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H-1B Visa-Antragsrunde für Steuerjahr 2012 ist vorbei

Wie die US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immigration Services, USCIS) mitteilte, wurde das sogenannte H-1B Cap - die jährliche zahlenmäßige Limitierung der H-1B Visa - für das Steuerjahr 2012 (FY 2012) am 22. November 2011 erreicht. Damit ist das H-1B Kontingent so schnell ausgeschöpft wie seit drei Jahren nicht mehr.
Alle H-1B Visaanträge, die nach diesem Stichtag bei der USCIS eingegangen sind, wurden an die jeweiligen Antragsteller zurückgeschickt und nicht bearbeitet.

 

In den letzten Wochen wurden so viele H-1B Visaanträge bei der USCIS eingereicht, dass das gesetzliche Limit für das US-Steuerjahr 2012 erreicht wurde. H-1B Petitionen für das US-Steuerjahr 2012 konnten letztmalig am 22.11.2011 eingereicht werden. Damit ist das Kontinent für H-1B Visa ist in diesem Jahr schneller erschöpft als von vielen Experten erwartet.

 

Als Stichtag gilt der Tag, an dem genügend Anträge bei der USCIS eingegangen sind, um das Cap von 65.000 zu erreichen. Das Datum des Poststempels gilt allerdings nicht als Eingangsdatum.
H-1B Visa-Anträge, die nach dem Stichtag eingegangen sind, werden unbearbeitet an die Antragsteller zurückgesandt. Die Antragsgebühren werden in diesem Fall nicht erhoben bzw. zurückerstattet.
Die US-Einwanderungsbehörde bearbeitet hingegen weiterhin Anträge, die nicht vom Cap betroffen sind. Hierunter fallen insbesondere Anträge von Personen, die bereits mit einem H-1B Visum im Arbeitseinsatz sind (Verlängerung des Aufenthaltsstatus, Wechsel des Arbeitgebers oder der geänderte Arbeitsbedingungen).

 

H-1B Statistik US-Steuerjahr 2011 und 2012

 

Da das H-1B Visum zahlenmäßig limitiert ist, werden zu Beginn einer neuen H-1B Antragsrunde, also in den ersten Aprilwochen eines jeden Jahres, relativ viele Anträge bei der USCIS eingereicht.
Zwischen Mai und Mitte September 2011 waren die Zahlen der eingereichten H-1B Visa-Anträge für das US-Steuerjahr 2012 jedoch relativ konstant: Pro Monat erhielt die USCIS durchschnittlich 5.400 Anträge für das reguläre Cap und 2.800 "Master's Exemption"-Anträge. Seit Mitte September 2011 wurden jeden Monat allerdings mehr als 10.000 reguläre H-1B Visa beantragt, weshalb das H-1B Visa-Kontingent einige Wochen früher als erwartet ausgeschöpft war.
Im Vergleich zum Vorjahr wurde das reguläre H-1B Cap etwa neun Wochen früher erreicht.

Wie schnell die Quote im US-Steuerjahr 2013 ausgeschöpft sein wird, ist schwer abzuschätzen, da hierfür die unterschiedlichsten Faktoren ausschlaggebend sind. Auf Grund der Rezession waren in den vergangenen Jahren weniger Arbeitsplätze in den USA verfügbar. US-Unternehmen stellten somit auch weniger ausländische Mitarbeiter ein, wodurch die Nachfrage nach H-1B Visa relativ schwach war. Neben den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt spielen u. a. auch die aktuelle Gesetzgebung und Vorschriften für H-1B Visa-Antragsteller eine Rolle. Eine möglichst frühzeitige Beantragung ist daher in jedem Fall zu empfehlen.

H-1B Visa für das US-Steuerjahr 2013 (Oktober 2012 - September 2013) können erst wieder ab 01.04.2012 beantragt werden für einen frühestmöglichen Arbeitsbeginn ab 01.10.2012.

 

US-Einwanderungsbehörde testet elektronische Übermittlung von Antragsformularen

US-Einwanderungsbehörde testet elektronische Übermittlung von AntragsformularenDie US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immigration Services, USCIS) testet derzeit das neue Online-System, welches Antragstellern neben den regulären "Papier-Verfahren" die Möglichkeit bietet, Antragsformulare elektronisch einzureichen.

 

Das "Electronic Immigration System" (ELIS) der USCIS befindet sich gerade in der Testphase und wird regelmäßig erweitert und verbessert. Begonnen wurde die Testreihe mit dem Formular I-539 ("Application to Extend/Change Nonimmigrant Status").

 

Darüber hinaus ist das "Electronic Filing" auch bei der Beantragung einer Allgemeinen Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) möglich. Das bedeutet, dass die Ersteinreichung der Antragsunterlagen ("initial filing") online erfolgen kann. Der Antrag auf EAD erfolgt dabei weiterhin anhand des Formulars I-765.

 

Außerdem ist es Antragstellern fortan möglich, das Formular I-907 elektronisch zu übermitteln. Dieses Formular ermöglicht ein beschleunigtes Verfahren ("Premium Processing") zur Abwicklung von z. B. L-1 oder H-1B Visa-Anträgen bei der USCIS.
Die elektronische Übermittlung ist allerdings ausschließlich dann möglich, wenn der Antrag erst regulär eingereicht wurde und anschließend doch das Premium-Processing-Verfahren gewünscht wird, weil der Antrag plötzlich eilig wird. Bei der elektronischen Übermittlung muss daher u. a. die Nummer der Petition ("receipt number") angegeben werden.
Antragsteller können das Formular I-907 entweder wie gewohnt mit der Antragsgebühr von 1.225 US-Dollar postalisch nachreichen oder dies ab sofort auch elektronisch erledigen. Bei Online-Anträgen erfolgt die Gebührenzahlung per Kredit- bzw. Debitkarte (American Express, Discover, MasterCard oder Visa) oder per Überweisung (US-Konto erforderlich).

 

Ziel der USCIS ist es, die Fallbearbeitung früher oder später komplett zu digitalisieren. Wann die papierlose Beantragung eingeführt wird, ist jedoch ungewiss.

The American Dream empfiehlt Antragstellern in der Übergangsphase sicherheitshalber weiterhin das reguläre "Papier-Verfahren" zu nutzen, um möglichen Problemen vorzubeugen.

 

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