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News » Newsletter-Archiv » 2004 » VISA & MORE: Häufig gestellte Fragen aus der Praxis
Heute beantworten wir Fragen, die uns in den letzten Tagen von Kunden erreicht haben. Bitte beachten Sie, dass die Antworten einer intensiven, auf den Einzelfall bezogenen Beantwortung nicht ersetzen und die Problematik nur anreißen können.
Wenn Sie schnelle und individuelle Informationen benötigen, steht Ihnen unsere Beratungshotline Dienstag bis Freitag zwischen 11 und 19 Uhr zur Verfügung. Dort erhalten Sie unter 0190–72 44 11 (Euro 1,24/Min) bequem Auskünfte von unseren Experten zu Visafragen aller Art.
Für alle Fragen zur GreenCard- Verlosung steht Ihnen rund um die Uhr unser Service-Team unter der Rufnummer 030-511 0 511 zur Verfügung.
IHRE FRAGE: Ich habe ein H1-B Visum. Ist es möglich, meinen Lebenspartner (nicht verheiratet) mit in die USA zu nehmen? Ist es außerdem möglich, dass der Lebenspartner (abgeschlossenes Studium) in den USA arbeiten kann?
UNSERE ANTWORT: Ja, Sie können Ihren Lebenspartner mitnehmen, allerdings nicht auf einem abgeleiten H-4 Visum, sondern möglicherweise unter einem B-2 („cohabitating partner“) In diesem Fall kann Ihr Lebenspartner aber leider keine Arbeit aufnehmen. Sie hätten jedoch die Möglichkeit, sich bereits jetzt auch um eine Arbeitserlaubnis für ihn zu kümmern oder aber in den USA den Status von B-2 auf einen anderen, dann arbeitsplatzbezogenen Status zu wechseln (also z. B.wiederum auf H-1 B)
IHRE FRAGE: Ich bin österreichische Staatsbürgerin. Ich bekomme von einem amerikanischen Staatsbürger ein Kind. Kann ich in die USA einreisen und bleiben?
UNSERE ANTWORT: Nein, Sie können nicht in den USA bleiben, wenn Sie den US-Staatsbürger nicht auch heiraten und hierfür dann eine formelle Aufenthaltsgenehmigung beantragen (in diesem Fall Green Card). Achten Sie darauf, dass Sie bei der Einreise keine Angaben zu Ihrer Beziehung und dem Baby machen, da Ihnen ansonsten unter Umständen die Einreise verweigert werden kann.
IHRE FRAGE: Ich lebe zurzeit in den USA und bin als Au-Pair tätig. Ich würde hier gerne studieren, da ich momentan am College Kurse belegen muss und ich sehr viel Spaß daran habe.
UNSERE ANTWORT: Sie können versuchen, einen Statuswechsel von Ihrem derzeitigen J-1 auf ein F-1 zu beantragen. Es kann sein, dass die Einwanderungsbehörde Ihnen dann aber nähere Auskünfte zu Ihren Bindungen an Ihre Heimat stellen, eventuell Sie sogar zu einem persönlichen Interview bitten wird. Sollten Sie auf Besuch in Ihre Heimat fliegen, achten Sie darauf, dass Sie für die Rückkehr ein F-1 Visum beantragen, ansonsten Ihnen die Einreise verweigert werden kann.
HINWEIS: Anträge auf F-1 Visa werden kurz nach einem Au-Pair-Aufenthalt bei den US-Konsulaten übrigens leider besonders häufig abgelehnt. Weisen Sie daher am besten konkrete Rückkehrpläne nach (z. B.Ausbildungsvertrag, Studium o.ä.).
IHRE FRAGE: Ich habe geschäftlich Kontakt zu einer Firma in Kalifornien. Diese Firma würde meine 18-jährige Tochter für ein halbes Jahr beschäftigen, damit sie die Sprache lernt. Meine Tochter hat Fachabitur. Nun fragt die Firma ob ich mich in Deutschland informieren kann was in den USA zu beantragen ist, damit meine Tochter dort arbeiten darf. Können Sie mir weiterhelfen?
UNSERE ANTWORT: Ihre Tochter könnte versuchen, ein J-1, Exchange Visitor Visa zu erhalten. Dafür sollte sie eine geeignete Austauschorganisationen kontaktieren, die ihr unter Umständen den für das Visum notwendigen Vordruck DS-2019 ausstellen kann. Eventuell käme für sie das „Work & Travel“ Programm in Frage, das einige Organisationen für maximal 4 Monate anbieten. Ein Arbeitsvisum typischer Art, welche US-Firmen für ihre Arbeitnehmer beantragen, kann sie mangels Berufausbildung bzw. akademischer Abschlüsse derzeit nicht erhalten.
Jederzeit abrufbare Immigration-News finden Sie unter http://www.americandream.de/News-Presse/usa-news
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