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News » Newsletter-Archiv » 2005 » VISA & MORE: Häufig gestellte Fragen aus der Praxis
Wie gewohnt – und beliebt- auch heute wieder Antworten auf brandaktuelle Visa-Fragen, die uns gerade in den letzten Tagen von Kunden erreicht haben. Bitte beachten Sie, dass die Antworten eine intensive, auf den Einzelfall bezogene Beantwortung nicht ersetzen und die Problematik nur anreißen können.
Wenn Sie schnelle und individuelle Informationen benötigen, steht Ihnen das – erweiterte – Serviceteam unsere Beratungshotline Dienstag bis Freitag zwischen 11 und 19 Uhr zur Verfügung. Dort erhalten Sie unter 0190–72 44 11 (Euro 1,24/Min) schnell und bequem Auskünfte von unseren Experten zu Visafragen aller Art.
Für alle Fragen zur GreenCard-Verlosung steht Ihnen wie gewohnt unser Service-Team unter der Rufnummer 030-511 0 511 zur Verfügung.
IHRE FRAGE: Ich bin 25 Jahre, habe eine 3-jaehrige Ausbildung zur Gymnastiklehrerin, eine 1-jaehrige Weiterbildung zur Sporttherapeutin, 2 Jahre Berufserfahrung als Fitnesstrainerin und Sporttherapeutin in Deutschland. Ich könnte ab Juli in einem Fitnessclub in Orlando als Trainerin eingestellt werden. Ich weiß, was ich alles brauche für ein Visum, u. a. das „I 797“ Formular („Notice of action“), was der Arbeitgeber beantragen und ausfüllen muss. Wo kann der potenzielle Arbeitgeber dieses Formular beantragen, ist das mit viel Umstand verbunden? Ich halte mich momentan als Tourist in Orlando auf!
ANTWORT: Das Formular I,–797 kann man leider nicht beantragen. Vielmehr handelt es sich hierbei um die Genehmigung einer Arbeitserlaubnis/Aufenthaltsgenehmigung nach Abschluss eines in Ihrem Fall zweistufigen Verfahrens in den USA. In Ihrem Fall kann der US- Arbeitgeber ein so genanntes H-2 B beantragen, das Sie für zunächst 1 Jahre erhalten können, vorausgesetzt, der US-Arbeitgeber kann dem US-Arbeitsamt, ausreichend nachweisen, dass kein US-Amerikaner die Stelle besetzen kann. Die Bewilligung der Arbeitserlaubnis und anschließend der Aufenthaltsgenehmigung dieser Visa kann bis zu sechs Monate dauern, eine Beschäftigung ab Juli ist daher nicht möglich. Da nur 65.000 Visa insgesamt hierfür zur Verfügung stehen und bereits ab April 2005 die Anträge bei der US -Einwanderungsbehörde abgegeben werden konnten, Sie aber erst das Arbeitsamtverfahren durchlaufen müssen, schätzen wir Ihre Chancen für das kommende Jahr (Beschäftigungsbeginn ist frühestens ab Oktober 2005) als leider eher gering ist.
Leider müssen Sie die USA wieder verlassen, ein Statuswechsel vom Visa Waiver Program auf ein H-2 B ist leider nicht möglich
IHRE FRAGE: Mein Mann ist US-Amerikaner und derzeit noch bei der US-Army in Kitzingen, letzte Woche haben wir Bescheid bekommen, dass wir schon am 26. Mai 2005 den Stützpunkt wechseln in die USA, ich habe aber noch kein Visum!
UNSERE ANTWORT: Ein Immigrant Visa können Sie leider nicht mehr bis zu diesem Zeitpunkt erhalten. Die Antagsstellung über die US-Einwanderungsbehörde in Frankfurt und dem Konsulat nimmt ca. sechs Monate in Anspruch. Wir empfehlen Ihnen aber dennoch, den Antrag dort noch – am besten persönlich- einzureichen, weil sonst Ihr Mann den Antrag in den USA stellen muss, was noch wesentlich länger dauern kann. In einigen Bundesstaaten kann es ein Jahr und länger dauern, nicht eingerechnet die Bearbeitungszeiten beim US-Konsulat im Anschluss an das US-Verfahren.
IHRE FRAGE: Das F-2 Visa meines Sohns läuft am 27.Juni 2005 ab. Ich möchte das Visum gerne rechtzeitig verlängern lassen, da mein Sohn, wie in jedem Jahr, seine Mutter in PHL besuchen möchte.
UNSERE ANTWORT: Allgemein müssen Antragsteller, auch bei Verlängerungen von Visa, beim US-Generalkonsulat persönlich vorstellig werden, bei dem ihnen zuletzt das Visum erteilt wurde. Eine Einsendung des Antrages ist leider nur möglich, wenn ihr Sohn noch nicht das 14. Lebensjahr erreicht haben sollte. Wichtig ist, dass Sie Unterlagen über den derzeitigen Studentenstatus von Ihnen (F-1) in Form einer Kopie Ihres noch gültigen I-20 Certificates, seiner und Ihrer ursprünglichen Einreisekarte (I-94) sowie Ihres F-1 und seines F-2 Visums vorlegen.
IHRE FRAGE: Bei einer abgelaufenen Vorstrafe (Betäubungsmittelgesetz), benötige ich diesbezüglich als Tourist ein Visum zur Einreise in die USA?
UNSERE ANTWORT: Ja, Sie benötigen in jedem Fall ein Visum. Ohne Visum droht Ihnen an der Grenze die Abweisung und ggf. eine lebenslange Sperre auf alle Einreisen. Leider ist auch die Erteilung eines Besuchervisums (?-Visum) in einem solchen Fall längst nicht garantiert, da ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzes, also bei Drogendelikten, nicht mehr zu den leichten Straftaten zählt. Lassen Sie sich vor Beantragung eines solchen Visums unbedingt beraten.
Jederzeit abrufbare Immigration-News finden Sie unter http://www.americandream.de/News-Presse/usa-news
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