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News » Newsletter-Archiv » 2004 » VISA & MORE: Ausreisekarte nicht abgegeben – was nun?
Wie immer zitieren wir in diesem Kapitel beispielhaft Antworten Anfragen über das Internet, die uns in den letzten Tage und Wochen erreicht haben. Generell kann es jedoch bei der Beantwortung von (kostenfreien) Internetanfragen zu Verzögerungen kommen, da uns täglich Dutzende von Fragen aus aller Welt erreichen. In einzelnen Fällen – besonders bei komplexeren Sachzusammenhängen – behalten wir uns aber vor, auf unsere telefonische Beratung zu verweisen, um eine optimale Beratung gewährleisten zu können.
Wenn Sie schnelle Informationen benötigen, steht Ihnen unsere Beratungshotline Dienstag bis Freitag zwischen 11 und 19 Uhr zur Verfügung. Dort erhalten Sie unter 0190–72 44 11 (Euro 1,24/Min) bequem Auskünfte von unseren Experten zu Visafragen aller Art.
Für alle Fragen zur GreenCard- Verlosung steht Ihnen rund um die Uhr unser Service-Team unter der Rufnummer 030-511 0 511 zur Verfügung.
In diesen Tagen und Wochen häufen sich die Ein- und Ausreisen an den US-Grenzen und die Fluggesellschaften haben alle Hände voll zu tun, die Passagierabfertigung so effizient wie möglich zu gestalten. Da kann es schon mal vorkommen, das vergessen wird, den unteren Kontrollabschnitt Ihrer Einreisekarte (I-94, Visapflichtige Personen) oder I-94 W (Nicht-visapflichtigen Reisende) aus dem Reisepass zu lösen und der US-Einwanderungsbehörde zu übergeben.
Fast täglich erreichen uns derzeit Anfragen, was man machen kann, wenn dieser Abschnitt versehentlich im Pass verbleibt. Denn die US-Einwanderungsbehörde kann dann nicht nachvollziehen, wo und wenn ja wann genau Sie die USA verlassen haben, ein mögliches Problem für spätere Einreisen. Daher haben Ihnen die Experten unseres Visaservices heute ein kleines Kompendium der Schritte zusammengestellt, die notwendig sind, um Ihre Daten im nachhinein korrigieren lassen zu können.
NACHWEIS IHRER AUSREISE AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN Wenn Sie aus den Vereinigten Staaten wieder ausgereist sind, ohne dass der Ausreisebeleg (unterer Kontrollabschnitt) des United States Immigration and Citizenship Service (USCIS), d. h. das Formular I-94 (weiß) bzw. Formular I-94W (grün), aus Ihrem Reisepass entfernt worden ist, bedeutet das, dass Ihre Abreise nicht korrekt erfasst worden ist. Sie selbst sind für die korrekte Erfassung Ihrer Ausreisedaten verantwortlich. Sie müssen der USCIS gegenüber geeignete Nachweise erbringen, damit wir Ihre rechtzeitige Ausreise aus den Vereinigten Staaten erfassen können. Diese werden Ihre vorher erfassten Daten zu Ihrer Ankunft in den USA vervollständigen.
Wenn Sie eine rechtzeitige Ausreise aus den Vereinigten Staaten nicht nachweisen können, oder wenn Sie diesbezüglich nicht über andere glaubhafte Nachweise verfügen, wenn Sie das nächste Mal in die Vereinigten Staaten einzureisen beabsichtigen, könnte USCIS zu dem Urteil gelangen, dass Sie sich über die gesetzliche Frist hinaus in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben. In diesem Fall könnte sich Ihr Visum beim nächsten Einreiseversuch als ungültig erweisen oder Sie könnten umgehend zu Ihrem letzten ausländischen Reiseziel zurückgeschickt werden.
Insbesondere Besucher, die unter die Regelung zur Aufhebung der Visumspflicht fallen, aber über die gesetzliche Frist hinaus in den Vereinigten Staaten geblieben sind, können zukünftig ohne vorherige Erteilung eines Visums durch ein US- Konsulat nicht mehr in die Vereinigten Staaten einreisen. Sollten Sie trotzdem bei Ihrer Ankunft in den USA. ohne Visum die Einreise aufgrund der Regelung zur Aufhebung der Visumspflicht beantragen, könnten U.S. – Einwanderungsbeamte Ihre umgehende Rückkehr zum letzten ausländischen Reiseziel anordnen.
Um Ihre Ausreise nachträglich zu verifizieren, werden u. a. folgende Nachweise akzeptiert:
– Die originalen Bordkarten, die Sie verwendet haben, um aus den Vereinigten Staaten auszureisen
– Photokopien von Einreise- oder Ausreisestempeln in Ihrem Pass, aus denen Ihre Einreise in ein anderes Land hervorgeht nachdem Sie die Vereinigten Staaten verlassen haben (Sie sollten alle Passseiten kopieren, die nicht völlig leer sind, sowie die Seite mit den Angaben zu Ihrer Person bzw. Ihrem Photo), und Photokopien anderer geeigneter Nachweise, wie z. B.:
– Datierte Gehaltsabrechnungen oder anderweitige Belege von Ihrem Arbeitgeber aus denen hervorgeht, dass Sie nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land gearbeitet haben
– Datierte Kontoauszüge aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben
– Ausbildungsnachweise über den Besuch einer Ausbildungsstätte außerhalb der Vereinigten Staaten aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben
– Datierte Kreditkartenquittungen mit Ihrem Namen, aber nach Unkenntlichmachung Ihrer Kreditkartennummer, über Käufe, die Sie getätigt haben nachdem Sie die Vereinigten Staaten verlassen haben und aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben.
Ihr Schreiben wird ohne die Vorlage von Nachweisen wie oben angegeben nicht bearbeitet.
Sie sollten der Behörde nur gut leserliche Kopien oder, wenn möglich, Originale zuschicken. Wenn Sie Originale schicken, sollten Sie eine Kopie davon behalten. Die US-Einwanderungsbehörde kann nach der Bearbeitung Ihres Antrags keine Originale zurücksenden. Bitte senden Sie der Behörde außerdem einen erläuternden Brief in Englischer Sprache, damit Ihre Daten schneller korrigiert können. Bitten senden Sie Ihren Brief mitsamt beiliegenden Nachweisen ausschließlich an die folgende Adresse:
ACS – USCIS SBU
P.O. Box 7125
London, KY 40742-7125
USA
HINWEIS: Sie erhalten von der Behörde grundsätzlich keine schriftliche Eingangsbestätigung! Wir empfehlen Ihnen daher, sich vom gesammelten Datensatz eine Kopie für Ihr Handgepäck anzufertigen, um bei einer möglichen Einreisekontrolle Nachweise vorlegen zu können
WICHTIG: Bitte schicken Sie Ihren Ausreisebeleg (Formular I-94) bzw. entsprechende Nachweise nicht an ein US- Konsulat, eine U.S. Botschaft oder ein anderes Büro der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) in den Vereinigten Staaten oder irgendeine andere Adresse als die oben angegebene. Nur dort können wir die notwendigen Korrekturen an Ihren Behördendaten vornehmen lassen, um Ihnen zukünftige Unannehmlichkeiten zu ersparen.
Jederzeit abrufbare Immigration-News finden Sie unter http://www.americandream.de/News-Presse/usa-news
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