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GreenCard Check Fast alle dürfen mitmachen. Finden Sie heraus, ob Sie an der GreenCard Lotterie der USA teilnehmen dürfen. Unser Teilnahmecheck gibt Ihnen in wenigen Schritten Gewissheit.

VISA & MORE: Ihre Fragen & unsere Antworten

Wie gewohnt – und beliebt- auch heute wieder Antworten auf brandaktuelle Visa-Fragen, die uns gerade in den letzten Tagen von Kunden erreicht haben. Bitte beachten Sie, dass die Antworten eine intensive, auf den Einzelfall bezogene Beantwortung nicht ersetzen und die Problematik nur anreißen können.

Wenn Sie schnelle und individuelle Informationen benötigen, steht Ihnen das – erweiterte – Serviceteam unsere Beratungshotline Dienstag bis Freitag zwischen 11 und 19 Uhr zur Verfügung. Dort erhalten Sie unter 0190–72 44 11 (Euro 1,24/Min) schnell und bequem Auskünfte von unseren Experten zu Visafragen aller Art.

Für alle Fragen zur GreenCard-Verlosung steht Ihnen wie gewohnt unser Service-Team unter der Rufnummer 030-511 0 511 zur Verfügung.

IHRE FRAGE: Mein Bruder lebt in USA, ist deutscher Staatsbürger, Inhaber der Green Card und mit einer US Bürgerin verheiratet. Er wird 2005 die Staatsbürgerschaft beantragen. Welche Möglichkeit habe ich für ein Einwanderungsvisum? Kann ich es auch schon beantragen, wenn der Einbürgerungsantrag meines Bruders gestellt ist, oder erst wenn er bewilligt ist?

UNSERE ANTWORT: Ihr Bruder kann für Sie bereits jetzt einen Antrag stellen, auch wenn das Einbürgerungs-verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Allerdings sind die Wartezeiten auf der Geschwisterebene in der Kategorie F-4 sehr lange; in der Regel nicht unter 12 Jahren. In dieser Zeit kann Ihnen kein Einwanderungsvisum ausgestellt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich nach anderen Green-Card-Optionen, z. B.der Verlosung, zu erkundigen oder aber sich um eine temporäre Arbeitserlaubnis / Aufenthaltsgenehmigung zu bemühen, die später ggf. eine so genannte Statusanpassung auf einen Daueraufenthalt ermöglicht.

IHRE FRAGE: Es geht um ein B2 Touristen-Visum für meine Mutter:
Sie ist im Besitz eines türkischen Passes mit deutscher Aufenthaltsberechtigung und lebt seit ca. 30 Jahren in Deutschland. Sie ist 64 Jahre alt und möchte gerne ihre Tochter in den USA besuchen. Muss meine Mutter beim Interviewtermin im US-Konsulat persönlich erscheinen?

UNSERE ANTWORT: Leider muss Ihre Mutter auch in diesem Alter beim US-Generalkonsulat persönlich vorstellig werden. Die persönliche Erscheinungspflicht bei Visa-Anträgen betrifft allgemein alle Personen im Alter von 16 und dem vollendeten 79. Lebensjahr. Dies trifft bei Ihrer Mutter zu, obwohl auf den Antragsformularen für Nichteinwanderungsvisa oft noch die Altersgrenze von 59 Jahren erwähnt wird. Diese Informationen sind aber nicht mehr aktuell.

IHRE FRAGE: Ich bin gerade als Austauschschülerin in den USA und nehme hier sehr erfolgreich an einem „Akademischen High School Program“ teil. Ich werde nach dem Abschluss dieses Jahres ein „High School Diploma“ haben. Ich möchte gerne für ein bis zwei Jahre hier an einem College studieren, oder ggf. auch die gesamte Zeit, wenn möglich.

UNSERE ANTWORT: Sie haben die Möglichkeit, innerhalb der USA einen Antrag auf Statuswechsel von derzeit vermutlich J-1 auf F-1 (Studentenstatus) zu stellen. Diesen Antrag können Sie bei der überregionalen Stelle des United States Citizen and Immigration Service (USCIS) stellen. Allerdings sind die Chancen einer Bewilligung nicht sehr hoch. Denn die US-Regierung möchte vermeiden, dass Ausländer Ihren Ausbildungs-, und damit auch ihren Lebensmittelpunkt, längerfristig in die USA verlegen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie nach einem erfolgreichen Statuswechsel, z. B.bei Besuchen in Ihrer Heimat, bei der Wiedereinreise unbedingt ein F-1-Visum mit sich führen. Sonst kann Ihnen die Einreise verweigert werden.

IHRE FRAGE: Ich werde voraussichtlich von August 2005 – Januar 2006 bei Verwandten wohnen und dort auf deren zwei Kinder aufpassen. Es ist keine offizielle Aupairstelle. Darf ich das?

UNSERE ANTWORT: Es kommen für Sie zwei Visa in Frage:
Die Familie beantragt für Sie ein sogenanntes H2-B Arbeitsvisum; dies setzt einen erfolgreichen Antrag beim „US-Arbeitsamt“, gefolgt von einem Antragsverfahren auf Aufenthaltsgenehmigung bei der US-Einwanderungsbehörde voraus. Wichtig hierbei ist, dass die Familie nachweisen kann, dass sie Anstrengungen für die Einstellung einer „Nanny“ unternommen, bzw. derzeit Stellenanzeigen geschaltet hat. Eine Alternative wäre ein Aupair-Status (J-1), der aber nur über eine zugelassene Austauschorganisation möglich ist. Eine solche Organisation kann gegen Gebühr aber auch einen privaten Austausch bürokratisch vorbereiten. Eine rein private Organisation Ihres Aufenthaltes über J-1 ist leider nicht zulässig.

Jederzeit abrufbare Immigration-News finden Sie unter http://www.americandream.de/News-Presse/usa-news

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