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Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen der US-Behörden Vom 4. Oktober 2005 an müssen Flugreisende in die USA bereits vor der Abreise eine erste Aufenthaltsadresse in den Vereinigten Staaten angeben. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, den ersten Aufenthaltsort von Nicht-US-Bürgern, die in die USA reisen, zu erfassen. Sonst würden den unternehmen Geldstrafen und der Entzug der Landerechte, teilte das Board of Airline Representative in Germany (Barig) in Frankfurt / Main mit. Die im Barig organisierten Fluggesellschaften wollen demnach ihren Passagieren bereits bei der Buchung ein Formblatt für die neuen USA-Einreiseregeln aushändigen, dass die Kunden dann beim Check-in vorlegen sollen. Verweigern Fluggäste diese Angaben, so müssen die Fluggesellschaften ggf. die Beförderung verweigern. Delta Airlines beispielsweise hat die Adressdatenerfassung bereits am 7. September eingeführt, um für Oktober gerüstet zu sein.

Bei Touristen handelt es sich in der Regel um eine Hoteladresse. Unklar sei allerdings bislang unter anderem, welche Adresse Urlauber angeben können, die mit Mietwagen und Wohnmobil reisen und keine feste Anschrift haben. Natürlich wird nach der Einreise auch nicht kontrolliert, ob der Besucher tatsächlich ein Zimmer im genannten Hotel gebucht hat!

Bereits im Mai 2004 hatten USA und Europäische Union ein Abkommen geschlossen, das den US-Zollbehörden den Zugriff auf die Reise- und Reservierungsdaten von Fluggästen auf Flügen in die USA erlaubt. Dort stehen neben den Namen des Gastes unter anderem Reiseverlauf, Angaben über die Buchungsstelle und die Art der Bezahlung. Nun wird diese Datensammlung durch die erste Unterkunft in den USA weiter vergrößert.

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