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VISA & MORE: Häufig gestellte Fragen

Wie immer zitieren wir in diesem Kapitel beispielhaft Antworten Anfragen über das Internet, die uns in den letzten Tage und Wochen erreicht haben. Generell kann es jedoch bei der Beantwortung von (kostenfreien) Internetanfragen zu Verzögerungen kommen, da uns täglich Dutzende von Fragen aus aller Welt erreichen. In einzelnen Fällen – besonders bei komplexeren Sachzusammenhängen – behalten wir uns aber vor, auf unsere telefonische Beratung zu verweisen, um eine optimale Beratung gewährleisten zu können.

Wenn Sie schnelle Informationen benötigen, steht Ihnen unsere Beratungshotline Dienstag bis Freitag zwischen 11 und 19 Uhr zur Verfügung. Dort erhalten Sie unter 0190–72 44 11 (Euro 1,24/Min) bequem Auskünfte von unseren Experten zu Visafragen aller Art.

Für alle Fragen zur GreenCard- Verlosung steht Ihnen rund um die Uhr unser Service-Team unter der Rufnummer 030-511 0 511 zur Verfügung.

IHRE FRAGE: Meine Tochter ist von einer befreundeten Familie in Georgia eingeladen worden, nach dem Abitur als AuPair im nächsten Jahr bei ihr zu arbeiten. Wir würden dieses ohne Organisation abwickeln. Hat sie Chancen ein J-1Visum zu erhalten. Muss meine Freundin als Sponsor auftreten?

UNSERE ANTWORT: Nein, leider nicht. Sie kann das Visum nur über eine anerkannte Organisation erhalten, weil die US-Behörden privat organisierte Aufenthalte für ein J- 1 Visum nicht anerkennen und daher auch kein Einreisedokument ausstellen können. Einzige Möglichkeit ist, die Familie in den USA bei einer Organisation Ihrer Wahl als Gastfamilie registrieren zu lassen.

- ZUSATZFRAGE: Ich möchte als AuPair 1 Jahr arbeiten. Der Austausch geht aber nicht über eine Organisation. Kommt dann das J-1-Visum für mich nicht in Frage? Muss ich nach 6 Monaten zurück nach Deutschland?

UNSERE ANTWORT: Sie benötigen in jedem Fall ein J-Visum, F-1 Visa werden nur für Studienaufenthalte erteilt. Sie müssen nach Ablauf der sechs Monate nach Deutschland zurück, es sei denn, Sie beantragen einen Statuswechsel in den USA. Diese werden aber sehr häufig als Folge eines AuPair – Aufenthalts abgelehnt.

IHRE FRAGE: Ich (19 J.) möchte nach meiner Ausbildung (Verwaltungsfachangestellte), die ich nächstes Jahr im Juni beende, ein halbes Jahr nach Amerika (Kalifornien oder Washington). Jedoch möchte ich nicht fest dort arbeiten, sonder mehr oder weniger jobben. Was würde ich alles benötigen, würde das B-Visum genügen? Wo müsste ich diesen Antrag stellen?

UNSERE ANTWORT: Sie können mit einem B-Visum in den USA nicht arbeiten. Fürs Jobben eignen sich die USA leider kaum, weil die Einwanderungsbestimmungen das sehr schwer machen. Sie würden in jedem Fall eine Arbeitserlaubnis benötigen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an einem Work & Travel Programm (z. B.bei www.council.de) zu beteiligen, dass Austauschorganisationen in Deutschland anbieten.

IHRE FRAGE: Wenn ich mein Kind in den USA zur Welt bringe, ist das Kind automatisch amerikanischer Staatsbürger? Und wenn ja, bekomme ich aufgrund dessen eine unbefristete Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis?

UNSERE ANTWORT: Ihr Kind wäre bei Geburt in den USA automatisch US- Staatsbürger. Sie sollten aber bei der Einreise darauf achten, dass hochschwangere Frauen oft nicht ins Land gelassen bzw. von Fluggesellschaften für den Flug nicht mitgenommen werden können. Ein Aufenthaltsanspruch/-recht ergibt sich für Sie daraus nicht, das geht frühestens ab der Volljährigkeitsgrenze, die in den USA bei 21 Jahren liegt.

IHRE FRAGE: Nach erfolgtem AuPair – Jahr möchte unsere Tochter nun ein vierjähriges Studium in den USA anschließen, gibt es nach einem 12-monatigen Aufenthalt eine Sperrzeit? Sollte das Studienvisa besser sofort in den USA oder von Deutschland aus beantragt werden … ..?

UNSERE ANTWORT: Ihre Tochter kann einen so genannten Statuswechsel in den USA vornehmen, auf F-1. Eine Sperrzeit gibt es nur bei bestimmten J-1 Visa für bestimmte andere Visa (nicht F-1). In diesem Fall wäre eine Bewilligung aber aus anderem Grunde unwahrscheinlich: die US-Behörden wollen vermeiden, dass junge Leute zu enge Bindungen an die USA eingehen, daher werden solche Statuswechsel leider sehr häufig abgewiesen. Sollte der F-1 Status bewilligt werden, muss sie für eine Wiedereinreise in die USA im Besitz einen gültigen Visums sein. Alternativ dazu steht ihr auch das reine Konsularverfahren zur Verfügung, die Problematik der Aneinanderreihung von Aufenthalten wäre aber auch hier zu berücksichtigen.

IHRE FRAGE: Ich habe vor, für 2 Wochen am 30.10.04 mit meiner Freundin nach New York zu fliegen (ich habe einen slowenischen Reisepass, meine Freundin einen deutschen). Ich bin ein bisschen verunsichert, was die Einreisebestimmungen ab dem 26.10.04 betrifft. Können Sie mir sagen, ob wir nun ein Visum brauchen oder nicht bzw. wir wollen vor Ort heiraten und mich würde hierzu noch interessieren, ob ich dafür evtl. ein Visum brauche?

UNSERE ANTWORT: Sie benötigen beide keine Visum (auch Slowenien gehört zum Visa Waiver Programm).Die Einreisebestimmungen haben sich nur hinsichtlich des notwendigen Passes verschärft, eine generelle Visapflicht besteht ab dem 26.10.2004 nicht. Nur Personen ohne gültigen Pass müssen ein solches beantragen. Sie können also nach wie vor die visafreie Einreise nutzen, wenn Sie im Besitz einen maschinenlesbaren Passen sein sollten. Für die Eheschließung in den USA benötigen Sie kein gesondertes Visum.

Jederzeit abrufbare Immigration-News finden Sie unter http://www.americandream.de/News-Presse/usa-news

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