Sie sind bereits Kunde von THE AMERICAN DREAM und für die diesjährige Lotterie registriert? Dann können Sie sich einloggen und Ihre Daten ändern.
Falls Sie Neukunde sind, so müssen Sie sich hier anmelden.
Jetzt anmelden und Chance auf eine GreenCard sichern.
Als staatlich zugelassene Beratungsstelle unterstützt Sie The American Dream während des gesamten Prozesses, auch im Gewinnfall. Nehmen Sie jetzt in nur wenigen Schritten an der diesjährigen GreenCard Verlosung DV-2014 der USA teil.
Fast alle dürfen mitmachen. Finden Sie heraus, ob Sie an der GreenCard Lotterie der USA teilnehmen dürfen. Unser Teilnahmecheck gibt Ihnen in wenigen Schritten Gewissheit.
News » Newsletter-Archiv » 2006 » VISA & MORE: Häufig gestellte Fragen aus der Praxis
Wie gewohnt auch heute wieder Antworten auf brandaktuelle Visa-Fragen, die uns gerade in den letzten Tagen von Kunden erreicht haben. Bitte beachten Sie, dass die Antworten eine intensive, auf den Einzelfall bezogene Beantwortung nicht ersetzen und die Problematik nur anreißen können. Wenn Sie schnelle und individuelle Informationen benötigen, steht Ihnen das – erweiterte – Serviceteam unserer Beratungshotline Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr zur Verfügung. Dort erhalten Sie unter 0900 1 –72 44 11 (Euro 1,44/Min) schnell und bequem Auskünfte von Experten zu Visafragen aller Art. Bitte beachten Sie, dass sich auf Grund gesetzlicher Bestimmungen unsere Telefonnummer geändert hat!
Für alle Fragen zur GreenCard-Verlosung steht Ihnen wie gewohnt unser Service-Team unter der Rufnummer 030-511 0 511 zur Verfügung.
IHRE FRAGE Ich habe bereits das Visum B-1 (Touristenvisum) seit 2003, da ich aber im Juli 2004 geheiratet habe und sich mein Nachname geändert hat, brauche ich einen neuen Reisepass. Kann ich das Visum vom alten Pass in den neuen Pass übertragen lassen? Ich habe vor im Juli 2007 eine Studienreise in die USA zu machen und benötige das Visum. Was wird für den Übertrag vom alten in den neuen Pass benötigt?
UNSERE ANTWORT Die Antwort ist ganz einfach: Das Visum wird nicht übertragen. Sie können/müssen den alten Pass mit dem Visum zusammen mit dem neuen Pass bei sich führen und beiden Pässe an der Grenze vorzeigen. Bitte führen Sie unbedingt eine Internationale Heiratsurkunde mit sich, damit die Namensabweichung im B-Visum mit dem neuen Namen im Pass dokumentiert wird.
Ist keine Int. Heiraturkunde vorhanden, lassen Sie eine Übersetzung von einem amtlich beeidigten Übersetzer für die englische Sprache anfertigen.
IHRE FRAGE Ich habe 1995 meinen M.A. in Sacramento (Kalifornien) gemacht und möchte gerne ein paar Jahre in Kalifornien arbeiten. Habe ich Erfolgsaussichten, wenn ich mich direkt an kalifornischen Unis bewerbe?
UNSERE ANTWORT Ihre Chancen auf Einstellung allgemein hängen von konkreten Stellenangeboten ab, die in Ihrem Fachbereich zur Verfügung stehen. Von der Visa-Seite sollten gute Chancen bestehen, da aufgrund Ihres Masters für Sie beim bekanntesten Arbeitsvisum H-1 B ein Sonder-Kontingent von 20.000 Aufenthaltsgenehmigungen besteht, das außerhalb des für dieses Jahr bereits erschöpften allgemeinen 65.000 „Cap“ eingeordnet wird. Die Universität benötigt bei Ihnen auch keine Äquivalenz-Prüfung Ihres Abschlusses, was sonst bei ausländischen Masterabschlüssen erforderlich wird. Bei einem Stellenangebot sollten die Erfolgsaussichten für eine Visa-Erteilung höher als beim Durchschnitt der Antragsteller sein; wenn nicht noch in diesem Haushaltsjahr, dann bereits wieder im neuen ab Oktober 2007.
IHRE FRAGE Ich bin 29 Jahre alt und eCommerce Consultant, daher meine Frage kann ich eine Greencard beantragen ohne eine Festanstellung bei einer Firma in den USA zu besitzen? Falls doch, wie lange ist diese Greencard bzw. Visa gültig und was gibt es dabei zu beachten? Wo oder an welche Behörde müsste ich mich von Deutschland aus wenden?
UNSERE ANTWORT Eine Green-Card ohne Arbeitsstelle halten wir bei Ihren Tätigkeit für eher unwahrscheinlich, müssten aber hierzu noch genaueres zu Ihrem Lebenslauf wissen. In der Regel qualifizieren sich hierfür im Wirtschafts-Bereich Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten; in Ihrem Gebiet, z. B. national und international anerkannte Wirtschaftwissenschaftler, oder Führungskräfte aus Vorständen i.d.R. Multinationaler Konzerne. Neben der Anstellung und Antragstellung bei einem US-Unternehmen als noch wahrscheinlichste Variante, wäre eine US-Filialgründung mit Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen als eine Alternativ-Option für ein temporäres Arbeitsvisum denkbar. Sehen Sie hierzu bitte auch unsere Ausführungen unter dem Kapitel E-2 Treaty-Investor.
IHRE FRAGE Ich bin eine 20jährige Lehrabgängerin aus der Schweiz und möchte für ca. 3 Monate in die USA, meine Verwandten besuchen und für sie kleine Arbeiten machen. Muss ich hierzu ein Visum beantragen oder genügt ein 90 Tage Visa ohne Probleme? Evtl. werde ich noch einen Englischkurs besuchen.
Mehr steht noch nicht fest.
UNSERE ANTWORT Sie können Ihre Verwandten besuchen und betreuen, dürfen aber nebenbei keine Erwerbstätigkeit aufnehmen Einen Englischkurs können Sie besuchen, wenn er unter 18 Wochenstunden liegt, andernfalls müssten Sie ein so genanntes F-1 Visum bei der für Sie zuständigen US-Vertretung beantragen. Hier sollten Sie en Schreiben der Sprachschule vorlegen können und Nachweise, dass Sie ausreichend Finanzmittel zur Verfügung haben. Wollen Sie länger als drei Monate bleiben, benötigen Sie in jedem Fall vor der Einreise ein B-oder F-Visum, eine Verlängerung in den USA nach Ablauf der 90 Tage ist grundsätzlich nicht möglich.
Jederzeit abrufbare Immigration-News finden Sie unter
Wenn Sie mit GreenCard oder Visum in die USA wollen, brauchen Sie dieses Buch:
DER AMERIKANISCHE TRAUM!