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RATGEBER: Krankenversicherung USA

Wir möchten uns heute einem Thema widmen, welches von vielen unserer Leser angefragt wurde: Krankenversicherung in den Vereinigten Staaten. Während die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet ist, herrscht in den USA vorwiegend ein wettbewerbliches System. Nicht immer ist dieses so leicht zu durchschauen. Um ein wenig Licht ins Versicherungssystem zu bringen, möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick vermitteln.

Private Krankenversicherung Die breite Mehrheit der US-Amerikaner ist privat versichert. Es fehlt leider weitgehend an staatlichen Rahmenbedingungen; nur punktuell greift der Staat ein.

Die private Krankenversicherung hat zum allergrößten Teil die Form einer Gruppen-versicherung durch den Arbeitgeber, die in der Regel die Familienangehörigen einschließt. Diese Versicherung durch die Arbeitgeber ist allerdings freiwillig. Fast alle größeren Unternehmen, aber nur 65 % der kleinen und mittleren Unternehmen boten 2004 ihren Arbeitnehmern eine Versicherung an. Nur etwa 7 % der unter 65-jährigen hatten im Jahr 2004 eine individuelle, nicht über den Arbeitgeber laufende, private Krankenversicherung abgeschlossen. Die Zahl ist deshalb so gering, weil eine reine Individualversicherung sehr teuer ist.

Die private Krankenversicherung wird, wie in Deutschland auch, von privatrechtlichen Unternehmen angeboten. Die Prämien werden überwiegend vom Arbeitgeber getragen und sind steuerfrei. Sie richten sich nach der Risikostruktur der Beschäftigten und sind für kleinere Unternehmen in der Regel höher als für größere.

Die Leistungen umfassen praktisch immer stationäre und ambulante Behandlungen, Prävention und eine Teil der Zahnbehandlungen. Langwährende Erkrankungen sind meistens eher schlecht abgesichert. So wurden weiterhin in den letzten Jahren zunehmend Leistungen (z. B. Arzneimittelversorgung) eingeschränkt und die Selbstbeteiligung wuchs stetig an, um die Kosten von den Arbeitgebern auf die versicherten Arbeitnehmer umzuschichten.

Bei den Privatversicherten herrscht wie im deutschen System auch das Prinzip der Kostenerstattung. Die Versicherten schließen mit den von ihnen gewählten Leistungsanbietern einen Vertrag ab und erhalten von diesen auch eine Rechnung. Die Ärzte sind bei der Preisgestaltung im Prinzip frei. Die Rechnung geben die Versicherten an ihre Versicherung weiter. Diese erstatten den Betrag unter Abzug von Selbstbehalten.

Medicaid Dieses staatliche Programm wurde 1965 von den einzelnen US-Bundesstaaten und dem Bund per Gesetz ins Leben gerufen. Mit 41 Millionen Leistungsempfängern (davon sind knapp die Hälfte unter 21 Jahren) ist Medicaid die größte Versicherung der USA.

Ca. 10,5 % der amerikanischen Bevölkerung werden von diesem staatlichen Programm gegen Krankheit abgesichert. Medicaid soll die Gesundheitsvorsorge für einkommensschwächere Schwangere und Familien mit Kindern sowie bedürftige Alte und Behinderte absichern. Insbesondere in der ersten Hälfte der 90er Jahre ist die Anzahl der Medicaid Versicherten stark angestiegen. Vor allem die Absicherung von Kindern aus armen Familien stellt nach wie vor ein Problem dar. Obwohl mehr als drei Viertel aller nicht versicherten Kinder Anspruch auf eine öffentliche Absicherung hätten, ist die Inanspruchnahme noch unzureichend.

Träger dieses Programms sind Bund und die Länder der Vereinigten Staaten. Mindestens gewährt sein müssen stationäre und ambulante ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, sowie bestimmte qualifizierte Pflegeleistungen. Die Finanzierung von zahnärztlichen Leistungen, Medikamenten, Hilfsmitteln etc. liegt im Ermessen der Bundesstaaten; hierdurch variiert das Versorgungsniveau regional recht stark.

Medicare Die Medicare versichert rund 39 Millionen Amerikaner. Es handelt sich dabei um Menschen ab 65 Jahren und deren Unterhaltsberechtigte. Hinzu kommen Invalide sowie die meisten chronischen Nierenkranken.

Medicare ist eine vom Bund getragene Krankenversicherung. Der obligatorische Teil wird durch einen Sozialversicherungsbeitrag der Erwerbstätigen finanziert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dabei je 1,45 %, Selbständige 2,9 %. Daher wird von den Patienten teilweise eine sehr hohe Selbstbeteiligung gefordert. Der freiwillige Teil dieser Versicherungsart wird zu einem Viertel aus einem festen Betrag pro Kopf und Monat von den Versicherten bezahlt. Die restlichen drei Viertel werden aus Steuergeldern finanziert. Im freiwilligen Teil von Medicare fallen hohe Selbstbeteiligungen an. Diese Zuzahlung beansprucht durchschnittlich ein Fünftel des Versicherten-Einkommens.

Der obligatorische Teil von Medicare kommt für stationäre Diagnosen und Behandlungen auf. Das umfasst auch notwendige Nachbehandlungen, stationäre Pflege und u. U. häusliche medizinische Pflege. Der freiwillige Teil deckt im Wesentlichen die Kosten für ambulante Untersuchungen und Behandlungen, bestimmte Präventionsleistungen und ausgewählte Heil- und Hilfsmittel. Um die erheblichen Lücken der nicht abgesicherten Leistungsbereiche zu decken, werden zusätzliche private Versicherungen abgeschlossen.

Probleme Das US System steht vor zwei großen Problemen. Zu einen gibt es sehr viele Menschen, die keinen Versicherungsschutz genießen. Zum anderen ist das US Gesundheitssystem sehr teuer.

Ein großes Problem in den USA ist die hohe Anzahl nicht versicherter Personen. Es gibt viele Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern keine Gruppenversicherung anbieten. Hinzu kommen Arbeitslose, Nichtserwerbstätige, Niedriglohnbezieher, deren Einkommen sie nicht für die Teilnahme an dem bereits beschriebenen Medicaid berechtigt und Menschen, die wegen früherer Erkrankungen nicht mehr versicherbar sind. Eine reine Individualversicherung ist sehr teuer und für die Mehrzahl nicht finanzierbar.

Darüber hinaus haben die USA das mit Abstand teuerste Gesundheitssystem der industrialisierten Welt. Die Gesundheitsausgaben pro Kopf liegen mit deutlichem Abstand über allen Vergleichsländern. Der Anteil am BIP betrug 1998 und auch 2000 ca. 13 %.

Über die Ursachen dafür besteht ein Streit. Die einen machen kostentreibende Elemente, wie Ineffizienz der Leistungserbringung, falsche Leistungsanreize für die Leistungserbringer und die technisch „Hochrüstung“, die erforderlich ist, um als Anbieter wettbewerbsfähig zu bleiben verantwortlich.

Andere sehen die teuren Absicherungen gegen Schadensersatzansprüche als Grund. Hohe Kosten für Arztbesuche, die Abwanderung von Fachärzten oder das Aufhören des Praktizierens von Ärzten seien eine direkte Folge der ständig steigenden Beiträge zur Berufshaftpflicht.

Im Bundesstaat Arizona seien allein im vergangenen Jahr die Beiträge um durchschnittlich 16 Prozent gestiegen. Nun soll eine Höchstgrenze für Schadensersatzansprüche im Bundessaat Arizona verfassungsrechtlich festgelegt werden.

Die Ärzte versprechen sich davon eine Senkung der Beiträge zur Berufshaftpflicht sowie eine Aufwertung des Arztberufs. Ähnliche Höchstgrenzen existieren bereits in mehr als 30 anderen Bundesstaaten.

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