäre ein Schulbesuch nicht möglich. Um ein F-1 Visum beantragen zu können, muss, neben weiteren Unterlagen, das I-20 Formular von der US-Bildungseinrichtung vorliegen. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Schulen dazu berechtigt sind, dieses Formular auszustellen (die meisten öffentlichen Schulen können dies in der Regel nicht). Sie müssten sich also im Vorfeld erkundigen, ob die anvisierte Schule auch eine I-20 Registrierung (SEVIS-Registrierung) vorliegen hat. Nachlesen können Sie das auch im Vorfeld unter: http://www.ice.gov/doclib/sevis/pdf/ApprovedSchools.pdf

 

IHRE FRAGE:

Ich möchte gerne ein J-1 und für meine Frau ein J-2 Visum für 24 Monate USA-Aufenthalt beantragen. Unterlagen sind vorhanden. Ist eine persönliche Vorstellung im Konsulat zwingend erforderlich?

 

UNSERE ANTWORT:

Um ein US-Visum von einem US-Konsulat erhalten zu können, ist für alle Visa-Antragsteller im Alter zwischen 14 und 79 Jahren ein persönlicher Interviewtermin verbindlich. Es werden keine Ausnahmen vorgenommen. Nur Visa-Anträge für Kinder (unter 14 Jahren) oder für ältere Personenkreise ab 80 Jahren können postalisch eingereicht werden.

 

IHRE FRAGE:

Mir wurde vor ca. 3 Monaten im Rahmen des Visa Waiver Programms die Einreise verweigert. Die Beamten unterstellten mir eine illegale Einwanderungsintention, da ich bereits sehr häufig im Jahr 2009 und 2010 eingereist war. Jetzt möchte ich im Frühling 2011 erneut meine Gastfamilie besuchen. Kann ich hierzu die visumfreie Einreise nutzen?

 

UNSERE ANTWORT:

Insofern Ihnen an der US-Grenze bereits einmal die Einreise verweigert wurde, dürfen Sie nicht mehr im Rahmen des Visa Waiver Programms in die Vereinigten Staaten einreisen. Eine Einreiseverweigerung zählt zu den sogenannten „ineligibility grounds" - also den Ausschlussgründen für die visafreie Einreise. Sie müssten nunmehr in jedem Fall für weitere touristische Einreisen ein B-Visum beantragen. Leider gehen wir davon aus, dass Sie aktuell nur sehr geringe Bewilligungsaussichten haben. Wir würden Ihnen dringend empfehlen eine B-Visa Beantragung erst dann vorzunehmen, wenn Sie ausreichend feste Bindungen an Deutschland nachweisen können (z.B. über die Arbeitsstelle etc.). Zusätzlich sollten Sie sich mindestens 6-12 Monate durchgehend in Deutschland aufgehalten haben, bevor Sie eine Beantragung veranlassen.
Beachten Sie bitte auch, dass eine B-Visa Genehmigung durch das US-Konsulat noch nicht bedeutet, dass Sie auch der Grenzbeamte in den USA einreisen lassen muss. Auch hier müssten Sie dann mit einer genaueren Befragung rechnen.

 

Zurück zur Übersicht

Newsletter

Auf dem Laufenden










Facebook

Direkter Kontakt

Empfehlungen

Das sagen die anderen

Buchtipp

Wenn Sie es genau wissen wollen

Der Amerikanische Traum Wenn Sie mit GreenCard oder Visum in die USA wollen, brauchen Sie dieses Buch:

DER AMERIKANISCHE TRAUM!

Jetzt registrieren GreenCard Check

Kundenlogin